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Sonntäglicher Gottesdienst ohne Priester
(14. Juli 1999)

Bernhard Gottenöf

Hinweis/Quelle: Von Bernhard Gottenöf im November 1998 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten als Seminararbeit in Liturgiewissenschaft bei Prof. Dr. Alois Hörmer erstellte

I. Einleitung

Dieses Liturgieseminar stand unter dem allgemein gehaltenen Thema des Sonntags.

Ausgangspunkt dafür war die Stelle der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium Nr. 106 des II. Vatikanischen Konzils:

“Aus apostolischer Überlieferung, die ihren Ursprung auf den Auferstehungstag Christi zurückführt, feiert die Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am achten Tage, der deshalb mit Recht Tag des Herrn oder Herrentag genannt wird. An diesem Tag müssen die Christgläubigen zusammenkommen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie ‚wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung …‘ (1 Petr 1,3). Deshalb ist der Herrentag der Ur-Feiertag.“

Betrachtet man diese notwendige Forderung des Konzils für den Sonntag, aber auch die Schwierigkeiten in den Pfarreien auf Grund des Priestermangels, so zeichnet sich deutlich eine Problemsituation ab. Es wird nämlich zunehmend schwieriger, jeden Sonntag in allen Pfarreien die Eucharistiefeier für die Gläubigen zu sichern.

Die folgenden Ausführungen wollen zum einen den tieferen Zusammenhang des Sonntags mit der Eucharistiefeier darlegen, zum anderen die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren aufzeigen, die sich durch die Feier des Herrentags mit einem (Wort-)Gottesdienst ohne Priester für eine Pfarrgemeinde ergeben.

II. Hauptteil

1. Theologische Grundlegung

Bevor näher auf die pastoralen Probleme des priesterlosen Gottesdienstes am Sonntag eingegangen werden kann, soll der theologische Gehalt der Eucharistiefeier und des Wortgottesdienstes in den Grundzügen erläutert werden.

a) Das Wesen der Eucharistiefeier

Für die Kirche besitzt die Feier der Eucharistie einen unerschöpflichen Reichtum, denn sie enthält Christus selbst als die Fülle des Heilsguts der Kirche.[1]

Seit der ersten Christengemeinde bis heute finden sich die Gläubigen „am ersten Wochentag“, am Tag der Auferstehung Jesu zusammen, „um das Brot zu brechen“[2]. Im Erfüllen des Auftrags des Herrn, sein Gedächtnis zu feiern[3], erweist sich die Eucharistie als ein dreifaches: „als Danksagung und Lobpreis an den Vater, als Opfergedächtnis Christi und seines Leibes, als Gegenwart Christi durch die Macht seines Wortes und seines Geistes.“[4]

Die Eucharistiefeier stellt also „eine Antwort dar, die jene Liebe entgelten will, die sich bis zum Tod am Kreuz verschenkt hat: dies ist unsere ‚Eucharistia‘, unser Dank und Lobpreis dafür, daß er uns durch seinen Tod erlöst und durch seine Auferstehung an seinem unsterblichen Leben Anteil gegeben hat.“[5]

In ihr wird uns zudem das einmal dargebrachte Opfer Jesu Christi am Kreuz aufs neue geheimnisvoll mit seinem Leib und seinem Blut gegenwärtig und wirksam. Dies wird bezeugt durch die Worte Jesu, die der Priester stellvertretend spricht: „Das ist mein Leib, der für euch dahingegeben wird“, und: „Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut, das für euch vergossen wird.“[6]

Schließlich zeigt sich in der Eucharistie auf mehrfache Weise die Gegenwart Christi: in seinem Wort, das verkündet wird, in den Gebeten der Kirche, im Opfer der heiligen Messe, im Priester, der die Eucharistiefeier vollzieht[7], und „auf besondere und herausragende Weise im Meßopfer unter den eucharistischen Gestalten“[8]. Diese letztgenannte Form der Gegenwart verdient besondere Aufmerksamkeit, denn „im heiligsten Sakrament der Eucharistie ist ‚wahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten‘“[9].

Mit Recht betont das II. Vatikanische Konzil erneut, daß sich die Erlösung des Menschen besonders im heiligen Opfer der Eucharistie vollzieht[10] und somit in ihrer einzigartigen heilenden Wirkung als „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“[11] angesehen werden muß.

b) Wortgottesdienst als Teil der Eucharistiefeier

Im Wort Gottes, der Heiligen Schrift, hat die Kirche immer die höchste Richtschnur für ihren Glauben gesehen, und es wurde daher stets verehrt wie der Herrenleib selbst.[12] Das vorgetragene Wort Gottes, die Verdeutlichung in der Predigt und das Singen der Psalmen und liturgischen Gebete läßt erfahren, was Gott – besonders in seinem Sohn Jesus Christus – für uns getan hat.[13]

“Am Höhepunkt dieser Gebetserfahrung steht die Eucharistie, der andere unlösbar mit dem Wort verbundene Höhepunkt, als Ort, an dem das Wort Fleisch und Blut wird, eine himmlische Erfahrung, wo das Wort wieder Ereignis wird.“[14] Die Verbundenheit des Wortes Gottes im Wortgottesdienstes mit dem fleischgewordenen Wort im Eucharistieteil der heiligen Messe ist so intensiv, daß das II. Vatikanische Konzil von einem einzigen Kultakt spricht.[15] „Der Tisch, der uns in der Eucharistie gedeckt wird, ist zugleich der Tisch des Wortes Gottes und des Leibes des Herrn.“[16]

Es kommt also eine tiefe innere Einheit von Wortgottesdienst und Eucharistie, von Wort und Sakrament zum Ausdruck in der einen Person Jesu Christi.

c) Die Wortgottesdienstfeier

Das II. Vatikanische Konzil bringt die Bedeutung der Heiligen Schrift in der Liturgie besonders zum Ausdruck. Es wünscht, daß das „innige und lebendige Ergriffensein von der Heiligen Schrift“[17] gefördert wird.

