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Ehe und Familie als Verwirklichung der „Communio personarum“
(6. August 2008)

Josef Spindelböck

Hinweis/Quelle: Theologisches 24 (2008) 91–104.197–202.

Bejahung, Aneignung und Vertiefung der kirchlichen Ehelehre

Das Jahr 2008 ist ein Jubiläumsjahr: Papst Paul VI. hat vor 40 Jahren, mit Datum vom 25. Juli 1968, die Enzyklika „Humanae vitae“ über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens veröffentlicht, welche sich inzwischen längst als prophetische Botschaft erwiesen hat.[1] Um der Verkürzung einer Sichtweise als bloßer „Pillenenzyklika“ entgegenzutreten, ist es angebracht, den umfassenden Kontext der ehelichen Liebe zu würdigen, wie er von Paul VI. auf der Grundlage der biblischen und kirchlichen Tradition herausgestellt, von seinem Nachfolger Johannes Paul II. fortgeführt und entfaltet wurde und auch von Benedikt XVI. wiederholt in Erinnerung gerufen wird.

In diesem Beitrag soll nach der spezifischen Verwirklichungsform der „Communio personarum“ (d.h. der „Gemeinschaft von Personen“) gefragt werden, die in jener Gemeinschaft von Mann und Frau verwirklicht ist, welche in der ehelichen Liebe und der familiären Gemeinschaft ihren Höhepunkt und ihre Vollendung erfährt.

Dabei ist es wichtig, die ganzheitliche menschliche Erfahrung dieser Liebe ernst zu nehmen, sie philosophisch zu reflektieren[2], aber auch deren theologische Implikationen zu bedenken.[3] Theologisch ist die Gottebenbildlichkeit des Menschen darum nicht nur in der leib-seelischen Einheit der Person für sich allein zu finden (vor allem mit Bezug auf die Vernunftfähigkeit und den freien Willen), sondern gerade auch in der interpersonalen Zuordnung und Verwirklichung, eben in der „Communio personarum“.[4]

So stellte Johannes Paul II. fest, „dass der Mensch nicht nur durch sein Menschsein als solches, sondern auch durch die personale Gemeinschaft, die Mann und Frau von Anfang an bilden, zum ‚Abbild und Ebenbild’ Gottes geworden ist. Aufgabe des Abbildes ist es, das Vorbild widerzuspiegeln, das eigene Urbild wiederzugeben. Der Mensch wird nicht so sehr im Augenblick seiner Einsamkeit als vielmehr im Augenblick der Gemeinschaft zum Abbild Gottes. Denn er ist ‚von Anfang an’ nicht nur Abbild, in dem sich die Einsamkeit einer Person, die die Welt beherrscht, widerspiegelt, sondern auch und ganz wesentlich Abbild einer unergründlichen göttlichen Gemeinschaft von Personen.“[5]

Der Mensch ist demnach Gott ähnlich, nicht nur kraft seines individuellen Seins als Person, sondern auch auf Grund der ihm eigenen und mit seiner leibseelischen Verfasstheit verbundenen Fähigkeit, eine Gemeinschaft mit anderen Personen (eine „communio personarum“) zu bilden.

Das menschliche Handeln wird durch das „Gesetz der Hingabe und des Schenkens“ sittlich normiert; dieses hat sein Fundament im gottgeschenkten Sein des Menschen („agere sequitur esse“). Denn das personale Sein des Menschen in seiner spezifischen kreatürlichen Verfasstheit ist charakterisiert sowohl durch Selbstbesitz als auch durch Selbstmächtigkeit. Nur auf dieser ontologischen Grundlage – eben weil er sich selbst gegeben ist und er über sich selbst herrschen kann – ist der Mensch zur selbstlosen Hingabe fähig und auch berufen, um gerade so sich selbst zu finden.[6]

Wenn der Mensch als Person sich als Gabe seiner selbst verschenkt, dann handelt er gleichsam „interesselos“, d.h. nicht auf Nutzen oder Gewinn bezogen. In der personalen Hingabe seiner selbst verwirklicht sich Selbstlosigkeit und Selbstfindung zugleich. Diese Hingabe kann geschehen, indem sie entweder nur auf eine einzige, ganz bestimmte Person ausgerichtet ist (z.B. auf das Du des Ehepartners) oder auch sich als Hingabe für viele vollzieht (vgl. die elterliche Hingabe für die Kinder). Diese Hingabe ist zugleich auf die Annahme der eigenen Hingabe durch den oder die anderen in einer ebenso personalen Weise bezogen. Außerdem ist die Bereitschaft eingeschlossen, die personale Hingabe des anderen bzw. der anderen selber anzunehmen. Damit wird die Grundlage für den Vollzug personaler Liebe gelegt.

Ehe und Familie als spezifische Verwirklichung personaler Gemeinschaft

Die Ehe als Bündnis der Liebe und als dauerhafte gesellschaftliche Institution (für Getaufte: auch als Sakrament) entsteht durch einen unwiderruflichen persönlichen Akt (nämlich durch das beiderseitige und endgültige Ja-Wort, den Konsens), in dem sich ein Mann und eine Frau als Eheleute einander hingeben und einander annehmen.[7] Dem Mann- und Frau-Sein kommt dabei konstitutive Bedeutung zu als Voraussetzung der spezifischen Form ehelicher Selbsthingabe und Annahme. Der Leib gehört in diese Kategorie der Gabe und des sich gegenseitig Beschenkens, und zwar nicht nur als Ausdruck einer sexuellen, sondern einer ganzheitlich-personalen Eigenart.

Der Mensch als sittliches Wesen wurde von Gott mit Freiheit ausgestattet. Deshalb ist er aufgerufen, zu sittlichen bedeutsamen Werten verantwortlich Stellung zu nehmen. Die geschlechtliche Differenzierung des Menschseins in Mann und Frau ist ein solcher sittlich bedeutsamer Wert. Die rechte sittliche Einstellung dazu kann nur sein, diese gottgewollte Ausprägung des Menschseins voll und ganz zu bejahen und dem Plan des Schöpfers und Erlösers für Mann und Frau zu entsprechen.

