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Erklärung Persona humana
zu einigen Fragen der Sexualethik (29. Dezember 1975)

Dikasterium für die Glaubenslehre

Zur Situation

1. Die menschliche Person wird nach Ansicht der heutigen Wissen­schaft so tief durch die Sexualität beeinflußt, daß diese zu den Faktoren gezählt werden muß, die das Leben eines jeden Menschen maßgeblich prägen. Aus dem Geschlecht nämlich ergeben sich die besonderen Merkmale, die die menschliche Person im biologischen und geistigen Bereich als Mann und Frau bestimmen. Diese haben somit einen sehr großen Einfluß auf ihren Reifungsprozeß und ihre Einordnung in die Gesellschaft. Deshalb sind auch die Fragen menschlicher Geschlecht­lichkeit heute ein Thema, das häufig und offen in Büchern, Zeitschrif­ten, Zeitungen und anderen sozialen Kommunikationsmitteln behan­delt wird.

Indessen greift zunehmend ein Sittenverfall um sich, dessen ernstes Kennzeichen die maßlose Verherrlichung des Geschlechtlichen ist. Er ist mit Hilfe der sozialen Kommunikationsmitteln und einer gewissen Unterhaltungsindustrie bereits so weit fortgeschritten, daß er in den Bereich der Erziehung eindringen konnte und die allgemeine Mentali­tät vergiftet hat.

Wenn selbst unter diesen Umständen Erzieher, Lehrer der Pädago­gik und der Moral dazu beitragen konnten, daß die Werte, die Mann und Frau je zu eigen sind, besser verstanden und in das Leben inte­griert wurden, haben andere Meinungen und Verhaltensweisen ver­breitet, die den wahren sittlichen Forderungen an den Menschen widersprechen. Ja sie sind sogar so weit gegangen, einen freizügigen Hedonismus zu begünstigen.

Die Folge davon ist, daß auch unter Christen sittliche Lehren, Nor­men und Lebensweisen, die bisher treu beobachtet wurden, innerhalb einiger Jahre stark erschüttert worden sind. Viele fragen sich heute im Wirrwarr so vieler, weitverbreiteter Meinungen, welche der von der Kirche empfangenen Lehre entgegenstehen, was sie eigentlich noch für wahr halten müssen.

Anlaß der Erklärung

2. Der Kirche kann diese geistige Verwirrung und dieser Verfall der Sitten nicht gleichgültig sein. Denn es handelt sich hier um eine für das persönliche Leben der. Christen und für das gesellschaftliche Leben un­serer Zeit sehr bedeutsame Frage[1].

Täglich erfahren die Bischöfe die wachsenden Schwierigkeiten der Gläubigen, die gesunde Lehre über die Geschlechtlichkeit überhaupt mitgeteilt zu bekommen und die zunehmenden Schwierigkeiten der Seelsorger, diese Lehre wirksam mitzuteilen. Die Bischöfe wissen, daß ihr Hirtenamt sie dazu verpflichtet, sich in dieser schwerwiegenden Problematik um die Gewissensnot der ihnen anvertrauten Gläubigen zu kümmern. So sind über diesen Fragenkreis von einigen Oberhirten und Bischofskonferenzen schon bedeutende Dokumente veröffentlicht worden. Da aber die irrigen Meinungen und die sich daraus ergeben­den falschen Verhaltensweisen sich überall noch weiter verbreiten, hat es die Kongregation für die Glaubenslehre aufgrund ihrer Aufgabe für die Gesamtkirche[2] und im Auftrag des Papstes für notwendig erachtet, die vorliegende Erklärung zu veröffentlichen.

Menschenwürde und göttliches Gesetz

3. Die Menschen unserer Zeit sind immer mehr davon überzeugt, daß die Würde und die Berufung der menschlichen Person es erfordern, daß sie im Licht der Vernunft die Werte entdecken, die in ihre Na­tur gelegt sind, diese unablässig weiterentfalten und im Hinblick auf einen immer größeren Fortschritt in ihrem Leben verwirklichen. Der Mensch aber kann in den Fragen der Moral bei der Beurteilung der Grundwerte nicht einfach nach seinem persönlichen Belieben verfah­ren: „Im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muß … Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerich­tet werden wird“[3].

Ferner hat Gott uns Christen durch seine Offenbarung den Heils­plan zu erkennen gegeben und uns Christus, den Erlöser und Heiland, in seiner Lehre und seinem Beispiel als die höchste und unveränderli­che Lebensnorm hingestellt: „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, wird nicht in der Finsternis gehen, sondern er wird das Licht des Lebens haben“[4].

Es kann deshalb keine wahre Stärkung der Würde des Menschen geben, wenn nicht die grundlegende Ordnung seiner Natur gewahrt wird. Gewiß haben sich in der Geschichte der Zivilisation viele kon­krete Umstände und Bedürfnisse des menschlichen Lebens geändert und werden sich noch weiter ändern; doch jeder Wandel in den Sitten und jede Lebensweise muß sich innerhalb der Grenzen halten, die durch die unveränderlichen Prinzipien gesetzt sind, welche in den kon­stitutiven Elementen und den wesentlichen Beziehungen der menschli­chen Person gründen; diese Elemente und Beziehungen übersteigen die veränderlichen geschichtlichen Umstände.

Diese Grundprinzipien, die die Vernunft erkennen kann, sind ent­halten im „ewigen, objektiven und universalen göttlichen Gesetz, durch das Gott nach dem Ratschluß seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und regiert. Gott macht den Menschen seines Gesetzes teilhaftig, so daß der Mensch unter der sanften Führung der göttlichen Vorsehung die unveränderliche Wahrheit mehr und mehr zu erkennen vermag“[5]. Die­ses göttliche Gesetz ist für unsere Erkenntnis zugänglich.