Deshalb sollen in den liturgischen Feiern die Schriftlesungen vielfältiger und den jeweiligen Situationen entsprechender ausgewählt werden. Es soll dazu die Predigt einen geeigneten Platz (unmittelbar nach der Verkündigung des Wortes Gottes) einnehmen. Schließlich wünscht das Konzil, daß an den Vorabenden zu höheren Festen, an Wochentagen im Advent oder in der Quadragesima, aber auch an den Sonn- und Feiertagen eigene Wortgottesdienste gefördert werden, insbesondere dann, wenn kein Priester anwesend sein kann.[18]

Der Wortgottesdienst an sich erhält hiermit eine neue, herausragende Stellung, denn er führt zu einem tieferen Verständnis vor allem der liturgischen Feiern im Verlauf des Kirchenjahres und wird so gewissermaßen zu einem „unerläßlichen Bestandteil der sakramentalen Feiern“[19].

2. Dringlichkeit des Wortgottesdienstes

Aufgrund des Priestermangels in manchen Gebieten ist es den Gläubigen oft nicht möglich, in der eigenen Pfarrei an einer sonntäglichen Eucharistiefeier teilzunehmen. Dies ist ein Problem, das uns heute nicht mehr ausschließlich in der Mission oder der Diaspora begegnet,[20] sondern immer häufiger auch schon in den ländlichen Regionen.[21] Diese Situation wirft zum einen menschliche, dann aber auch pastorale und theologische Probleme auf, wenn man der wöchentlichen Versammlung am Tag des Herrn und somit dem Ruf des Hebräerbriefes: „Laßt uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben“[22] gerecht werden will.

a) Die Gemeinde als Ort der Versammlung

Zunächst ist nach dem Grund zu fragen, weshalb sich die Christengemeinde versammelt. Das Neue, aber auch schon das Alte Testament spricht wiederholt davon, daß sich die Gemeinde zum Kult versammelt.[23] Überall dort, „wo Jesus erscheint, spricht, wirkt, sammeln sich die Menschen. Seine Person, sein Wort, sein Werk ist die Ursache und die Mitte der Versammlung.“[24] Seit ihren Anfängen „hat die Kirche niemals aufgehört, sich zur Feier des Pascha-Mysteriums zu versammeln, dabei zu lesen, ‚was in allen Schriften von ihm geschrieben steht‘ (Lk 24,27), die Eucharistie zu feiern (…) und zugleich ‚Gott für die unsagbar große Gabe dankzusagen‘ (2 Kor 9,15), in Christus Jesus ‚zum Lob seiner Herrlichkeit‘ (Eph 1,12).“[25]

Die Wurzel des Sich-Versammelns liegt also in Christus selbst. Er ist der eigentliche Hirte, der seine Herde zusammenruft.[26] Daher kann man „gar nicht hoch genug die grundlegende Bedeutung der sonntäglichen Versammlungen einschätzen: als Quelle des christlichen Glaubens des einzelnen wie der Gemeinden und als Zeugnis des Heilsplanes Gottes, alle Menschen in seinem Sohn Jesus Christus zu einen.“[27]

Als vermittelndes Element für diese Einheit in den Pfarreien dienen konkret die Priester, da sie kraft ihres Amtes die Person Christi vertreten.[28] „Sie versammeln im Namen des Bischofs die Familie Gottes, die als Gemeinschaft von Brüdern nach Einheit verlangt, und führen sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater.“[29] Genährt und aufgebaut wird diese ersehnte Einheit der Gläubigen aber nur, „wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat; von ihr muß darum alle Erziehung zum Geist der Gemeinschaft ihren Anfang nehmen.“[30] Die Gläubigen müssen sich bewußt sein, „daß sie ihren Glauben nicht leben und nicht an der universalen Sendung der Kirche in der ihnen zukommenden Weise teilhaben können, wenn sie sich nicht mit dem eucharistischen Brot nähren. Ebenso müssen sie überzeugt sein, daß die sonntägliche Versammlung vor der Welt ein Zeichen für das Geheimnis der Gemeinschaft – die Eucharistie – ist.“[31] Jede liturgische Zusammenkunft hat ihre Grundlage in der Eucharistiefeier und verweist zugleich auf sie. Die Versammlung zur Eucharistiefeier bildet dabei „die Mitte der Gemeinschaft der Gläubigen.“[32]

b) Die Erwägung eines sonntäglichen Wortgottesdienstes

Ist am Sonntag in einer Pfarrkirche diese eucharistische, sakramentale Mitte nicht gegeben, da kein Priester anwesend sein kann, tritt der Gedanke nahe, statt einer Eucharistiefeier einen Wortgottesdienst zu halten, um – so wird argumentiert – das christliche Gemeindeleben am Ort aufrecht zu erhalten.[33]