Bevor aber jemand die andere Person in ihrem Dasein und Sosein annehmen kann, muss er sich zuerst selber angenommen haben, wie ihn (oder sie) Gott erschaffen hat, nämlich als Mann oder Frau. Es ist daher wichtig, ein gesundes Selbstbewusstsein zu haben, das in der Überzeugung von der menschlichen Würde gründet, die Gott der Schöpfer und Erlöser dem Menschen als Mann und Frau verliehen hat. Zugleich ist es nötig, den anderen Menschen nicht als Einschränkung der eigenen Freiheit zu sehen, sondern ihn dankbar zu bejahen, und zwar so, wie er ist (freilich ohne Gutheißung sittlich negativer Ausprägungen). Der Mensch ist aufgerufen, die Personwürde des Mitmenschen anzuerkennen und zu respektieren, gerade auch in der besonderen geschlechtlichen Ausprägung als Mann und Frau. Mann und Frau haben beide jeweils dieselbe Würde. Zugleich soll die Verschiedenartigkeit beider in diesem ihren gemeinsamen Menschsein bejaht werden.[8]

Das menschliche Leben gestaltet sich als ein Feld verschiedenartiger personaler Begegnungen und Beziehungen. Diese sollen auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts der Menschen voreinander und im Geist der Nächstenliebe aufgebaut werden. In unserem Leben soll und darf das Mann-Sein oder Frau-Sein nicht verleugnet werden. Die gelebte Geschlechterdifferenz trägt dazu bei, den Reichtum der Personen zu entfalten. In der Verschiedenheit und Polarität der Geschlechter liegt ja gerade eine wesentliche Voraussetzung für die Verbindung der Menschen zu personaler Gemeinschaft. So ist „die Liebe ... die grundlegende und naturgemäße Berufung jedes Menschen“[9], wie es Johannes Paul II. in „Familiaris consortio“ zum Ausdruck gebracht hat.

Mann und Frau – berufen zur Elternschaft

Die Vollendung gerade als „communio personarum“ findet der eheliche Bund in der Elternschaft, indem das Kind als gemeinsame Gabe der Ehegatten und zugleich als Gabe des Schöpfers „empfangen“ wird. Zugleich ist das Kind von Anfang an eine Person mit Eigenwert und insofern der elterlichen Willkür entzogen. Nur Liebe und Verantwortung können und dürfen die Weise des Umgangs mit dieser personalen Gabe bestimmen.

Dem stehen verschiedene Missbräuche der personalen Gemeinschaft und Verstöße gegen das Leben entgegen, die im Licht des christlichen Glaubens als Sünden interpretiert werden: Polygamie (als Polygynie und Polyandrie), Scheidung, freie Liebe und Promiskuität, Prostitution und Pornographie, Vergewaltigung, Hedonismus und Egoismus in der ehelichen Begegnung, manipulative Ausschaltung der ehelichen Fruchtbarkeit, Abtreibung etc.

Elternschaft ist nicht nur ein biologisches Faktum oder bloß eine soziale Rolle, die jemandem von außen her zuwächst, sondern eine neue innere Qualität der personalen Communio zwischen Mann und Frau. Ihre reife eheliche Liebe hat von sich aus die Tendenz, sich weiterzuschenken, d.h. fruchtbar zu sein. Die Ehepartner müssen sich auch gegenseitig in dieser neuen Qualität des Vater- und Mutter-Sein-Könnens bzw. des Vater- und Mutter-Werdens annehmen, damit ihre Partnerschaft reifen und wachsen kann. Damit lässt sich die ethisch verantwortliche Regelung der Empfängnis durch zeitweilige Enthaltsamkeit aus gerechtem Grund vereinbaren:

„Sexuelle Beziehungen zwischen einem Mann und einer Frau in der Ehe haben ihren vollen Wert als Verbindung von Personen nur dann, wenn sie mit einer bewussten Annahme der Möglichkeit der Elternschaft einhergehen. Das ist ein direktes Ergebnis der Synthese der biologisch-natürlichen und der personalen Ordnung. Die Beziehung zwischen Gatte und Gattin ist nicht auf diese selbst beschränkt, sondern erweitert sich notwendigerweise auf die neue Person, die deren Vereinigung durch die Zeugung (procreatio) hervorbringen kann.“[10]

Die Familie ist gleichsam der Sinn einer jeden Ehe. Das Kind tritt ein in die Persongemeinschaft des Schenkens und der Hingabe. Es ist keine Sache, sondern Teilhaber an einem personalen Miteinander. Im Erziehungsprozess geht es darum, den kleinen, sich schrittweise entwickelnden Menschen mit dem reifen Menschsein zu beschenken.[11] Eben dadurch gewinnen auch die Eltern an personaler Reife ihres Menschseins, werden sie beschenkt durch das Kind als Person. Analoges gilt für die Geschwister. Die Grundlagen des Erziehungsprozesses sind somit nicht primär in einzelnen Akten und Maßnahmen zu sehen, sondern vielmehr im Sein der Eltern als Personen und in ihrer gelebten Communio. Dabei ist nichts unwesentlich, was mit dem Menschsein und seiner Reifung und Vollendung zu tun hat, im Materiellen und Biologischen, im Psychischen, Geistigen und Religiösen.

Familienordnung im Dienst der personalen Funktion der Familie

- Strukturelle und personale Dimension der Familienordnung

Eine „Familienordnung“ darf nicht nur in einer äußeren, organisatorischen Struktur der Institution „Familie“ sowie ihrer Vollzüge bestehen. Sie muss von einer inneren, sittlich begründeten Haltung des Zueinanders und der Liebe der einzelnen Mitglieder der Familie getragen sein. In der Familie werden Kinder mit Werten und Wertvorstellungen, mit Versagen und Schuld, Vergebung und bedingungsloser Annahme, mit harmonischem Miteinander, aber auch unterschiedlichen Meinungen und sogar Konflikten konfrontiert. An all dem können sie wachsen und reifen. Unerlässlich ist der Gottesbezug.