Kirchliche Lehre und Naturgesetz

4. Zu Unrecht behaupten daher heute viele, daß die Menschen weder in der menschlichen Natur noch im geoffenbarten Gesetz eine andere absolute und unveränderliche Form als Maßstab für ihre einzelnen Handlungen finden können als jene, die im allgemeinen Gebot der Liebe und der Achtung vor der menschlichen Würde zum Ausdruck kommt. Als Beweis für diese Behauptung führen sie an, daß die soge­nannten Normen des Naturgesetzes oder die Vorschriften der Heiligen Schrift nur als Ausdruck einer besonderen Kulturform in einem be­stimmten geschichtlichen Augenblick angesehen werden können.

In Wirklichkeit jedoch weisen die göttliche Offenbarung und, in dem ihr eigenen Bereich, auch die philosophische Erkenntnis dadurch, daß sie echte Erfordernisse der Menschheit aufzeigen, notwendig auf die Existenz unveränderlicher Gesetze hin, die in die konstitutiven Ele­mente der menschlichen Natur eingeschrieben sind und die allen ver­nunftbegabten Wesen gleichermaßen gegeben sind.

Ferner hat Christus seine Kirche als „die Säule und das Fundament der Wahrheit“ gegründet[6]. Unter dem Beistand des Heiligen Geistes bewahrt sie ununterbrochen und übermittelt sie ohne Irrtum die Wahr­heiten der sittlichen Ordnung und interpretiert authentisch nicht nur das geoffenbarte positive Gesetz, sondern „auch die Prinzipien der sitt­lichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorge­he“[7] und die volle Entfaltung und die Heiligung des Menschen betref­fen. Die Kirche hat im ganzen Verlauf ihrer Geschichte bestimmten Regeln des Naturgesetzes immer eine absolute und unveränderliche Geltung zuerkannt und in deren Übertretung einen Widerspruch zur Lehre und zum Geist des Evangeliums gesehen.

Geschlechtlichkeit in der Ehe

5. Da die Sexualethik bestimmte Grundwerte des menschlichen und christlichen Lebens betrifft, wird diese allgemeine Lehre in gleicher Weise auch auf sie angewandt. Es gibt in diesem Bereich Prinzipien und Normen, die die Kirche ohne Zögern stets als einen Bestandteil ih­rer Lehre überliefert hat, wie sehr auch die Meinungen und Sitten in der Welt zu ihnen im Gegensatz gestanden haben mögen. Diese Prinzi­pien und Normen haben ihren Ursprung keineswegs in einer bestimm­ten Kulturform, sondern in der Erkenntnis des Gesetzes Gottes und der menschlichen Natur. Deshalb können sie auch nicht unter dem Vorwand einer neuen kulturellen Situation als überholt angesehen oder in Zweifel gezogen werden.

Es sind jene Prinzipien, die auch die Anregungen und Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils für die Schaffung und Ordnung eines gesellschaftlichen Lebens inspiriert haben, in welcher die gleiche Würde von Mann und Frau bei aller Achtung ihrer Unterschiede in gebühren­der Weise erhalten wird[8].

Als das Konzil von der „geschlechtlichen Anlage des Menschen und seiner menschlichen Zeugungsfähigkeit“ gesprochen hat, hat es betont, daß diese „in wunderbarer Weise all das überragen, was es Entspre­chendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt“[9]. Darauf hat es in besonderer Weise die Prinzipien und Regeln dargelegt, die die menschli­che Geschlechtlichkeit in der Ehe betreffen und ihre Grundlage in der Finalität ihrer spezifischen Funktion haben.

In diesem Zusammenhang erklärt das Konzil, daß die sittliche Qua­lität der geschlechtlichen Begegnungen in der Ehe, die wahrer, menschlicher Würde entsprechen, „nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive abhängt, sondern auch von objektiven Kri­terien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Handlungen ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren“[10].

Diese letzten Worte fassen kurz die Lehre des Konzils — die im vor­aufgehenden in derselben Konstitution ausführlicher dargelegt ist[11] — über die Finalität der leiblichen Hingabe und über das wichtigste Krite­rium für seine sittliche Bewertung zusammen: es ist die Beachtung sei­ner Finalität, die diesem Akt seine Würde gewährleistet.

Derselbe Grundsatz, daß die Kirche aus der göttlichen Offenbarung und der eigenen authentischen Interpretation des Naturgesetzes schöpft, begründet auch ihre traditionelle Lehre, nach der der Ge­brauch der Geschlechtskraft nur in der rechtsgültigen Ehe seinen wah­ren Sinn und seine sittliche Rechtmäßigkeit erhält[12].

Zwischenbemerkung zum Inhalt der Erklärung

6. Die vorliegende Erklärung beabsichtigt weder alle Mißbräuche der Geschlechtskraft zu behandeln noch all das, was die Beobachtung der Keuschheit mit sich bringt. Vielmehr will sie die Lehre der Kirche be­züglich einiger besonderer Punkte wieder in Erinnerung bringen, die es besonders dringend erscheinen lassen, sich dem schwerwiegenden Irr­tum und falschen Verhaltensweisen, die von vielen weit verbreitet wer­den, entschlossen entgegenzustellen.

Zur leiblichen Vereinigung außerhalb der Ehe

7. Manche fordern heute das Recht zum vorehelichen Verkehr, we­nigstens in den Fällen, wo eine ernste Heiratsabsicht und eine schon fast eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden Partner die Erfüllung fordern, die sie als naturgemäß erachten. Dies vor allem dann, wenn die Feier der Hochzeit durch äußere Umstände verhindert wird oder wenn die intime Beziehung als notwendig erscheint, um die Liebe zu erhalten.