So sehr die Versammlung in der Pfarrgemeinde für den Einzelnen befruchtende Stütze des Glaubens bedeuten kann, so darf sie trotzdem den Blick über die Grenzen der Gemeinde hinaus nicht verlieren, denn das Wesen der liturgischen Gemeinschaft zeigt sich letztlich nicht in einer geradlinigen Beziehung von Mensch zu Mensch in der je eigenen Gemeinde, sondern dadurch, „daß alle auf das gleiche Ziel gerichtet sind und geistig in derselben Endstatt ruhen: in Gott, im gleichen Bekenntnis, Opfer und Sakrament.“[34] Jesus ist es, der die Gemeinschaft aller Kinder Gottes sucht.[35] Er „versammelt die Gemeinde nicht, um sie abzuschließen, sondern um sie aufzutun. Wer sich vom Herrn versammeln läßt, der tritt in einen Strom ein, der immer wieder die Grenzen des Eigenen öffnet. (…) Darum ist christliche Liturgie, sosehr sie immer nur hier und jetzt, an Ort und Stelle und mit dem Anspruch an das Ja dieser Gemeinde lebt, ihrem Wesen nach katholisch, vom Ganzen kommend, ins Ganze führend, in die Einheit mit dem Papst, mit den Bischöfen, mit den Gläubigen aller Orte und Zeiten.“[36]

Die gemeinsame Synode der deutschen Bistümer sieht nun bei Notsituationen am Sonntag zunächst vor, „durch überörtliche Planung den in Betracht kommenden Gemeinden die regelmäßige Eucharistie zu sichern“[37], im Wissen darum, daß es im strengen Sinn „keine christliche Gemeinde ohne Eucharistie geben kann“[38]. Und sie begründet es mit der Mobilität der heutigen Gesellschaft, so daß man erwarten dürfe, „daß man nicht nur wegen der besseren Schulbildung oder wegen des Besuchs von Behörden und Einkaufszentren eine längere Anfahrt auf sich nimmt, sondern mindestens ebenso wegen des sonntäglichen Gottesdienstes.“[39]

Die Kongregation für den Gottesdienst hebt 13 Jahre später diese Lösung weiterhin als empfehlenswert hervor. Auch sie erklärt, man solle zunächst versuchen, „ob die Gläubigen eine in der Nachbarschaft gelegene Kirche aufsuchen können, um dort an der Feier der Eucharistie teilzunehmen.“[40] Als notwendige Bedingung dafür nennt sie das Wissen der Gläubigen um die Bedeutung der sonntäglichen Versammlung und dazu die bereitwillige Anpassung an diese neue Situation.[41] Auch sollte in Notsituationen kein „örtliches Prestigedenken“ ein Hindernis darstellen, um eine gemeinsame Sonntagseucharistie mit zwei Pfarrgemeinden zu feiern.[42]

Hilfreich dazu könnte die gangbare Praxis der Diaspora sein, wo sich die verschiedenen Gemeinden unter anderem durch Organisieren von Fahrten zur gemeinsamen Meßfeier in einer Pfarrei einfinden.[43]

Einen Sonderweg scheint dabei die Diözese Linz zu gehen. Sie hat in einer Rahmenordnung für liturgische Sonntagsfeiern ohne Priester erklärt, „die Zusammenkunft zum sonntäglichen Gemeindegottesdienst im eigenen Ort soll (…) Vorrang haben vor der Teilnahme an einer Eucharistiefeier in einer Nachbargemeinde.“[44] Als Begründung dafür nennt sie gesellschaftliche Faktoren: Pluralismus, Vereinzelung sowie Mobilität, die den Zusammenhalt der Gemeinde belastend prägen.[45]

Dies widerspricht klar der Aufforderung der Gottesdienstkongregation, daß die Seelsorge vorwiegend auf die Feier des Meßopfers an jedem Sonntag ausgerichtet sein muß.[46] Daneben mahnt das Konzil, die Gläubigen sollen von den Seelsorgern eindringlich unterwiesen werden, daß sie an Sonntagen und gebotenen Feiertagen nicht nur am Wortgottesdienst, sondern an der ganzen Messe teilnehmen.[47]

c) Wortgottesdienst und Sonntagspflicht

Nach dem Kirchenrecht sind die Gläubigen verpflichtet, an den Sonntagen und den anderen gebotenen Feiertagen – oder an deren Vorabenden – an der heiligen Messe teilzunehmen, wo immer sie in katholischem Ritus gefeiert wird.[48] Diese Verpflichtung zur Eucharistie bildet die Grundlage für das ganze christliche Leben.[49] Die Gläubigen geben dadurch Zeugnis ihrer Zugehörigkeit und Treue zu Christus und zu seiner Kirche und bezeugen die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das Heil.[50]

Hat nun jemand nicht die Möglichkeit, in einer zumutbaren Entfernung zu einer heiligen Messe zu kommen, so ist er von der Sonntagspflicht entbunden, denn „die Kirche will niemand unter schwerer Belastung oder großem Nachteil zur Teilnahme an der sonntäglichen Eucharistiefeier verpflichten“.[51] Wie Bischof Kapellari richtig anmerkt, darf man daraus jedoch nicht folgern: „entweder Messe oder gar nichts.“[52]

Die Augsburger Diözesansynode erklärt dazu – indem sie sich der Gemeinsamen Synode der Bistümer Deutschlands anschließt –, daß „mit der Teilnahme an einem sonntäglichen Wortgottesdienst ‚der Sinn der Sonntagspflicht erfüllt‘“[53] ist.