Am Beispiel der Eltern erfahren Kinder auch, was Liebe und Partnerschaft konkret bedeuten. An der Art, wie Eltern einander begegnen, bildet sich die Einstellung der Kinder zu Geschlechtlichkeit und Liebe, zu Treue und Vertrauen aus. Mehr als jedes andere Versagen wirkt sich das Versagen der elterlichen Ehe auf die Lebenseinstellung der Kinder aus.[12]

Gewisse Rahmenbedingungen der Familienordnung unterliegen einem geschichtlichen Wandel; im Wesentlichen bleiben die Werte des familiären Zusammenlebens dieselben:

„Zu den Konstanten des Familienlebens sollte man mit dem Heiligen Paulus die gegenseitige Liebe der Eheleute und die Liebe von Eltern und Kindern zählen sowie den Gehorsam der Kinder den Eltern gegenüber nach dem 4. Gebot des Dekalogs, aber auch den Geist des vollen Verständnisses der Eltern für die sich entwickelnde Persönlichkeit des Kindes.“[13]

Rechtliche Kategorien können diese Beziehungsverhältnisse nicht ausreichend erfassen, obwohl es auch um Rechte und Pflichten geht. Insbesondere ist der Gehorsam nicht nur formal, sondern vor allem inhaltlich zu verstehen: Kleine Kinder, die noch wenig Selbständigkeit entwickelt haben, gehorchen „blind“ und kritiklos, aber doch mit Vertrauen; heranwachsende Jugendliche wollen das ihnen Aufgetragene auch verstehen und hinterfragen. Das, was die Eltern ihnen wirklich noch zu sagen haben, hängt auch wesentlich mit deren Beispiel in der Lebensführung zusammen. Die Familie ist auf diese Weise eine Schule des reiferen Menschseins.[14]

Wenn die Familie als „natürliche Gemeinschaft“ bezeichnet wird, so heißt dies nicht, sie sei einfach das Resultat biologischer Vorgänge oder gar eines instinktiven Dranges und Zwanges. Vielmehr stellen sich Mann und Frau, die sich in der Ehe verbinden, unter das vom Schöpfer in der natürlichen Ordnung das Daseins vorgegebene innere Gesetz des ehelichen Bundes, der auf gemeinsame personale Erfüllung in wahrer Liebe sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern ausgerichtet ist. Damit bejahen sie auch einen bestimmten institutionellen und sozialen Status aufgrund ihres ehelichen Bundes und dessen prinzipieller Ausrichtung auf Nachkommenschaft.

Die Sozialisierung, welche in der Welt voranschreitet und immer globalere Dimensionen annimmt („Globalisierung“), ist nur dann human, wenn sie von einer Personalisierung begleitet und mit ihr verbunden ist. Der Einführung in die sozialen und personalen Werte sowie ihrer fortschreitenden Verwirklichung dient die auf der Grundlage von Liebe, Respekt und Hilfsbereitschaft sich aufbauende und gestaltende eheliche und familiäre Gemeinschaft. Die Familienordnung ist daher sowohl sozialer als auch personaler Natur.

- Liebe als Fundament der Familienordnung

Die Liebe der einzelnen Familienmitglieder zueinander (eheliche Liebe, Elternliebe, Kindesliebe, geschwisterliche Liebe) ist das Fundament der Familienordnung: Jeder wird um seiner selbst willen angenommen und geliebt, unabhängig von körperlicher Stärke, Gesundheit oder Krankheit, Alter, Geschlecht, Talenten und Leistungen. Durch die Liebeserfahrung in der Familie lernt der heranreifende Mensch Sinn und Wert jener Liebe, die er dem Mitmenschen (dem „Nächsten“) überhaupt schuldet und die mehr ist als eine bloße Neigung oder ein Gefühl, nämlich sowohl eine Gabe als auch eine sittliche Aufgabe.[15] Insbesondere wird die „Goldene Regel“ praktisch einsichtig (in ihrer negativen und positiven Form): „Was ihr von anderen erwartet, das tut ebenso auch ihnen.“[16] Dies entspricht weitgehend dem Liebesgebot Christi: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!“[17]

Eine inhaltsleere, „allgemeine“ Menschenliebe gehört nicht der sittlichen Grunderfahrung an und erweist sich im Hinblick auf die konkrete Lebensführung auch nicht als tragfähig. Die bloße Bezugnahme auf das Eigeninteresse genügt dem Menschen nicht, er braucht die Erfahrung des Liebens und des Geliebtwerdens, um sich als individuelle und soziale Persönlichkeit zu entfalten. Insbesondere weist die Liebeserfahrung darauf hin, dass der Mensch nicht in einer sachlich-gesellschaftlichen Organisation, sondern nur im personalen Miteinander seine Erfüllung finden kann, d.h. dadurch erkennt er den Vorrang der personalen Werte vor den Dingen. Damit wird aber zugleich auch die Freiheit bejaht, aufgrund derer die innere und äußere Hingabe der Liebe allein geschehen kann.

- Gehorsam der Liebe

Der familiäre Gehorsam ist nicht primär eine rechtlich einzufordernde und zu erzwingende Kategorie (etwa nach dem Modell des römischen „Pater familias“), sondern hat ihre Grundlage und Motivation in der Liebe. Die Gehorsamsbeziehung ist keine einseitige Relation, sondern besteht im gemeinsamen Hinhören auf das Sach- und Wirklichkeitsgerechte, im Hören und Antworten auf den Imperativ der Liebe, wie er sich Ehepaaren und Eltern, Kindern und Geschwistern je neu als sittliche Aufgabe stellt.

Aus der Sicht des Glaubens ist der Wille Gottes maßgebend, wobei Gott nicht als autoritärer Herrscher, sondern als der gütige und barmherzige, aber zugleich auch gerechte Vater anerkannt wird. Ihm gegenüber schulden wir nicht knechtlichen, sondern kindlichen Gehorsam. In dieser menschlichen Grundrelation gegenüber Gott sowie vor allem auch in der Gesinnung und im Verhalten Jesu Christi, der für uns wie ein Sklave geworden ist und gehorsam war bis zum Tod am Kreuz[18], liegt eine Urbildhaftigkeit für jede menschliche Gehorsamsbeziehung. Wahrer Gehorsam unter Menschen soll der Freiheit der Kinder Gottes dienen bzw. darf sie nicht behindern. Denn Gott muss man stets mehr gehorchen als den Menschen.[19]

Eltern sollen ihre Kinder zu einem recht verstandenen, je nach Auffassungsgabe und Reifestufe immer mündigeren Gehorsam erziehen. Dieser soll freudig geleistet werden und zu wachsender Einsicht in den inneren Wert des Guten führen, wobei die Verweisfunktion jedes menschlichen Gehorchens auf Gottes Liebe aufzuzeigen und zu leben ist. Das Kind bedarf der Hilfe der elterlichen Autorität, damit es zur rechten Ordnung seines Lebens hinfindet. Zugleich benötigt es einen Freiraum für die eigene Entfaltung und Entscheidungsfindung, damit die eigene Initiative zum Guten hin geweckt und verwirklicht werden kann.