Diese Auffassung widerspricht der christlichen Lehre, nach der jede geschlechtliche Hingabe des Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf. Denn wie fest auch immer der Entschluß jener ist, die sich auf sol­che verfrühten Beziehungen einlassen, es bleibt doch die Tatsache, daß diese keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischen­menschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten, noch sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen. Christus aber hat gewollt, daß diese Verbindung beständig sei, und hat sie in ihrem ursprünglichen Zustand, der auf der Verschiedenheit der Geschlechter gründet, wiederhergestellt. „Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“[13]. Der hl. Paulus ist noch deutlicher, wenn er sagt, daß, falls die Unverheirateten und Wit­wen nicht enthaltsam leben können, sie keine andere Wahl haben als die beständige eheliche Verbindung: „Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren“[14]. Durch die Ehe nämlich wird die Liebe der Eheleute zutiefst hineingenommen, mit der Christus auf unwiderrufli­che Weise die Kirche liebt[15]; die leibliche Vereinigung in Unzucht[16] hingegen entehrt den Tempel des Heiligen Geistes, zu dem der Christ geworden ist. Die leibliche Vereinigung ist also nur dann rechtmäßig, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensge­meinschaft geschlossen geworden ist.

So hat es die Kirche immer verstanden und gelehrt[17]. Und sie hat im Denken der Menschen und in den Zeugnissen der Geschichte immer eine tiefe Übereinstimmung mit ihrer Lehre gefunden.

Die Erfahrung lehrt, daß die Liebe durch die Stabilität der Ehe ge­schützt werden muß, damit die geschlechtliche Vereinigung den Forde­rungen ihrer eigenen Finalität und der menschlichen Würde wirklich entsprechen kann. Diese Forderungen verlangen einen Ehevertrag, der durch die Gesellschaft bestätigt und garantiert wird und der einen Lebensstand begründet, der für die ausschließliche Verbindung des Man­nes und der Frau wie auch für das Wohl ihrer Familie und der ganzen menschlichen Gemeinschaft von größter Bedeutung ist. Sehr häufig schließen die vorehelichen Beziehungen die Erwartung von Nachkom­menschaft aus. Eine solche, nur scheinbar eheliche Liebe aber kann sich nicht, wie es absolut notwendig wäre, zur Vater- und Mutterliebe entfalten. Oder, wenn es doch zu außerehelichen Geburten kommen sollte, wird es sich zum Nachteil der Kinder auswirken, wenn sie keine Familie haben, wo sie heranwachsen und den Weg und den Rückhalt für ihre Eingliederung in das Gesamtgefüge der Gesellschaft finden sollten.

Das gemeinsame Einvernehmen derer, die eine Ehe eingehen wol­len, muß also nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden, und zwar in einer Weise, die auch vor der Gesellschaft Gültigkeit erhält. Die Gläubigen aber müssen ihre Zustimmung zur Gründung einer ehe­lichen Lebensgemeinschaft entsprechend den Gesetzen der Kirche aus­drücken, jenen Konsens, der ihre Ehe zu einem Sakrament Christi macht.

Seelsorge und Homosexualität

8. Im Gegensatz zur beständigen Lehre des kirchlichen Lehramtes und des sittlichen Empfindens des christlichen Volkes haben heute einige unter Berufung auf Beobachtungen psychologischer Natur damit begonnen, homosexuelle Beziehungen mit Nachsicht zu beurteilen, ja sie sogar völlig zu entschuldigen.

Sie unterscheiden — was übrigens nicht ohne Begründung zu ge­schehen scheint — zwischen Homosexuellen, deren Neigung sich von einer falschen Erziehung, von mangelnder sexueller Reife, von ange­nommener Gewohnheit, von schlechten Beispielen oder anderen ähnli­chen Ursachen herleitet und eine Übergangserscheinung darstellt oder wenigstens nicht unheilbar ist, und Homosexuellen, die durch eine Art angeborenen Trieb oder durch eine pathologische Veranlagung, die als unheilbar betrachtet wird, für immer solche sind.

Was nun die letzteren Personen betrifft, kommen einige zu dem Schluß, daß ihre Neigung derart natürlich ist, daß sie für sie als Recht­fertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in einer eheähnli­chen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen werden muß, falls sie sich nicht imstande fühlen, ein Leben in Einsamkeit zu ertragen.

Sicher muß man sich bei der seelsorglichen Betreuung dieser ho­mosexuellen Menschen mit Verständnis annehmen und sie in der Hoff­nung bestärken, ihre persönlichen Schwierigkeiten und ihre soziale Ab­sonderung zu überwinden. Ihre Schuldhaftigkeit wird mit Klugheit be­urteilt werden. Es kann aber keine pastorale Methode angewandt wer­den, die diese Personen moralisch deswegen rechtfertigen würde, weil ihre Handlungen als mit ihrer persönlichen Verfassung übereinstim­mend erachtet würden. Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind homosexuelle Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerläßlichen Zuordnung beraubt sind. Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt und im Letzten als die trau­rige Folge einer Verleugnung Gottes dargestellt[18]. Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluß, daß alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind und keinesfalls in irgendeiner Weise gutgeheißen werden können.

Seelsorge und Masturbation

9. Sehr oft wird heute auch die überlieferte katholische Lehre, wo­nach die Masturbation einen schweren Verstoß gegen die sittliche Ord­nung darstellt, in Zweifel gezogen oder ausdrücklich geleugnet. Man behauptet, Psychologie und Soziologie erbringen den Beweis dafür, daß es sich dabei, vor allem bei heranwachsenden Jugendlichen, um eine normale Erscheinungsform geschlechtlicher Entwicklung handelt.