Was mit dem Ausdruck „Sinn der Sonntagspflicht“ auch näher gemeint sein mag; die Aussage scheint hier der „Laieninstruktion“ zu widersprechen, die das Gebot der Sonntagspflicht präzisiert und sagt, daß Sonntagsgottesdienste ohne Priester „das eucharistische Opfer nicht ersetzen und daß man das Sonntagsgebot nur durch die Mitfeier der heiligen Messe erfüllt.“[54]

Das Kirchenrecht empfiehlt daher den Gläubigen, den Sonntag in der ihnen möglichen Weise zu heiligen, indem sie „an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.“[55]

Der Wortgottesdienst kann insofern nicht als Erfüllung des Sonntagsgebots angesehen werden.[56] Er muß vielmehr als mögliche Form der Sonntagsheiligung in Notsituationen verstanden werden für all jene, „denen nur diese Möglichkeit gemeinschaftlicher Sonntagsheiligung bleibt.“[57]

d) Gefahr der Nivellierung von Eucharistie und Wortgottesdienst

Erfahrungen mit Wortgottesdiensten am Sonntag haben – nicht zuletzt durch das schwindende Verständnis dessen, was die heilige Messe beinhaltet – schon bald gezeigt, daß die Unterscheidung von Eucharistie und einem bloßen Wortgottesdienst bei den Gläubigen vielfach nicht mehr gemacht wird. Wie sonst könnte eine Gemeindereferentin das bedenkliche Lob erhalten: „Frau N., wann halten Sie denn wieder eine so schöne Messe wie am vergangenen Sonntag?“[58]

Auf diese ernst zu nehmende Gefahr der Verwechslung und dadurch der Geringschätzung der Eucharistie durch den Wortgottesdienst hat die Gottesdienstkongregation mehrfach hingewiesen und bestimmt, es soll bei Wortgottesdiensten „nichts eingefügt werden, was typisch für die Messe ist, vor allem keine Gabenbereitung und kein Eucharistisches Hochgebet. Der Gottesdienst soll so gestaltet werden, daß er ganz dem Beten dient“.[59] Auch im Danksagungsteil, in dem Gott gepriesen wird wegen seiner großen Herrlichkeit[60], wird darauf verwiesen: „Die im Römischen Meßbuch für die Präfation und das Eucharistische Hochgebet vorgesehenen Texte dürfen nicht verwendet werden, damit jede Gefahr einer Verwechslung vermieden wird.“[61]

Ein nicht zu unterschätzender Bereich für ein Mißverständnis ist auch die Verbindung des Wortgottesdienstes mit Kommunionspendung, durch den der priesterlose Gottesdienst leicht als „kleine Messe“ verstanden werden kann. Dabei ergibt sich auch ein liturgietheologisches Problem, denn einerseits wird bei solchen Kommunionfeiern das sacramentum von res et sacramentum[62] getrennt, und andererseits „setzen sie die eigenständige Bedeutung des Wortgottesdienstes herab, denn scheinbar reicht die Realpräsenz Christi im Wort nicht aus.“[63]

Um weiters Verwechslungen vorzubeugen darf ein Laie auch keine Worte verwenden, „die dem Priester oder dem Diakon eigen sind, und muß jene liturgischen Elemente auslassen, die allzu sehr an die Messe erinnern, z.B. Grußrufe, vor allem ‚Der Herr sei mit euch‘, und die Entlassung, die den die Feier leitenden Laien als geweihten Amtsträger erscheinen lassen könnte.“[64]

Damit den Gläubigen in jedem Fall bewußt bleibt, daß kein Ordinierter anwesend ist, soll der Priestersitz vom Leiter des Wortgottesdienstes nicht benutzt werden, vielmehr soll „außerhalb des Altarraumes ein eigener Sitz aufgestellt werden.“[65] Auch der Altar „soll nur zum Niederstellen des konsekrierten Brotes vor der Austeilung der Eucharistie verwendet werden.“[66] Die Augsburger Synode erklärt sogar, „wenn auf den Wortgottesdienst die Spendung der heiligen Kommunion folgt, so wird das Ziborium aus dem Tabernakel genommen und dorthin wieder zurückgebracht, ohne daß es inzwischen auf dem Altar abgestellt wird. Auf dem Altar liegt die Stola des Priesters.“[67]

Hervorzuheben ist bei Sonntagsgottesdiensten ohne Priester die reiche, musikalische Gestaltung. Sie zeichnen einen Wortgottesdienst im besonderen aus. Es soll dabei jedoch vermieden werden, daß „Texte und Melodien verwendet werden, die dem eucharistischen Teil der Messe zugeordnet sind, wie etwa Gesänge zur Gabenbereitung, Sanktus, Agnus Dei, oder Teile aus dem Hochgebet.“[68]

Die Wurzel für die Vermischung und Verwechslung von heiliger Messe und priesterlosem Gottesdienst liegt wohl auch in der nicht immer unproblematischen Zuordnung liturgischer Dienste an Laien, die das Selbstverständnis sowohl der Priester als auch der Laien beeinflußt. So wurden z. B. aus unterschiedlichen Motiven Laiendienste eingerichtet, die sich mit dem Aufgabenbereich der Priester teilweise überschneiden oder gar weitgehend decken.[69]

3. Ansätze zur Problemlösung

a) Formen der Sonntagsheiligung

Wenn das II. Vatikanische Konzil auch eigene Wortgottesdienste zum tieferen Eindringen in die Festgeheimnisse an Sonn- und Feiertagen – in Notfällen auch ohne Priester – wünscht[70], so wird aufgrund der Bewußtseinsentwicklung gegenüber dem Eucharistieverständnis in den letzten Jahren eine gewisse Zurückhaltung zu einem Wortgottesdienst an Stelle einer Sonntagsmesse verständlich. In der theologischen Diskussion treten vermehrt Fragen auf, „ob es nicht hilfreich wäre, eher andere Gottesdienstformen (…) zum Ausgangspunkt für Sonntagsgottesdienste ohne Priester zu machen als gerade den Wortgottesdienst der Meßfeier zu kopieren“.[71] Auch bliebe dadurch die Notsituation der Pfarrei stärker bewußt, wenn verwechselbare Formen für sonntägliche Gottesdienste vermieden würden.