Voraussetzung für eine angemessene Erziehung ist, dass Eltern in kluger Weise die Aufnahmefähigkeit der Kinder berücksichtigen und sich auf die unterschiedlichen Entwicklungsphasen in Kindheit und Jugend einstellen. Wenn Eltern mit den Kindern sprechen und ein gutes Beispiel geben, werden sie mehr erreichen als durch Strafe oder Zwang. Erziehung sollte davon ausgehen, dass in jedem Kind das Gute angelegt ist. Die Liebe, die sich am Guten freut[20], entdeckt es, fördert es und lässt es so wachsen. Es geht in der Erziehung nicht darum, den Kindern jeden Wunsch von den Augen abzulesen, sondern darum, Sinnziele und Werte zu vermitteln. Kinder müssen lernen, um solcher Werte willen auf persönliche Wünsche zu verzichten. Deshalb müssen Eltern sinnvolle Opfer und Verzichte von ihren Kindern verlangen und diesen Verzicht auch selber vorleben. Die Autorität der Eltern soll zugleich helfende und orientierende Autorität sein.[21]

Fatal für den kindlichen Gehorsam ist es, wenn das Kind Willkür oder Unaufrichtigkeit von Seiten der Eltern spürt. Entweder kommt es dann zu offener Auflehnung oder zu einem bloßen „Kadavergehorsam“, der nur unfrei macht und niemandem hilft. Nicht selten tritt bei derartigen Zerrformen des Gehorsams dann in der Folge ein mit Ablehnung und Hass verbundener Bruch ein, sobald sich die heranwachsenden Jugendlichen von den Eltern emanzipieren können. Kein „blinder Gehorsam“ ist das Ziel, sondern ein unterscheidender, von der Liebe beseelter Gehorsam! Mitunter kann der Gehorsam „partiell blind“ sein; es muss aber soviel an innerem Licht für das Gewissen und an begründetem Vertrauen gegenüber einer Person vorhanden sein, dass das Gehorchen immerhin vor Gott zu verantworten ist.[22]

Muss die Frau dem Mann in der Ehe gehorchen? Grundlegend ist der Gehorsam beider gegenüber Gott. Einer soll sich dem anderen unterordnen in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus.[23] Entsprechend der Schöpfungs- und Heilsordnung gibt es sowohl die Gleichwertigkeit von Mann und Frau in ihrer Menschenwürde und ihrer Berufung zum ewigen Heil, wie auch die verschiedene Ausprägung ihres Wesens im gemeinsamen Menschsein. Dem Mann ist die Frau zum Schutz anvertraut; in Liebe ist er dazu berufen, das „Haupt“ der Frau zu sein, so wie Christus das Haupt der Kirche ist. Als Haupt hat er eine gewisse Leitungsaufgabe gegenüber seiner Frau und den Kindern, welche allerdings in keiner Weise autoritär wahrzunehmen ist, sondern als Dienst der Liebe. Die Frau soll dem Mann in ihrer Hingabefähigkeit ein Beispiel geben und ihn mitziehen auf dem gemeinsamen Weg zu Gott. Ihr „Gehorsam“ gegenüber dem Mann endet dort, wo der Wille Gottes auf dem Spiel steht. Hörigkeit darf nie das Ziel sein. Die in Gottes Heilsplan begründete wahre partnerschaftliche Liebe von Mann und Frau in der gleichen Achtung beider Personen und ihre Mitverantwortung in den wesentlichen Lebensfragen das Wohl der Familie betreffend darf nicht aufgehoben werden. Beide hangen einander an und werden „ein Fleisch“. Diesen Bund schließen die beiden miteinander, und zugleich ist es Gott, der sie verbindet, bis der Tod sie scheidet. So besteht vor allem kraft des Ehesakraments eine unabtretbare Verantwortung beider Ehepartners füreinander auf dem Weg zu Gott, in dem ihre Liebe auf ewig Vollendung finden soll.

Prokreative Dimension der Familie

Unter Prokreation versteht man die Zeugung menschlichen Lebens, wobei das zugleich erfolgende göttliche Schöpfungshandeln („creatio“) bei der Entstehung jedes Menschen mitzubedenken ist.[24]

Ein wichtiger Sinngehalt von Ehe und Familie liegt in der Zeugung und Erziehung von Nachkommen. Darin ist nicht nur ein biologischer Vorgang zu sehen, sondern ein personales Geschehen, dessen Ort sich im Binnenraum ehelicher Liebe vollziehen soll – um des Menschen und seiner Würde willen, und zwar im Hinblick auf die personale Würde des Kindes und der Eltern.

Das Kind hat ein Recht darauf, als Frucht ehelicher Liebe ins Leben zu treten. Es darf nicht das Produkt technischen Könnens – ein „Kind aus der Retorte“ – sein. Unabhängig davon gilt freilich: Wie immer ein Mensch ins Leben getreten ist (und sei es auch durch künstliche Befruchtung oder gar durch Klonung), der Mensch als solcher ist zu bejahen und anzunehmen. Auch dieser Mensch ist von Gott geliebt und besitzt eine unverletzliche Würde und Heiligkeit seines Lebens. Sogar dort, wo ein Kind von den eigenen Eltern nicht gewollt wird, ist es von Gott in Liebe angenommen und darf in seinem Recht auf Leben und geistig-körperliche Entfaltung von anderen Menschen nicht verletzt und behindert werden.