Eine tatsächliche und schwere Schuld würde nur dann vorliegen, wenn der Handelnde mit freiem Willen einer in sich abgekapselten Selbstbe­friedigung („Ipsation“) nachgeben würde, da in diesem Fall die Hand­lung von ihrem Wesen her der liebenden Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts entgegengesetzt wäre, die nach manchen Autoren das eigentliche Ziel beim Gebrauch der Geschlechtskraft ist.

Diese Auffassung widerspricht der Lehre und pastoralen Praxis der katholischen Kirche. Was auch immer der Wert gewisser Argumente biologischer oder philosophischer Natur sein mag, deren sich die Theo­logen mitunter bedient haben, Tatsache ist, daß sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben, die Masturbation als eine zumindest schwere ordnungswidrige Hand­lung zu brandmarken[19]. Der eigentliche Grund für diese Beurteilung ist, daß der freigewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Be­ziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht; denn es fehlt ihm die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Bezie­hung, jene nämlich, die „den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe“[20] reali­siert. Nur für diese reguläre geschlechtliche Beziehung ist jede freige­wollte Ausübung der Geschlechtlichkeit vorbehalten. Auch wenn es nicht möglich ist, eindeutig zu belegen, daß die Heilige Schrift diese Sünde als solche ausdrücklich verwirft, hat es doch die kirchliche Über­lieferung richtig verstanden, daß diese immer dann im Neuen Testa­ment verurteilt wird, wenn von der „Unreinheit“, von der „Schamlosig­keit“ und von anderen Lastern gegen die Keuschheit und Enthaltsam­keit die Rede ist.

Soziologische Erhebungen können die Häufigkeit dieses ordnungs­widrigen Verhaltens je nach Orten, Bevölkerung und Umständen an­zeigen. Auf diese Weise können Daten gewonnen werden: aber solche Daten stellen kein Kriterium für die Beurteilung des sittlichen Wertes menschlicher Handlungen dar[21]. Die Häufigkeit des Auftretens der be­treffenden Handlungen muß sicherlich im Zusammenhang mit der dem Menschen als Folge der Erbsünde innewohnenden Schwäche gesehen werden, aber auch im Zusammenhang mit dem Verlust der Gottbezogenheit und mit der Verwilderung der Sitten. Zu ihren Ursachen zäh­len die Kommerzialisierung des Lasters und die schrankenlose Freizü­gigkeit in vielen Bereichen des Schaugeschäfts, sowie des Bücher- und Zeitschriftenmarktes. Aber auch der Verlust des Schamgefühls, das die Wächteraufgabe über die Keuschheit hat, muß in diesem Zusammen­hang genannt werden.

Die moderne Psychologie liefert zum Problem Masturbation eine Reihe von gültigen und nützlichen Daten zur Formulierung eines aus­gewogenen Urteils über die sittliche Verantwortlichkeit und zur Orien­tierung der speziellen Seelsorge. Sie kann die Augen dafür öffnen, wie mangelnde Reife in der Adoleszenz, die zuweilen auch nach dem Pubertätsalter anhalten kann, wie ein gestörtes seelisches Gleichgewicht oder wie übernommene Gewohnheit auf das Verhalten Einfluß neh­men, die Freiwilligkeit der Handlungen herabmindern und dadurch be­wirken, daß subjektiv gesehen nicht immer eine schwere Schuld vor­liegt. Im allgemeinen darf jedoch nicht von vornherein das Fehlen einer schweren Verantwortung angenommen werden. Dies hieße die sittliche Entscheidungsfähigkeit der Menschen zu verkennen.

Um sich in der praktischen Seelsorge ein angemessenes Urteil in einzelnen konkreten Fällen zu bilden, muß man das normale Verhalten der Menschen als ganzes in Betracht ziehen; und zwar nicht allein im Blick auf praktizierte Liebe und Gerechtigkeit, sondern auch auf die Sorge um die Beobachtung des besonderen Gebotes der Keuschheit. Man wird besonders darauf achten, ob die notwendigen natürlichen und übernatürlichen Mittel genützt werden, die die christliche Askese auf Grund ihrer langen Erfahrung empfiehlt, um die Leidenschaften zu beherrschen und der Tugend zum Fortschritt zu verhelfen.

Grundentscheid und schwere Sünde

10. Die Treue zum Sittengesetz im Bereich der Geschlechtlichkeit und die Übung der Keuschheit werden nicht selten vor allem durch die Tendenz lauer Christen in Frage gestellt, die Wirklichkeit schwerer Sünde möglichst zu beschränken, wenn nicht überhaupt für das kon­krete menschliche Leben völlig zu leugnen.

Manche behaupten sogar, daß die schwere Sünde, die den Men­schen von Gott trennt, nur in der unmittelbaren und formellen Ableh­nung bestehen würde, wodurch sich der Mensch dem Ruf Gottes wi­dersetzt, oder auch in einer Egozentrik, die bewußt und vollständig die Liebe zum Nächsten ausschließt. Nut dann, so sagt man, setze die „Grundentscheidung“ ein, d.h. jene Entscheidung, die die menschliche Person vollkommen beansprucht und die für das Zustandekommen ei­ner Todsünde erforderlich ist. Durch diese Entscheidung nähme der Mensch aus der Mitte seiner Persönlichkeit heraus eine Grundhaltung gegenüber Gott und den Mitmenschen ein oder bestätige sie. Anderer­seits würden die als peripher bezeichneten Handlungen (die, wie man behauptet, im allgemeinen keine entscheidende Wahl beinhalten) gar nicht bis zu einer Änderung der Grundentscheidung führen, um so we­niger als sie häufig, wie man beobachtet, aus einer Gewohnheitshal­tung hervorgehen. Sie könnten daher zwar die Grundentscheidung schwächen, aber nicht gänzlich ändern. Nach diesen Autoren ereignet sich deshalb eine Änderung in der Grundentscheidung gegenüber Gott im Bereich des Geschlechtlichen viel schwerer, da dort der Mensch im allgemeinen die sittliche Ordnung nicht überlegt und freiwillig über­schreitet, sondern mehr unter dem Einfluß seiner Leidenschaft, aus Schwäche und mangelnder Reife oder manchmal auch aus der Einbil­dung heraus, gerade auf diese Weise seine Liebe zum Nächsten unter Beweis zu stellen. Dazu kommt oft noch die Beeinflussung durch das gesellschaftliche Milieu.

