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Moralsysteme

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 1097-1099

Die sog.en Moralsysteme wurden im 17. und im 18. Jh. in der erbitterten Auseinandersetzung um das Reflexprinzip „Ein zweifelhaftes Gesetz verpflichtet nicht“ (Lex dubia non obligat) ausgebildet. Sie unterscheiden sich voneinander nach der Stellung zu zwei Fragen: 1. Wird dieses Prinzip anerkannt? 2. Wodurch wird ein (menschl.) Gesetz zweifelhaft?

Das Problem wurde zur Zeit des Fürsten-Absolutismus heraufbeschworen, welcher Buchstabentreue gegenüber jedem seiner Gesetze wünscht und es nicht brauchen kann, daß man dem einzelnen Menschen selbst die Entscheidung in Zweifelsfällen überläßt. Dagegen sträubte sich aber das natürl. und das christl. Wissen um das Recht auf Freiheit. Als extreme Lösungsversuche stehen einander der absolute Tutiorismus und der Laxismus gegenüber.

1. Der absolute Tutiorismus anerkennt den genannten Satz nicht, sondern verlangt die Befolgung aller Gesetze. Damit erübrigt sich die Frage, wodurch ein Gesetz zweifelhaft wird. Diese Ansicht wurde im jansenistischen Lager (im Anschluß an die Löwener Professoren Moralsysteme de Bay und C. Jansen bes. vom Kreis um das Zisterzienserinnenkloster Port Royal: Du Vergier, A. Arnauld, B. Pascal; sowie vom Löwener Dr. J. Sinnich unda.) vertreten. Der Jansenismus suchte mit der praktisch nicht haltbaren hochgeschraubten Forderung „Man muß immer das Gesetz befolgen, auch wenn die höchsten Wahrscheinlichkeitsgründe gegen seine Geltung sprechen“ nachzuweisen, daß der Mensch unter dem nötigenden Einfluß der erbsündl. Begierlichkeit sündigen muß, wenn ihn nicht die unwiderstehl. Gnade Gottes zum Guten führt. Das kirchl. Lehramt hat sich gegen diese Auffassung gewandt (D 2303).

Der gemäßigte Tutiorismus, der von verschiedenen Löwener Professoren im 17. und im 18. Jh. vertreten wurde, anerkennt theoretisch den strittigen Satz, macht seine Anwendung aber damit praktisch hinfällig, daß er ein Gesetz erst dann als zweifelhaft zugesteht, wenn höchste Wahrscheinlichkeitsgründe gegen seine Geltung sprechen.

2. Das andere Extrem stellt der Laxismus dar. Er bejaht mit größter Bereitwilligkeit den Satz „Lex dubia non obligat“ und sieht ein Gesetz schon als zweifelhaft an, wenn auch nur ganz schwache Gründe seine Geltung fragl. machen. Als System wurde der Laxismus nie von einem Theologen verteidigt. Einige (z.B. Caramuel, Escobar y Mendoza) werden als Laxisten bezeichnet, aber in dem Sinn, daß sie zu rasch und leicht Meinungen gegen das Gesetz als begründet und annehmbar ansehen. Auch der Laxismus wurde von der Kirche verurteilt (D 2103).

3. Zulässig bleiben unter den Moralsystemen die verschiedenen Arten des Probabilismus. Dieser anerkennt den Satz „Lex dubia non obligat“ und sieht ein Gesetz als zweifelhaft an, wenn gediegene Wahrscheinlichkeitsgründe gegen seine Geltung sprechen. Die Meinung, es gelte nicht, sei dann wahrscheinliche oder annehmbare Meinung (opinio probabilis). Diese Lehre, die zuerst vom Dominikaner B. de Medina (+ 1580) ausgebaut wurde, blieb durch ein Jahrhundert unbestritten, wurde dann aber von den Jansenisten und den Dominikanern angegriffen. Manche führten unter der falschen Anschuldigung des Laxismus mit dem Kampf gegen den Probabilismus den Kampf gegen den Jesuitenorden, dessen Moraltheologen (neben solchen aus anderen Orden und dem Weltklerus) fast alle den Probabilismus vertraten. Eine Klärung brachte Alfons Moralsysteme di Liguori, der ein probabilistisches System, den Probabiliorismus, lehrte und damit den rigoristischen Moralsystemen den Boden entzog. Die Päpste nahmen nie ausdrückl. für oder gegen den Probabilismus Stellung. Eine indirekte Anerkennung liegt vielleicht darin, daß die Lehre des hl. Alfons, der in vielen Fragen dem Probabilismus folgt, als für die Praxis sicher hingestellt wurde (vgl. Geschichte der Moraltheologie).

Abarten des Probabilismus nach der einen oder der anderen Seite sind der Probabiliorismus, nach dem das Gesetz erst zweifelhaft wird, wenn schwerere Gründe gegen seine Geltung sprechen (vgl. D 2175–77), der Äqui-Probabilismus, der das Gesetz als zweifelhaft ansieht, wenn die Gründe, die dagegen sprechen, wenigstens gleich schwer sind wie jene, die dafür sprechen, und das Kompensationssystem, nach dem ein Gesetz durch solide Gegengründe zweifelhaft wird, die zwar nicht gleich schwer sein müssen wie die Gründe dafür, deren geringeres Gewicht aber durch einen entsprechenden Grund aus der praktischen Ordnung aufgewogen werden muß.


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