Die sog. „prokreative Funktion“ der Familie verwirklicht sich je nach örtlichen und zeitlichen Umständen in verschiedener Weise. In manchen Ländern (Afrika, Asien) gibt es das Phänomen relativer Überbevölkerung, während in anderen Ländern die Bevölkerungskurve nach unten weist und eine Überalterung der Gesellschaft droht (Europa).[25] Grundsätzlich sind Kinder immer ein Segen. Darauf weist der biblische Schöpfungsbericht hin:

„Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch, und herrscht über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf dem Land regen.“[26]

Die Fruchtbarkeit der Frau darf nicht durch Zwangsmaßnahmen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Staatlich oder international verordnete Verhütungsprogramme widersprechen der Würde des personalen Menschseins und des ehelichen Zusammenlebens. Die Entscheidung über die Zahl der Kinder müssen die Eheleute in ihrem am Gesetz Gottes gebildeten Gewissen treffen, in kluger Abwägung und Einbeziehung der für sie relevanten Umstände persönlicher, sozialer, geistiger wie auch materieller Natur. Es handelt sich um ein gemeinsames Hinhören („Gehorsam“ gegenüber Gott), um zu einer wirklichkeitsgerechten Entscheidung zu kommen. Sowohl das Wohl der bereits vorhandenen Kinder wie auch das der zukünftigen, aber auch die personale Erfüllung der Eheleute in gegenseitiger Liebe sind wichtige Kriterien und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das 2. Vatikanische Konzil hat dazu in GS 50 festgestellt:

„Ehe und eheliche Liebe sind ihrem Wesen nach auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet. Kinder sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: ‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei’ (Gen 2,28), und der ‚den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf’ (Mt 19,14), wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen, segnete darum Mann und Frau und sprach: ‚Wachset und mehret euch’ (Gen 1,28). Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, dass die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert. In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe. Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen und in einer auf Gott hinhörenden Ehrfurcht durch gemeinsame Überlegung versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Hierbei müssen sie auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen. Dieses Urteil müssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fällen. In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewusst, dass sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können; sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt. Dieses göttliche Gesetz zeigt die ganze Bedeutung der ehelichen Liebe, schützt sie und drängt zu ihrer wahrhaft menschlichen Vollendung. So verherrlichen christliche Eheleute in Vertrauen auf die göttliche Vorsehung und Opfergesinnung den Schöpfer und streben zur Vollkommenheit in Christus, indem sie in hochherziger menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit Kindern das Leben schenken. Unter den Eheleuten, die diese ihnen von Gott aufgetragene Aufgabe erfüllen, sind besonders jene zu erwähnen, die in gemeinsamer kluger Beratung eine größere Zahl von Kindern, wenn diese entsprechend erzogen werden können, hochherzig auf sich nehmen. Die Ehe ist aber nicht nur zur Zeugung von Kindern eingesetzt, sondern die Eigenart des unauflöslichen personalen Bundes und das Wohl der Kinder fordern, dass auch die gegenseitige Liebe der Ehegatten ihren gebührenden Platz behalte, wachse und reife. Wenn deshalb das – oft so erwünschte – Kind fehlt, bleibt die Ehe dennoch als volle Lebensgemeinschaft bestehen und behält ihren Wert sowie ihre Unauflöslichkeit.“

Empfängnisregelung und Empfängnisverhütung – ein bloß technischer Unterschied oder eine fundamental entgegengesetzte Haltung zum Leben?

In „Humanae vitae“ stellte Paul VI. fest: „Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen –, sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“[27]

Diese Lehre ist als autoritative Darlegung des natürlichen Sittengesetzes durch die Kirche anzusehen. Damit ist sie – wenigstens grundsätzlich – der natürlichen Vernunft des Menschen zugänglich. Eine inhaltlich-argumentative Aufhellung scheint wünschenswert, damit gewisse Missverständnisse und Schwierigkeiten im theoretischen und praktischen Umgang mit der kirchlichen Lehre ausgeräumt werden können. Johannes Paul II. hat in „Familiaris consortio“ dazu aufgerufen, „die biblischen Grundlagen, die ethische Motivation und die personalistische Begründung dieser Lehre“ noch besser und deutlicher herauszuarbeiten.[28] Zwischen natürlicher Empfängnisregelung und künstlicher Empfängnisverhütung besteht ein anthropologischer und gleichzeitig ein ethischer Unterschied, der „mit zwei sich gegenseitig ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft ist“.[29]

Die anthropologisch-ethische Analyse hat auf die wesentlichen konstitutiven Merkmale einer gültigen Ehe zu achten sowie auf jene Elemente der menschlichen Sexualität, die moralisch relevant sind. Ein zusätzliches Motiv ergibt sich aus jener idealen Ehe, die aus gegenseitiger bräutlicher Liebe geschlossen wurde und weiterhin von ihr durchformt bleibt.[30]

Grundlegende Dimensionen ehelicher Liebe und Sexualität:

  • Die Betrachtung der rein biologisch aufgefassten Finalität menschlicher Sexualität genügt nicht: In den Blick muss kommen, dass die menschliche Sexualität in der Zeugung zu einer neuen menschlichen Person führt, was man traditionellerweise den ersten Ehezweck genannt hat. Aus dieser Perspektive lässt sich bereits die Forderung nach Ehrfurcht und Achtung vor dem Bereich menschlicher Sexualität ableiten sowie die Ablehnung all dessen, was mit ihrer Würde unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere für jene Handlungen, die dem Zweck der Zeugung direkt widersprechen.
  • Wesentlich ist es, die Natur des ehelichen Bundes, der mehr ist als ein bloßer Vertrag, zu verstehen. Es handelt sich beim ehelichen Jawort (Konsens) um eine freie Willensentscheidung von Mann und Frau, einander unwiderruflich und in Treue anzugehören, bis der Tod sie scheidet, was auch die Dimension vorbehaltloser leiblicher Hingabe einschließt. „Der Geschlechtsakt ist nur dann moralisch legitimiert und hat nicht den Charakter eines Sich-selber-Wegwerfens, wenn er Ausdruck einer ausschließlichen, dauernden, ja unwiderruflichen Verbindung zweier Personen ist, die formell eben durch den Konsensus eingegangen wird.“[31] Daraus werden abgeleitet das sittliche Verbot vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehrs sowie der Ehescheidung und des Ehebruchs. Die Empfängnisverhütung nimmt dem sexuellen Akt die Vorbehaltlosigkeit der Hingabe (wie sie sich im Ja-Wort ausdrückt) und ist darum sittlich abzulehnen. In der gezielten Ausschaltung der ehelichen Fruchtbarkeit durch künstliche Verhütung wird (objektiv) eine Reserve in der Annahme des Partners zum Ausdruck gebracht: „Ich nehme dich an – aber nicht ganz, sondern nur so wie ich dich haben will, d.h. ohne die (grundsätzlich gegebene) Möglichkeit, Vater oder Mutter zu werden.“ Eben darin liegt eine Instrumentalisierung der Person, die so „präpariert“ wird (mechanisch oder chemisch), dass sie den Vorstellungen ungestörten sexuellen Genusses entspricht.
  • Die Natur der ehelichen Liebe ist gleichsam als Seele für das Verständnis sowohl des Konsensus als auch der Hinordnung der ehelichen Vereinigung auf die Zeugung von Kindern anzusehen. Die Liebe sagt Ja zur anderen Person aufgrund deren innerer Werthaftigkeit und Schönheit: „Es ist gut, dass es dich gibt!“ Sie will der anderen Person Gutes um ihrer selbst willen und möchte sich selbst zur Gabe an die geliebte Person machen. Dies geschieht in der freien Hingabe des Herzens: „Dass Liebe eine freie Antwort ist, heißt freilich nicht, dass wir sie willentlich befehlen könnten; es steht auch nicht einfach in unserer Macht, jemanden zu lieben. Liebe ist vielmehr nie ausschließlich eine Antwort unseres Willens auf die – geschenkhaft uns erkenntnismäßig erschlossene – andere Person in ihrer Kostbarkeit; sondern sie ist ebenso eine Antwort des Herzens. Eine entscheidende Rolle der Freiheit macht sich aber gerade auch in der mitwirkenden, der Sanktionsfreiheit geltend, in der auch der Wille, das freie Personzentrum, sich gewissermaßen der affektiven Stellungnahmen des Herzens bemächtigt und sie zu freien Akten umformt.“[32]

In der ehelichen Liebe erfolgt die tiefste Hingabe des menschlichen Herzens an das personale Du des geliebten Menschen, mit ganzem Herzen und mit dem Wunsch der Unwiderruflichkeit und Ausschließlichkeit. Im Moment der leiblichen Hingabe werden Mann und Frau zum Geschenk füreinander. Diese geistig-leibliche Hingabe setzt den Unterschied und die gegenseitige Zuordnung der Geschlechter voraus. Ehelich Liebende wollen ganz eins sein miteinander in allen Dimensionen menschlicher Existenz und bis zum Tod.

Die Ehe besitzt einen Sinn in sich als Liebesgemeinschaft und ist nicht bloß ein Mittel zum Zweck der Kindererzeugung. Sie hat einen interpersonalen Wert, der auch für die sittliche Beurteilung der Kontrazeption maßgebend ist. Die Sinngehalte des ehelichen Aktes – liebende Vereinigung und Fortpflanzung – sind untrennbar aufeinander bezogen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. In der Empfängnisverhütung wird gerade hier eine prinzipielle Trennung vorgenommen und damit die Grundlage der personalen Liebe in ihrem Wesen als fruchtbare Liebe infrage gestellt.

Argumente gegen die künstliche Empfängnisverhütung:

- Offenheit der sexuellen Vereinigung für Kinder:
Die Untrennbarkeit der sexuellen Hingabe und ihrer Finalität auf Nachkommenschaft hin bei der sexuellen Vereinigung von Mann und Frau besagt, dass es dem Menschen nicht zusteht, den ehelichen Akt aktiv von der Zeugung zu trennen. Nicht gemeint ist, dass nur dann eheliche Akte zulässig sind, wenn diese auch aktuell offen sind für Nachkommenschaft oder dass unfruchtbare Eheleute zu völliger sexueller Enthaltsamkeit verpflichtet wären. Die potentielle Offenheit der ehelichen Akte für die Zeugung von Kindern muss gegeben sein. Wird hingegen Empfängnisverhütung durchgeführt, so richtet sich diese gegen jenes Kind, das aufgrund des ehelichen Aktes möglicherweise ins Leben treten soll. Eine biologische Faktizität für sich allein genommen kann keine sittliche Verpflichtung begründen; wenn sie aber mit sittlich relevanten Werten verbunden ist, hat diese Faktizität eine sittliche Bedeutung. Dies trifft beim geschlechtlichen Akt zu, der darum nicht nach Willkür in seinem Sinngehalt verändert werden darf.

- Verhütung richtet sich gegen den Schöpferwillen Gottes, der den ehelichen Akt hingeordnet hat auf die Zeugung von Kindern. Der Mensch „ist nicht Herr über die Verbindung zwischen ehelicher Vereinigung und Fruchtbarkeit; daher stellt jeder aktive Eingriff in Form eines Zerreißens dieses geheiligten Bandes eine Überschreitung der wesenhaften Grenzen dessen dar, was der Mensch zu tun berechtigt ist.“[33] Darum lehnt sich der Mensch im Grunde gegen seine Geschöpflichkeit auf, wenn er künstliche Empfängnisverhütung durchführt. Er greift manipulativ dort ein, wo ihm von seiner geschaffenen Natur her Grenzen gesetzt sind: nämlich gerade am Anfang des menschlichen Lebens. Letztlich steckt in einer solchen Haltung eine „Rebellion gegen Gott“ als Schöpfer, auch wenn dies subjektiv vielleicht nicht bewusst ist.

- Zudem ist es gerade der „Akt der Liebe“, der die innere Finalität besitzt, einem Kind das Leben zu schenken. Diese wird ihm von außen her genommen, wodurch er in seinem Sinngehalt gleichsam verstümmelt wird. Die gegenseitige bedingungslose Selbsthingabe der Gatten, in der sie sich selbst zum Geschenk füreinander werden, widerspricht dem Sich-Verschließen des Aktes künstlicher Verhütung gegenüber neuem Leben. Wenn Mann und Frau diesen „ersten Schritt“ tun und den ehelichen Liebesakt vollziehen, dann sollen sie in einem „zweiten Schritt“ auch offen sein für seine Wesensstruktur und seine sinnvollen Konsequenzen. Der Akt ehelicher Liebe hat als solcher einen inneren Wert; seine „superabundante Finalität“ richtet sich aber auf das Kind. Es handelt sich um eine nichtinstrumentale Zielgerichtetheit, d.h. um eine vom Schöpfer in einer zutiefst sinnvollen Weise gewollte Verknüpfung des Liebesaktes mit der Zeugung eines neuen Menschen.