In der Tat, es ist die Grundentscheidung, die letztlich die sittliche Verfassung des Menschen bestimmt. Sie kann jedoch auch durch Ein­zelhandlungen grundlegend geändert werden, vor allem dann, wenn diese – wie es häufig der Fall ist – bereits durch voraufgehende, weni­ger bewußte Handlungen vorbereitet werden. Auf jeden Fall ist es nicht wahr, daß nicht eine einzige dieser Handlungen ausreichen könnte, um eine schwere Sünde zu begehen.

Nach der Lehre der Kirche besteht die schwere Sünde als Aufleh­nung gegen Gott nicht nur in der formalen und direkten Ablehnung des Gebotes der Liebe. Sie besteht gleichermaßen auch in jenem Wider­spruch zur echten Liebe, der in jeder freigewollten Überschreitung ei­nes jeden sittlichen Gesetzes in einer wichtigen Sache miteingeschlos­sen ist.

Christus selbst hat das zweifache Gebot der Liebe als die Grundlage des sittlichen Lebens bezeichnet. Auf diesen beiden Geboten beruhen „das ganze Gesetz und die Propheten“[22]. Es umfaßt also alle übrigen Einzeigebote. Dem jungen Mann, der ihn fragt: „Meister, was muß ich Gutes tun, um das ewige Leben zu gewinnen?“ antwortet Jesus: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote … Du sollst nicht töten, nicht die Ehe brechen, nicht stehlen, nicht falsch aus­sagen. Ehre Vater und Mutter! Und: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“[23].

Der Mensch sündigt also nicht nur dann schwer, wenn seine Hand­lung aus der direkten Verachtung der Liebe Gottes und des Nächsten hervorgeht, sondern auch, wenn er bewußt und frei aus irgendeinem Grund sich für etwas entscheidet, was einen schweren Verstoß gegen die sittliche Ordnung darstellt. Wie schon oben erwähnt, ist in diese Entscheidung bereits die Verachtung des göttlichen Gebotes miteingeschlossen: Der Mensch wendet sich von Gott ab und geht seiner Liebe verlustig. Nach der christlichen Überlieferung, nach der Lehre der Kir­che und nach dem Zeugnis der gesunden Vernunft beinhaltet die sittli­che Ordnung der Sexualität Werte von so großer Bedeutung für das menschliche Leben, daß jede direkte Verletzung dieser Ordnung ob­jektiv schwerwiegend ist[24].

Es ist wahr, daß bei geschlechtlichen Verfehlungen in Anbetracht ihrer Natur und ihrer Ursachen viel leichter eine Beeinträchtigung der völlig freien Zustimmung vorliegen kann. Dies verlangt, mit Klugheit und Umsicht bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit der jeweiligen Personen vorzugehen. Dabei gilt es vor allem, sich das Schriftwort in Erinnerung zu bringen: „Der Mensch sieht nur das Gesicht, der Herr aber sieht das Herz“[25]. Wenn diese Klugheit in der Beurteilung der subjektiven Schwere einer sündhaften Handlung empfohlen wird, heißt das jedoch keineswegs, daß man der Auffassung sein dürfe, im Bereich des Geschlechtlichen könnten keine schweren Sünden begangen wer­den.

Die Seelsorger müssen deshalb mit Geduld und Güte vorgehen. Doch ist es ihnen weder gestattet, die Gebote Gottes auszuhöhlen, noch die Verantwortlichkeit der Menschen über die Maßen einzu­schränken: „Es ist eine hervorragende Form der Liebe zu den unsterb­lichen Seelen, wenn man in keiner Weise Abstriche an der heilsamen Lehre Christi macht. Dies jedoch muß immer von Geduld und Liebe begleitet sein, für die der Herr selbst in seinem Umgang mit den Men­schen ein Beispiel gegeben hat. Er ist gekommen, nicht um zu richten, sondern um die Welt zu retten; er war unversöhnlich mit der Sünde, aber barmherzig mit dem Sünder“[26].

Die prägende Kraft der Keuschheit

11. Wie bereits oben gesagt worden ist, will die vorliegende Erklä­rung die Aufmerksamkeit der Gläubigen in der heutigen Situation auf gewisse Irrtümer und Verhaltensweisen hinlenken, vor denen sie sich in acht nehmen müssen. Die Tugend der Keuschheit beschränkt sich aber nicht nur auf die Vermeidung der erwähnten Verfehlungen. Sie verlangt vielmehr, auch aufzublicken zu den hohen Zielen, die es zu er­reichen gilt. Sie ist eine Tugend, die die ganze Persönlichkeit in ihrem inneren und äußeren Verhalten prägt.