Die Österreichische Bischofskonferenz erwähnt dazu, daß priesterlose Gottesdienste in der Regel zwar die Form eines Wortgottesdienstes haben, aber auch die Struktur der Laudes und der Vesper oder einer Andacht haben können.[72] Auch die Augsburger Synode empfiehlt – wenn auch als untergeordnete Möglichkeit – das Feiern einer Andacht oder das Rosenkranzgebet.[73]

Das Kirchenrecht sieht bei Verhinderung zur Teilnahme einer Eucharistiefeier am Sonntag neben der Empfehlung zum Wortgottesdienst auch die Möglichkeit des persönlichen Gebetes bzw. des Gebetes im Kreis der Familie.[74]

b) Überdenken der Pfarrstrukturen

Bevor man sich jedoch vorschnell mit einem Wortgottesdienst am Ort begnügt, sollte man – um der heilbringenden Kraft der heiligen Messe Rechnung zu tragen – zunächst die Häufigkeit der Meßfeiern am eigenen Ort, aber auch an den umliegenden Orten überprüfen. „Einer ‚gut versorgten‘ Gemeinde muß es durchaus zugemutet werden können, zugunsten einer anderen eine Verminderung der Zahl der Meßfeiern hinzunehmen.“[75] Auch die Möglichkeit einer Aushilfe durch Ordenspriester oder eines älteren, aber noch rüstigen Geistlichen, der nicht mehr unmittelbar in der Seelsorge tätig ist, sollte mit einbezogen werden.[76] Die Diözesanleitung könnte zudem Priester zur Aushilfe vermitteln, denn „dem oft reichlichen Angebot an Meßfeiern (z.B. in innerstädtischen Pfarreien, in Bischofs- und Universitätsstädten) steht häufig ein Mangel in der näheren Umgebung gegenüber.“[77] Für jeden Geistlichen sollte es selbstverständlich sein, daß ihm nicht nur die eigene Pfarrei und die eigene Diözese, sondern die Sorge für alle Kirchen am Herzen liegt. „Deshalb sollen sich die Priester jener Diözesen, die mit einer größeren Zahl von Berufungen gesegnet sind, gern bereit zeigen, mit Erlaubnis oder auf Wunsch des eigenen Ordinarius ihren Dienst in Gegenden, in Missionsgebieten oder in Seelsorgsaufgaben auszuüben, in denen es an Klerus mangelt.“[78] Wenn durch solche Vorsorgemaßnahmen ein Priester für die sonntäglichen Eucharistiefeiern gefunden werden kann, hat „die Meßfeier in jedem Falle Vorrang vor dem Wortgottesdienst ohne Priester.“[79] Die endgültige Entscheidung für die Notwendigkeit regelmäßiger Wortgottesdienste an Sonntagen trifft jedoch der Diözesanbischof.[80]

In Regionen mit Priestermangel wird immer öfter auch auf die Form des Pfarrverbandes ausgewichen.

Als „Pfarrverband“ bezeichnet man den Zusammenschluß rechtlich selbständig bleibender Pfarrgemeinden.[81] Die steigenden pastoralen Anforderungen an die Priester in den Pfarrgemeinden können dabei „durch gemeinsame Planung, wechselseitige Impulse, subsidiäre Hilfe und kooperative Durchführung“[82] leichter bewältigt werden. Es läßt sich beispielsweise eine Pfarrei, deren Pfarrerstelle schließlich nicht mehr nachbesetzt werden kann, in einen Pfarrverband eingliedern. Sie wird vom bestellten Pfarrverwalter (Pfarrverweser) und dem Pfarrverband mitgetragen und behält dabei trotzdem ihr eigenständiges kirchliches Leben.[83]

Der Pfarrverband muß zudem dafür sorgen, daß die sonntägliche Eucharistiefeier für jede Pfarrgemeinde sichergestellt ist. Wenn dies nicht möglich ist, – so erklärt die Augsburger Synode – „muß ein Wortgottesdienst (mit Kommunionfeier) gehalten werden, jedoch höchstens einmal im Monat. Zusätzlich muß am Sonntagabend an einem geeigneten Ort eine ‚Meßfeier für den Pfarrverband‘ stattfinden, die von den Priestern des Pfarrverbandes im Wechsel zelebriert wird.“[84]

Die Leitung einer nicht mehr mit einem Pfarrer besetzten Pfarrei in einem Pfarrverband hat immer ein Priester, der mit der Vollmacht und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet ist, selbst wenn ein Diakon oder ein Laie in einer Pfarrei an den nicht spezifisch priesterlichen Seelsorgsaufgaben beteiligt wird.[85]

Der große Einsatz, der durch Laien auf diesem Gebiet geleistet wird, verdient ohne Zweifel hohe Anerkennung. Trotzdem wird im katholischen Verständnis der bloße Wortgottesdienst am Sonntag immer eine Übergangslösung bleiben müssen, denn „eine wahrhaft lebendige Gemeinde [kann] sich nicht damit abfinden, ohne Priester zu sein, der das Meßopfer für sie feiert.“[86]

III. Schlußbemerkungen

Zusammenfassend wird man sagen können, daß es wegen Fehlens eines Priesters die Situation geben kann, in der ein priesterloser Sonntagsgottesdienst noch die segensreichste Form der Sonntagsheiligung darstellt. Unsere pastorale Ausrichtung sollte dabei immer offen sein für die Bewahrung des reichen Schatzes der Kirche: die Feier der Sakramente, die Eucharistie; selbst dann, wenn schon über mehrere Jahre eine Notsituation als „eingespielt“ und „bewährt“ erscheint.