Warum und wann ist natürliche Empfängnisregelung (NER) legitim?

Worin liegt ihr Unterschied zur künstlichen Empfängnisverhütung? Wäre die Zeugung in einem ganz engen Sinn alleiniger Zweck der Ehe, dann wäre jeder Geschlechtsakt ohne die aktuelle Intention der Zeugung unsittlich. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die eheliche Vereinigung ist ihrem Sinngehalt nach auch und zwar stets Ausdruck der Liebe zwischen Mann und Frau, Vollzug ihrer leib-seelischen Ganzhingabe. Somit ist der eheliche Akt auch zu Zeiten gerechtfertigt, ja sogar von hoher sittlicher Würde, in denen eine Zeugung nicht möglich oder aus ernsten sittlich relevanten Gründen nicht erwünscht ist. Der Sinngehalt der Fortpflanzung darf aber aus dem ehelichen Akt nicht aktiv ausgeschlossen werden.

NER respektiert a) den Willen des Schöpfers, b) die leib-seelische Integrität und Würde der Frau sowie c) die Heiligkeit des ehelichen Aktes in der untrennbaren Verbindung der beiden Sinngehalte von liebender Vereinigung und Fortpflanzung.

- Respekt vor dem Willen des Schöpfers:
NER anerkennt, dass der Mensch keine beliebige Macht der Verfügung über seinen Leib und die inneren Gesetze der Sexualität und ihrer Hinordnung auf den Ausdruck der Liebe und das Ziel der Zeugung hat. Darin offenbart sich eine ausdrückliche oder zumindest einschlußweise Ehrfurcht vor dem Plan Gottes und seinem Schöpferwirken, mit dem die Eheleute zusammenwirken dürfen, wenn sie die eheliche Vereinigung in grundsätzlicher Offenheit für das Kind vollziehen.

- Respekt vor der Würde der Frau und des Mannes:
NER akzeptiert Mann und Frau in ihrer Fähigkeit, Vater oder Mutter zu werden. Die Fruchtbarkeit insbesondere der Frau wird nicht als Störfaktor empfunden, sondern als Reichtum der Person, als Gabe, die es zu schätzen und zu achten gilt. Auf diese Weise wird der Sinn der personalen Ganzhingabe und Ganzannahme gewahrt, wie sie sich im Akt der geschlechtlichen Vereinigung vollziehen und ausdrücken soll.

- Die Heiligkeit des ehelichen Aktes in der untrennbaren Verbindung der beiden Sinngehalte von liebender Vereinigung und Fortpflanzung wird anerkannt. Das, was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Liebe ist wesentlich fruchtbar, was in ihrer Offenheit für menschliches Leben zum Ausdruck kommt. Zeitweilige Enthaltsamkeit kann neue Ausdrucksformen der Liebe entdecken helfen und auf diese Weise die personale Beziehung der Gatten vertiefen. So kann die Liebe auf ein tieferes Fundament gestellt und ein tieferes Glück erfahren werden.

- Der scheinbar rein technische Unterschied zwischen natürlicher Empfängnisregelung und künstlicher Empfängnisverhütung impliziert eine fundamental andere Haltung gegenüber der eigenen Person und der des Ehepartners, gegenüber dem Wesen der ehelichen Hingabe und gegenüber dem Willen des Schöpfers. Gott soll gebührenderweise als der anerkannt werden, der er ist, in ähnlicher Weise auch der Mensch in seiner wahren Würde und zugleich in seiner Kontingenz. Gottes Willen gilt es stets zu achten und zu erfüllen. Wir sollen Gott über alles lieben und den Nächsten wie uns selbst. Die künstliche Verhütung erweist sich in der ethischen Analyse als in sich schlechte Handlung, deren sittlich negative Qualität auch durch positive Umstände und Folgen nicht aufgehoben werden kann.

Die österreichischen Bischöfe haben im November 2005 in ihrem Dokument „Leben in Fülle“ in bemerkenswerter Klarheit erklärt:

„Die natürliche Empfängnisregelung (NER), die ein verlässliches Wissen vom Zyklus der weiblichen Fruchtbarkeit sowie die Bereitschaft, sich zu bestimmten Zeiten der sexuellen Vereinigung zu enthalten, voraussetzt, wird aufgrund ihres generell hohen Grades an Sicherheit bei richtiger Anwendung und entsprechender Motivation inzwischen auch von medizinischer Seite anerkannt. Es ist zu begrüßen, wenn vor allem in den medizinischen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft Beratungs- und Schulungsangebote im Hinblick auf NER für interessierte Paare angeboten werden. Besondere Vorteile der NER, die von ihrem Grundansatz her mit einer Haltung grundsätzlicher Offenheit gegenüber dem Kind verbunden ist, sind Selbstkontrolle, größere Aufmerksamkeit für den Partner sowie für die Funktionen des Organismus, die Einbeziehung der Verantwortung beider Partner sowie der Ausschluss gesundheitlicher Risken und Abhängigkeiten von pharmazeutischen Präparaten, aber auch die Vermeidung von Situationen des Drucks von außen. Auch medizinisch gesehen ist dies der gesündere Weg.“[34]

40 Jahre nach „Humanae vitae“ ist es an der Zeit, dass auch von bischöflicher Seite wieder klare Vorgaben und Richtlinien für eine Ehevorbereitung und Ehebegleitung getreu der Lehre der Kirche erlassen werden und zur Anwendung kommen.[35] Möge es in diesem Sinn mit Gottes Hilfe gelingen, die sittlichen Weisungen, wie sie in „Humanae vitae“ und „Familiaris consortio“ für das eheliche Leben zum Ausdruck gebracht wurden, als frohe Botschaft der Liebe und des Lebens neu zu entdecken!