Diese Tugend soll die Menschen in den verschiedenen Lebensstän­den auszeichnen: die einen im Stand der Jungfräulichkeit oder in der gottgeweihten Ehelosigkeit, einer hervorragenden Weise, sich leichter mit ungeteiltem Herzen allein Gott hinzugeben[27]; die anderen, in der für alle vom Sittengesetz bestimmten Weise, je nachdem ob sie verheiratet oder unverheiratet sind. Jedenfalls bleibt die Keuschheit in kei­nem Lebensstand auf eine rein äußere Verhaltensweise beschränkt, sondern muß das Herz des Menschen reinhalten nach dem Worte Chri­sti: „Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in Gedanken schon Ehebruch mit ihr begangen“[28].

Die Keuschheit gehört zu jener Enthaltsamkeit, die der hl. Paulus zu den Gaben des Heiligen Geistes rechnet, während er die Ausschwei­fung als ein für den Christen besonders unwürdiges Laster verurteilt, das ihn vom Himmelreich ausschließt[29]. „Es ist der Wille Gottes, daß ihr heilig lebt. Meidet also die Unzucht; jeder von euch soll mit seiner Frau in heiliger und ehrfürchtiger Weise verkehren, nicht in leiden­schaftlicher Begierde wie die Heiden, die Gott nicht kennen. Keiner überschreite seine Rechte und betrüge seinen Bruder im Handel … Denn Gott hat uns nicht dazu berufen, unrein zu leben, sondern heilig zu sein. Wer das verwirft, der verwirft also nicht Menschen, sondern Gott, der euch seinen Heiligen Geist schenkt“[30]. „Von Unzucht aber und Schamlosigkeit jeder Art oder von Habsucht soll bei euch, wie es sich für Heilige gehört, nicht einmal die Rede sein. Auch Sittenlosig­keit, albernes und zweideutiges Geschwätz schickt sich nicht für euch, sondern Dankbarkeit. Denn das sollt ihr wissen: kein unzüchtiger, schamloser oder habsüchtiger Mensch – d.h. kein Götzendiener – er­hält ein Erbteil im Reich Christi und Gottes. Niemand täusche euch mit leeren Worten; dadurch kommt der Zorn Gottes über die Ungehorsa­men. Habt darum nichts mit ihnen gemein! Denn einst wart ihr Finster­nis, jetzt aber seid ihr durch den Herrn Licht geworden. Lebt als Kin­der des Lichts“[31]!

Der Apostel nennt zudem ganz klar das eigentlich christliche Motiv für die Übung der Keuschheit. Denn er verurteilt die Sünde der Unkeuschheit nicht nur als ungerechte Handlung gegen den Nächsten oder gegen die soziale Ordnung, sondern weil der Unkeusche Christus beleidigt, der ihn mit seinem Blut erlöst hat, und ferner, weil er Glied des Leibes Christi und Tempel des Heiligen Geistes ist: „Wißt ihr nicht, daß eure Leiber Glieder Christi sind? Darf ich nun die Glieder Christi nehmen und zu Gliedern einer Dirne machen? Auf keinen Fall! Hütet euch vor Unzucht! Jede andere Sünde, die der Mensch tut, bleibt außerhalb des Leibes; wer aber Unzucht treibt, sündigt gegen den eige­nen Leib, oder wißt ihr nicht, daß euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr seid nicht euer Eigentum; denn für Lösegeld seid ihr freigekauft worden. Ver­herrlicht also Gott in eurem Leib“[32]!

Je mehr die Gläubigen den Wert der Keuschheit und ihrer notwen­digen Funktion in ihrem Leben als Männer und Frauen erfassen, um so mehr werden sie durch eine Art geistiges Gespür erfahren, was diese Tugend fordert und empfiehlt; auch werden sie besser verstehen, an­nehmen und gehorsam zur Lehre der Kirche ausführen, was das rechte Gewissen ihnen in den konkreten Fällen befiehlt.

In der Nachfolge Christi

12. Mit bewegenden Worten beschreibt der Apostel Paulus den schmerzlichen Widerstreit, den der Mensch, Sklave der Sünde, in sei­nem Innern erfährt: zwischen dem „Gesetz seiner Vernunft“ und ei­nem anderen „Gesetz in seinen Gliedern“, das ihn gefangen hält[33]. Doch kann der Mensch durch die Gnade Jesus Christi aus diesem „To­desleib“ errettet werden[34]. Diese Gnade wird jenen Menschen zuteil, die durch sie gerechtfertigt wurden und die das Gesetz des Geistes und des Lebens in Christus Jesus vom Gesetz der Sünde frei gemacht hat[35]. So beschwört der Apostel diese Menschen: „Daher soll die Sünde eu­ren sterblichen Leib nicht mehr beherrschen, und seinen Begierden sollt ihr nicht gehorchen“[36].

Diese Befreiung, die uns befähigt, Gott in einem neuen Leben zu dienen, beseitigt weder die Begierde, die in der Erbsünde gründet, noch den Anreiz zum Bösen von einer Welt her, die „ganz vom Bösen beherrscht wird“[37]. Deshalb ermahnt der Apostel die Gläubigen, die Versuchungen in der Kraft Gottes zu überwinden[38] und „den Schlichen des Teufels zu widerstehen“[39] durch den Glauben, durch unaufhörli­ches Gebet[40] und durch Strenge gegenüber sich selbst im Leben, um den Leib dem Geist dienstbar zu machen[41].

Das christliche Leben, das den Spuren Christi folgt, fordert, daß ein jeder „sich selbst verleugne und täglich sein Kreuz auf sich nehme“[42], getragen von der Hoffnung, daß es vergolten wird: „Wenn wir mit Christus gestorben sind, werden wir auch mit ihm leben; wenn wir standhaft bleiben, werden wir auch mit ihm herrschen“[43]. Entspre­chend diesen dringenden Ermahnungen müssen die Gläubigen auch in unserer Zeit, ja heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen: Zucht der Sinne und des Geistes, Wachsamkeit und Klug­heit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu vermeiden, Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuß, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen Gottesmutter eifrig pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer, besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet haben.