Um den Rahmen einer Seminararbeit zu wahren, wurden hier Modelle und Erfahrungen aus Missionsgebieten nicht eingearbeitet. Auch die Frage nach dem Für und Wider einer Kommunionspendung im Rahmen eines Wortgottesdienstes, sowie das Problem der Verschiebung und Überschneidung der Tätigkeiten des Laien mit denen des Diakons konnte hier nur am Rande erwähnt werden.

Es bedarf sicher noch einer weiteren Vertiefung in dieses Problemfeld, um eine gediegene Einordnung und Gewichtung aller Argumente und Erfahrungen erzielen zu können. Bei allen Anstrengungen zum Erhalt des Pfarrlebens wird für die Kirche das Bemühen um Priesternachwuchs den unbedingten Vorrang haben müssen, damit die Gläubigen auch weiterhin am Opfer Jesu Christi, der einzig wahren Lebensquelle, Anteil nehmen können.

IV. Literaturverzeichnis

Kirchliche Dokumente:

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Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990. In: Diözesansynode Augsburg 1990 : Die Seelsorge in der Pfarrgemeinde. Donauwörth 1991

Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland : »Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland«. In: Homeyer J. (Hg.): Heftreihe Synodenbeschlüsse 2. Bonn 1974

Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland : »Die pastoralen Dienste in der Gemeinde«. In: Homeyer J. (Hg.): Heftreihe Synodenbeschlüsse 10. Bonn 1975

Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland »Gottesdienst«. In: Homeyer J. (Hg.): Heftreihe Synodenbeschlüsse 16. Bonn 1975

Codex Iuris Canonici [= CIC]: Codex des Kanonischen Rechtes. Lateinisch-deutsche Ausgabe. Vatican 1983

Die Bibel : Altes und Neues Testament : Einheitsübersetzung. Freiburg-Basel-Wien 1980

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Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben »Dies Domini« über die Heiligung des Sonntags. In: L‘Osservatore Romano dt. [= OR] 17. Juni 1998, Nr. 29, S. 9‑20

Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben »Orientale Lumen«. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 121. Bonn 1995

Johannes Paul II.: Apostolisches Schreiben zum XXV. Jahrestag der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 89. Bonn 1988

Johannes Paul II.: Enzyklika »Redemptor Hominis«. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 6. Bonn 1979

Johannes Paul II.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben »Pastores dabo vobis«. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 105. Bonn 1992

Johannes Paul II.: Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie »Dominicae cenae« (24. Februar 1980). In: Christiana-Verlag (Hg.): Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie. Stein am Rhein/Schweiz 1980, S. 28–53

Katechismus der Katholischen Kirche [= KKK]. München-Wien-Leipzig-Freiburg/ Schweiz-Linz 1993

Kongregation für den Gottesdienst: Direktorium »Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester« [= DirSG]. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 94. Bonn 1988

Kongregation für den Klerus; Päpstlicher Rat für die Laien; Kongregation für die Glaubenslehre; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung; Kongregation für die Bischöfe; Kongregation für die Evangelisierung der Völker; Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaft des apostolischen Lebens; Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: »Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester«. In: L‘Osservatore Romano dt. [= OR]. 21.11.1997, Nr. 47, S. 7–12

Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst: Instruktion »Inaestimabile Donum« über einige Normen zur Feier und Verehrung des Geheimnisses der Heiligsten Eucharistie. In: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 16. Bonn 1980

Krenn K.: Hirtenbrief vom 15. September 1992 (Sonderdruck)

Pius XII.: Rundschreiben über die heilige Liturgie »Mediator Dei«. In: Rohrbasser A.: Heilslehre der Kirche. Freiburg 1953, S. 133–209

Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz zur Sonntagsfeier in Gemeinden ohne Priester: Die Sonntagsfeier in Gemeinden ohne Priester : Richtlinien und Modelle : Texte der Liturgischen Kommission für Österreich, Heft 9. Salzburg 1984

II. Vatikanisches Konzil: Die Konstitution über die heilige Liturgie »Sacrosanctum Concilium«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium : Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= SC]

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II. Vatikanisches Konzil: Dekret über die katholischen Ostkirchen »Orientalium Ecclesiarum«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium : Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= OE]

II. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung »Dei Verbum«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium : Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= DV]

II. Vatikanisches Konzil: Dekret über Dienst und Leben der Priester »Presbyterorum Ordinis«. In: Rahner K.; Vorgrimler H. (Hg.): Kleines Konzilskompendium : Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanums. Freiburg 1966 [= PO]

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Literatur:

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Duffrer G.: Wortgottesdienst am Sonntag ohne Priester im Hinblick auf die liturgie-musikalische Gestaltung. In: AnzSS 8 (1995), S. 420–422

Guardini R.: Vom Geist der Liturgie. Freiburg-Basel-Wien 1983

Kapellari E.: Eine Notform. In: Gd 6 (1991), S. 45

Kohlschein F.; Auf dem Weg zum Problemfall oder zur akzeptablen Form?. Gd 6 (1991), S. 44 f

Meyer B.: Liturgischer Leitungsdienst durch Laien. In: HlD 47 (1993), S. 173‑201

Mußner F.: Die sonntägliche Versammlung der Gemeinde zum priesterlosen Gottesdienst. In: LJ 29 (1979), S. 226–231