Vor allem sollen alle die Tugend der Keuschheit und ihren strahlen­den Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die den an­deren achtet.

Drängende Aufgaben der Gewissensbildung

13. Der Auftrag der Bischöfe ist es, den Gläubigen die sittliche Lehre über die Sexualität darzulegen, wie groß auch die Schwierigkeiten sein mögen, die sich aus heute gängigen Denk- und Lebensgewohnheiten der Erfüllung dieser Aufgabe entgegenstellen. Die überlieferte Lehre muß vertieft und so dargelegt werden, daß die Gläubigen aufgrund ei­ner entsprechenden Gewissensbildung mit den neu entstandenen Situa­tionen fertig zu werden verstehen. Ferner soll sie behutsam auch das mitbeachten, was an Wahrem und Nützlichem über Sinn, Bedeutung und Macht der menschlichen Sexualität gesagt werden kann. Indes müssen die Prinzipien und Normen des sittlichen Lebens, die durch diese Erklärung neu bekräftigt wurden, treu beachtet und auch verkün­det werden. Vor allem wird man die Gläubigen davon überzeugen, daß die Kirche bei der Wahrung dieser Grundsätze nicht veralteten „Ta­bus“ nachhängt oder, wie oft behauptet wird, dem Vorurteil manichäischer Leibfeindlichkeit erliegt; sie weiß vielmehr mit Sicherheit, daß diese Grundsätze der göttlichen Schöpfungsordnung und dem Geist Christi und darum auch der Würde des Menschen entsprechen.

Aufgabe der Bischöfe ist es auch, darüber zu wachen, daß an den Theologischen Fakultäten und in den Seminarien im Licht des Glau­bens und unter Führung des kirchlichen Lehramtes die gesunde Lehre vorgetragen wird. Ebenso werden die Bischöfe darum bemüht sein, daß das Gewissen der Beichtväter richtig gebildet ist und die katecheti­sche Unterweisung so erfolgt, daß die katholische Lehre treu und un­verkürzt weitergegeben wird.

Den Bischöfen, Priestern und ihren Mitarbeitern kommt es zu, die Gläubigen dazu anzuhalten, wachsam zu sein gegen irrige Ansichten, die oft in Büchern, Zeitschriften oder öffentlichen Vorträgen geäußert werden.

Vor allem die Eltern und Jugenderzieher werden sich bemühen, ihre Kinder und Schüler durch eine ganzheitliche Erziehung zu einer seelischen, affektiven und sittlichen Reife zu führen. Sie werden sie deshalb auch auf diesem Gebiet mit Klugheit und in einer dem Alter angemessenen Art unterweisen und beharrlich ihren Willen zu christli­cher Lebensgestaltung heranbilden, nicht nur durch Ratschläge, son­dern vor allem durch das Beispiel ihres eigenen Lebens, gestützt durch die Hilfe Gottes, die er ihnen auf ihr Gebet hin gewähren wird. Auch sollen sie der Jugend die vielen Gefahren fernhalten, deren Abgrund jungen Menschen oft gar nicht bewußt ist.

Die Künstler, Schriftsteller und alle, die im Bereich der sozialen Kommunikation tätig sind, müssen ihren Beruf in Übereinstimmung mit ihrem christlichen Glauben ausüben und sich des großen Einflusses bewußt sein, den sie auszuüben vermögen. Sie sollen bedenken, „daß der Vorrang der objektiven sittlichen Ordnung in allem und für alle gilt“[44]und daß es ihnen nicht erlaubt ist, diese Ordnung aus angebli­chen ästhetischen oder aus wirtschaftlichen Gründen oder um des Er­folges willen hintanzusetzen. Mag es um Werke der bildenden Kunst oder der Literatur, um Theater oder um die Verbreitung von Nachrich­ten gehen: jeder muß auf seinem Gebiet Taktgefühl, Diskretion, Au­genmaß und einen Sinn für die rechte Ordnung der Werte beweisen. Statt zur wachsenden Aufweichung der Sitten beizutragen, werden sie auf diese Weise helfen, dem Verfall Einhalt zu gebieten oder sogar das sittliche Klima in der menschlichen Gesellschaft zu verbessern.

Alle gläubigen Laien werden entsprechend ihren Rechten und Pflichten im Apostolat im gleichen Sinne ihren Beitrag leisten.

Schließlich seien alle an die Worte des Zweiten Vatikanischen Kon­zils erinnert: „Die Heilige Synode erklärt: Die Kinder und Heranwach­senden haben ein Recht darauf, angeleitet zu werden, die sittlichen Werte mit richtigem Gewissen zu schätzen und sie in personaler Bin­dung zu erfassen und Gott immer vollkommener zu erkennen und zu lieben. Daher richtet sie an alle Staatenlenker und Erzieher die drin­gende Bitte, dafür zu sorgen, daß die Jugend niemals dieses heiligen Rechtes beraubt werde“[45].

Diese Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik hat Papst Paul VI. in der dem unterzeichnenden Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre am 7. November 1975 gewährten Audienz gebilligt und bekräftigt sowie deren Veröffentlichung angeordnet.

Gegeben zu Rom, bei der Kongregation für die Glaubenslehre, am 29. Dezember 1975

Franjo Kard. Seper P. Jérome Hamer OP
Präfekt Titularerzbischof von Lorium
Sekretär


[1] Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et Spes, Nr. 47: AAS 58 (1966), S. 1067

[2] Vgl. Konst. Regimini Ecclesiae Universae, 15. August 1967, Nr. 29: AAS 59 (1967), S. 897

[3] Gaudium et Spes, Nr. 16: AAS 58 (1966), S. 1037

[4] Jo 8, 12

[5] II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis Humanae, Nr. 3: AAS 58 (1966), S. 931

[6] 1 Tim 3, 15

[7] Dignitatis Humanae, Nr. 14: AAS 58 (1966), S. 940; vgl. Pius XI, Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 579–580; Pius XII, Ansprache vom 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671–672; Johannes XXIII, Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457; Paul VI, Enz. Humanae Vitae, 25. Juli 1968, Nr. 4: AAS (1968), S. 483

[8] Vgl. II. Vat. Konzil, Erkl. Gravissimum Educationis, Nr. 1, 8: AAS 58 (1966), S. 729–730; 734–736; Gaudium et Spes Nr. 29, 60, 67: AAS 58 (1966), S. 1048–1049; 1080–1081; 1088–1089

[9] Gaudium et Spes, Nr. 51: AAS 58 (1966), S. 1072

[10] Ebd., vgl. auch Nr. 49: a.a.O., S. 1069–1070

[11] Ebd., Nr. 49, 50: a.a.O., S. 1069–1072

[12] Die vorliegende Erklärung erörtert nicht weiter die sittlichen Normen des geschlechtli­chen Lebens in der Ehe, da diese in den Enzykliken Casti Connubii und Humanae Vi­tae klar dargelegt worden sind.

[13] Vgl. Mt 19, 4–6

[14] 1 Kor 7, 9

[15] Vgl. Eph 5,25–32

[16] Die geschlechtliche Vereinigung außerhalb der Ehe ist ausdrücklich verurteilt: 1 Kor 5,1; 6, 9; 7, 2; 10, 8; Eph 5, 5; Tim 1,10; Hebr 13, 4; und mit ausdrücklicher Begrün­dung: 1 Kor 6,12–20

[17] Vgl. Innozenz IV, Brief Sub catholicae professione, 6. März 1254: DS 835; Pius II, verurteilte Thesen in dem Brief Cum sicut accepimus, 14. November 1459; DS 1367; Dekrete des Hl. Offiziums, 24. September 1665: DS 2045; 2. März 1679: DS 2148; Pius XI, Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 558–559

[18] Röm 1, 24–27 „Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Un­reinheit aus, so daß sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten: sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es an­stelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie ent­ehrenden Leidenschaften aus: ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Un­zucht und erhielten den gebührenden Lohn für ihre Verirrung“. Vgl. auch, was der hl. Paulus über die Knabenschänder in 1 Kor 6, 10 und 1 Tim 1,10 sagt.

[19] Vgl. Leo IX, Brief Ad splendidum nitentis, 1054: DS 687 – 688; Dekret des Hl, Offi­ziums, 2. März 1679: DS 2149; Pius XII, Ansprache vom 8. Okt. 1953: AAS 45 (1953), S. 677–678; vom 19. Mai 1956: AAS 48 (1956), S. 472–473

[20] Gaudium et Spes, Nr. 51: AAS 58 (1966), S. 1072

[21] „Wenn die soziologischen Untersuchungen für uns von Nutzen sind, um die Mentalität unserer Umgebung besser kennenzulernen, die Sorgen und Nöte jener, an die wir das Wort Gottes richten, wie auch die Widerstände, die die menschliche Vernunft unserer modernen Zeit ihm entgegenhält durch die weitverbreitete Auffassung, daß es außer­halb der Wissenschaft keine berechtigte Form des Wissens gebe, so dürften die Schlußfolgerungen solcher Untersuchungen in sich selbst kein entscheidenes Wahrheitskriterium darstellen“: Paul VI., Apost. Schreiben Quinque iam anni, 8. Dez. 1970: AAS 63 (1971), S. 102

[22] Mt 22, 40

[23] Mt 19, 16–19

[24] Vgl. oben Anmerkungen 17 und 19; Dekret des Hl. Offiziums vom 18. März 1666: DS 2060 – Paul VI, Enz. Humanae Vitae, Nr. 13, 14: AAS 60 (1968), S. 489–496

[25] 1 Sam 16, 7

[26] Paul VI, Enz. Humanae Vitae. Nr. 29: AAS 60 (1968), S. 501

[27] Vgl. 1 Kor 7, 7, 34; Konz, von Trient, Sess. XXIV, can. 10: DS 1810, II Vat. Konz., Konst. Lumen Gentium, Nr. 42, 43, 44: AAS 57 (1965), S, 47–51; Bischofssynode, De sacerdotio ministeriali, 2. Teil, 4 b: AAS 63 (1971), S. 915–916

[28] Mt 5, 27–28

[29] Vgl. Gal 5, 19–23; 1 Kor 6, 9–11

[30] 1 Thess 4, 3–8; vgl. Kol 3, 5–7; 1 Tim 1, 10

[31] Eph 5, 3–8; vgl. 4,18–19

[32] 1 Kor 6, 15,18–20

[33] Vgl. Röm 7,23

[34] Vgl. Röm 7, 24–25

[35] Vgl. Röm 8, 2

[36] Röm 6,12

[37] 1 Jo 5,19

[38] Vgl. 1 Kor 10, 13

[39] Eph 6,11

[40] Vgl. Eph 6, 16,18

[41] Vgl. 1 Kor 9, 27

[42] Lk 9, 23

[43] 2 Tim 2,11–12

[44] Vat. Konzil. Dekr. Inter Mirifica, Nr. 6: AAS 56 (1964), S. 147

[45] Gravissimum Educationis, Nr. 1: AAS 58 (1966), S. 730