Nagel E.: Leserbrief. In: Gd 23 (1995), S. 179

Patsch J.: Notlösungen haben keine Zukunft! In: Actio catholica 4 (1994), S. 10‑17

Podhradsky G.: Ersatz der Sonntagsmesse? In: HlD 2 (1993), S. 130–143

Ratzinger J.: Das Fest des Glaubens. Einsiedeln 21981

Schlemmer K.: Herrentag ohne Herrenmahl?. In: AnzSS 10 (1996), S. 480–489

Sebott R.: Geheiligte Zeiten. In: Listl J.; Müller H.; Schmitz H. (Hg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Regensburg 1983, S. 654–659

Periodica:

Actio catholica: Österreichische Bischofskonferenz (Hg.). St. Pölten

Anzeiger für die Seelsorge: Schlemmer K. (Schriftleitung). Freiburg [= AnzSS]

Gottesdienst: herausgegeben von den Liturgischen Instituten Trier, Salzburg und Zürich. Freiburg [= Gd]

Heiliger Dienst: Institutum Liturgicum (Hg.). Erzabtei St. Peter: Salzburg [= HlD]

Liturgisches Jahrbuch: herausgegeben vom Liturgischen Institut zu Trier. Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung: Münster-Westfalen [= LJ]

Linzer Diözesanblatt: herausgegeben vom Bischöflichen Ordinariat Linz. Linz

L‘Osservatore Romano: Wochenausgabe in deutscher Sprache. Ostfildern [= OR]

Münchner Kirchenzeitung: herausgegeben von Sebastian Anneser im Auftrag des Erzbischöflichen Ordinariates. München


[1] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (= KKK) 1324; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester »Presbyterorum Ordinis« (= PO) 5.

[2] Apg 20,7.

[3] Vgl. 1 Kor 11,24 f.

[4] KKK 1358.

[5] Johannes Paul II., Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie »Dominicae cenae«, 32.

[6] Lk 22,19–20.

[7] Vgl. KKK 1373.

[8] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben zum XXV. Jahrestag der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls (= VApSt) 89, Bonn 1988, 10; vgl. KKK 1374.

[9] KKK 1374.

[10] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution »Sacrosanctum Concilium« (= SC) 2.

[11] II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche »Lumen Gentium« (= LG) 11; vgl. KKK 1324; vgl. Johannes Paul II., Enzyklika »Redemptor Hominis«, in: VApSt 6, Bonn 1979, 50–53; vgl. Pius XII., Rundschreiben über die heilige Liturgie »Mediator Dei«, in: Rohrbasser A., Heilslehre der Kirche, 161, Nr. 265.

[12] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung »Dei Verbum« (= DV) 21.

[13] Vgl. KKK 1103.

[14] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben »Orientale Lumen«, in: VApSt 121, Bonn 1995, Nr. 10.

[15] Vgl. SC 56; vgl. Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion »Inaestimabile Donum« über einige Normen zur Feier und Verehrung des Geheimnisses der Heiligsten Eucharistie, in: VApSt 16, Bonn 1980, Nr. 1.

[16] KKK 1346.

[17] SC 24.

[18] Vgl. SC 35,4; vgl. Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz zur Sonntagsfeier in Gemeinden ohne Priester, Richtlinien und Modelle (Texte der Liturgischen Kommission für Österreich, Heft 9), Salzburg 1984, (fortan zitiert: Richtlinien ÖBK), Nr. 7; vgl. Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland »Gottesdienst« (1975), (fortan zitiert: Beschluß »Gottesdienst«), 2.4.2; vgl. Podhradsky G., Ersatz der Sonntagsmesse?, in: Heiliger Dienst (= HlD) 2 (1993), 130–143, bes. 139.

[19] KKK 1154.

[20] Vgl. Cramer J., Die Stationsgottesdienste in der DDR. Gottesdienst ohne Priester in der Diaspora, in: Liturgisches Jahr (= LJ) 29 (1979) 212–225.

[21] Vgl. Kohlschein F., Auf dem Weg zum Problemfall oder zur akzeptablen Form?, Zeitschrift »Gottesdienst« (= Gd) 6 (1991), 44.

[22] Hebr 10,25a.

[23] Vgl. Ex 16,3; Lev 4,13.14.21; Num 17,12; 20,6; Apg 4,31; 12,12; 14,27; 15,30; 1 Kor 11,17.18.20 u. a.; vgl. Mußner F., Die sonntägliche Versammlung der Gemeinde zum priesterlosen Gottesdienst, in: LJ 29 (1979), 226.

[24] Aufderbeck H., Gemeinde als Versammlung, in: LJ 19 (1969), 68; vgl. Mk 6,34; vgl. PO 5.

[25] SC 6,2.

[26] Vgl. Joh 12,12; 10,1–18.

[27] Johannes Paul II., Ansprache an französische Bischöfe beim Ad-limina-Besuch, 27. März 1987, zitiert nach: Kongregation für den Gottesdienst, Direktorium »Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester« in: VApSt 94, Bonn 1988, (fortan zitiert: DirSG), Nr. 50.

[28] Vgl. DirSG, Nr. 12 a; vgl. SC 42,2.

[29] PO 6,1; vgl. LG 28,1; vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben »Pastores dabo vobis«, in: VApSt 105, Bonn 1992, Nr. 26.

[30] PO 6,5.

[31] Johannes Paul II., Ansprache an französische Bischöfe beim Ad-limina-Besuch, 27. März 1987, zitiert nach: DirSG, Nr. 50.

[32] PO 5.

[33] Vgl. Schlemmer K., Herrentag ohne Herrenmahl?, in: Anzeiger für die Seelsorge (= AnzSS) 10 (1996), 480–489, bes. 482, Spalte (= Sp.) 1 f.

[34] Guardini R., Vom Geist der Liturgie, 52 f.

[35] Vgl. Joh 11,52; vgl. Ratzinger J., Das Fest des Glaubens, 127 f.

[36] Ratzinger J., Das Fest des Glaubens, 127 f.

[37] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3; auch schon das II. Vatikanum vermerkt zu dieser überpfarrlichen Sicht, daß „aus vielerlei Gründen das Apostolat notwendigerweise nicht nur verschiedene Formen annimmt, sondern auch die Grenzen einer Pfarrei oder einer Diözese überschreitet.“ (PO 7; vgl. PO 10).

[38] Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, »Die pastoralen Dienste in der Gemeinde«, (1975), 5.1.1.

[39] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.

[40] DirSG, Nr. 18; vgl. Kongregation für den Klerus, u. a., »Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester«, in: L‘Osservatore Romano Nr. 47, 21.11.1997, (fortan zitiert: Laieninstruktion), S. 7–12, Artikel (= Art.) 7, § 2.

[41] Vgl. ebd.

[42] Vgl. Krenn K., Hirtenbrief, 15. September 1992, Nr. 12.

[43] Vgl. Podhradsky G., Ersatz der Sonntagsmesse?, in: HlD 2 (1993), 141 f; vgl. Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.

[44] Linzer Diözesanblatt 1 (1994), 4, Sp. 1.

[45] Vgl. ebd.

[46] Vgl. DirSG, Nr. 13.

[47] Vgl. SC 56; vgl. CIC 898.

[48] Vgl. CIC 1247; vgl. CIC 1248 § 1; vgl. KKK 2180; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die katholischen Ostkirchen »Orientalium Ecclesiarum« (= OE) 15; vgl. KKK 1389.

[49] Vgl. KKK 2181.

[50] Vgl. KKK 2182.

[51] Beschluß »Gottesdienst«, 2.3; vgl. Sebott R., Geheiligte Zeiten, in: Listl J., u.a., Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 656, Anmerkung 13.

[52] Kapellari E., Eine Notform, in: Gd 6 (1991), 45.

[53] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 122, vgl. ebd. 157; vgl. Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.

[54] Kongregation für den Klerus, Laieninstruktion, Art. 7, § 2.

[55] CIC 1248 § 2; vgl. KKK 2183.

[56] Vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 19.

[57] Wetter F., Fastenhirtenbrief 1998, in: Münchener Kirchenzeitung, 15.3.1998, 15.

[58] Duffrer G., Wortgottesdienst am Sonntag ohne Priester im Hinblick auf die liturgie-musikalische Gestaltung, in: AnzSS 8 (1995), 422, Sp. 2.

[59] DirSG, Nr. 35.

[60] Ebd. Nr. 41 c.

[61] Ebd. Nr. 45; vgl. ebd. Nr. 22; vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 21.

[62] Schlemmer K., Herrentag ohne Herrenmahl?, in: AnzSS 10 (1996), These 10, 489; vgl. ebd. 483; vgl. Patsch J., Notlösungen haben keine Zukunft!, in: Actio catholica 4 (1994), 11, Sp. 1.

[63] Patsch J., Notlösungen haben keine Zukunft!, in: Actio catholica 4 (1994), 11, Sp. 1.

[64] DirSG, Nr. 39.

[65] Ebd., Nr. 40.

[66] DirSG, Nr. 40.

[67] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 157.

[68] Duffrer G., Wortgottesdienst am Sonntag ohne Priester im Hinblick auf die liturgie-musikalische Gestaltung, in: AnzSS 8 (1995), 422, Sp. 3.

[69] Vgl. Meyer B., Liturgischer Leitungsdienst durch Laien, in: HlD 47 (1993), 173–201, hier: 183.

[70] Vgl. SC 35,4.

[71] Nagel E., Leserbrief, in: Gd 23 (1995), 179.

[72] Vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 14.

[73] Vgl. Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 164.

[74] Vgl. CIC 1248 § 2; vgl. KKK 2183.

[75] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3; vgl. Richtlinien ÖBK, Nr. 10.

[76] Vgl. DirSG, Nr. 25; vgl. Kongregation für den Klerus, Laieninstruktion, Art. 4, § 1 b.

[77] Beschluß »Gottesdienst«, 2.4.3.

[78] PO 10,1.

[79] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 143; vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben »Dies Domini« über die Heiligung des Sonntags, Nr. 53, in: OR 17. Juni 1998, Nr. 29, S. 15.

[80] Vgl. DirSG, Nr. 24.

[81] Vgl. Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, »Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland«, (1974) (fortan zitiert.: Beschluß »Rahmenordnung«), in: Heftreihe Synodenbeschlüsse 2, 1.2.

[82] Ebd. 1.2.1.

[83] Vgl. ebd.

[84] Beschluß der Diözesansynode Augsburg 1990, in: Seelsorge in der Pfarrgemeinde, 135.

[85] Vgl. CIC 517 § 2; vgl. Beschluß »Rahmenordnung«, 1.2.1, S. 21; vgl. Kongregation für den Klerus, Laieninstruktion, Art. 4, § 1 b.

[86] Johannes Paul II., Ansprache an die amerikanischen Bischöfe aus Alabama, Kentucky, Lousiana, Mississippi und Tennessee anläßlich ihres »Ad limina« Besuchs am 5. Juni 1993, in: OR 16. Juli 1993, Nr. 28/29, 15.