Dr. theol. habil. Josef Spindelböck ist mit Beginn des Wintersemesters 2008/2009 zum ordentlichen Professor für Moraltheologie an der Phil.-Theol. Hochschule der Diözese St. Pölten ernannt worden.

 

 


 

[1] Vgl. Paul VI., Enzyklika „Humanae vitae” über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens (= HV), 25. Juli 1968, lat. in: AAS 60 (1968) 481–503; lat.-dt. als Bd 14 der Reihe „Nachkonziliare Dokumentation“, Trier 41979, online ; in Fortführung: Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Familiaris consortio“ über die Rolle der christlichen Familie in der modernen Welt vom 22. November 1981 (= FC), lat. in: AAS 74 (1982) 81–191; dt. Stein am Rhein 1982, online . Von bleibender Bedeutung ist auch die Enzyklika Pius’ XI. “Casti connubii” vom 31. Dezember 1930, lat. in: AAS 32 (1930) 539–592; dt. online .

[2] Vgl. dazu Karol Wojtyła (Johannes Paul II.), Liebe und Verantwortung. Eine ethische Studie. Auf der Grundlage des polnischen Textes neu übersetzt und herausgegeben von Josef Spindelböck, St. Pölten 2007. Das Original trägt den Titel: Karol Wojtyła, Miłość i odpowiedzialność. Studium etyczne, Lublin 1960.

[3] Im Vorfeld von „Humanae vitae“ positiv hervorzuheben ist das „Memorandum einer Gruppe von Moraltheologen aus Krakau“ zum Thema: „Die Grundlagen der Lehre der Kirche bezüglich der Prinzipien des Ehelebens“, dt. online unter . Auf Veranlassung des Metropoliten und Erzbischofs von Krakau, Karol Kardinal Wojtyła, übernahm es 1966 eine Gruppe Krakauer Moraltheologen, das Problem der theologischen Grundlagen der christlich-ethischen Normen des ehelichen Lebens zu untersuchen. Das Original erschien auf Französisch: Les fondements de la Doctrine de l‘Église concernant les principes de la vie conjugale (Memoriał grupy teologów krakowskich wręczony przez kard. Wojtyłę Papieżowi Pawłowi VI w 1967 r), in: Analecta Cracoviensia, Polskie Towarzystwo Teologiczne, Kraków, t. I, 1969, 194–230.

[4] Zur Imago-Dei-Debatte vgl. insbesondere Angelo Cardinal Scola, The Nuptial Mystery, Grand Rapids 2005, 32–52; dt. Das hochzeitliche Geheimnis, Einsiedeln 2006.

[5] Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz am 14.11.1979, Nr. 3, in: Johannes Paul II. (hg. und eingel. v. Norbert und Renate Martin), Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan. Katechesen 1979–1981, Vallendar-Schönstadt 1985, 94–95.

[6] Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ (= GS), Nr. 24, wo es heißt, „dass der Mensch, der auf Erden die einzige von Gott um ihrer selbst willen gewollte Kreatur ist, sich selbst nur durch die aufrichtige Hingabe seiner selbst vollkommen finden kann.“ Vgl. dazu: Karol Wojtyła, Familie als Communio personarum, in: Karol Wojtyła (Johannes Paul II.), Stuttgart 21980, Von der Königswürde des Menschen, 93–109, hier 94–99 (Der Mensch als Person und Gabe).

[7] Vgl. GS 48. Das Rechtsbuch der lateinischen Kirche („Codex Iuris canonici“) in der Fassung von 1983 beschreibt die Ehe in can. 1055 §1 als Bund der Liebe und des Lebens zwischen Mann und Frau: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben.“ Can. 1056 verweist auf die Einheit (Treue) und die Unauflöslichkeit als Wesenseigenschaften der Ehe, can. 1057 stellt die einzigartige Rolle des Ehekonsenses heraus, der durch keine menschliche Macht ersetzt werden kann. Es handelt sich dabei um jenen „Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.“

[8] Diese grundlegende Gleichheit der Würde von Frau und Mann bei bleibender Differenz und Komplementarität des Geschlechts, welche sich nicht nur biologisch, sondern auch geistig-seelisch ausdrückt und verwirklicht, verkennt die sog. „Gender-Theorie“. In ihrer extremen Ausprägung geht es um eine willkürliche Definition von Geschlechtlichkeit, die nicht mehr als gottgeschenkte Gabe, sondern als Hindernis für den vereinheitlichten und damit auch manipulierbaren Typus des „Gender-Menschen“ angesehen wird. Vgl. Gabriele Kuby, Die Gender Revolution. Relativismus in Aktion, Kisslegg 2006; dies., Verstaatlichung der Erziehung. Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen, Kisslegg 2007.

[9] FC 11.

[10] Karol Wojtyła, Liebe und Verantwortung, 335.

[11] Vgl. Karol Wojtyła, Elternschaft und die Communio personarum, in: Karol Wojtyła (Johannes Paul II.), Stuttgart 21980, Von der Königswürde des Menschen, 111–128, hier 115–119 (Über das Beschenken mit dem Menschsein).

[12] Vgl. Katholischer Erwachsenenkatechismus, Bd II: Das Leben aus dem Glauben (= KEK II), Freiburg 1995, 236. Siehe auch Päpstlicher Rat für die Familie, Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe, 13. Mai 1996, Nr. 28.

[13] Karol Wojtyła, Elternschaft und die Communio personarum, in: Karol Wojtyła (Johannes Paul II.), Stuttgart 21980, Von der Königswürde des Menschen, 111–128, hier 121.

[14] Vgl. GS 52.

[15] Vgl. Benedikt XVI., Enzyklika „Deus caritas est“ an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen über die christliche Liebe vom 25. Dezember 2005 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 171), Nr. 16–18.

[16] Lk 6,31.

[17] Vgl. Lk 10,27.

[18] Vgl. Phil 2,6–8.

[19] Vgl. Apg 5,29.

[20] Vgl. 1 Kor 13,6.

[21] Vgl. KEK II, 240.

[22] Zur näheren Unterscheidung der verschiedenen Formen des Gehorsams vgl. Andreas Laun, Das Gewissen – sein Gesetz und seine Freiheit. Anmerkungen zur heutigen Diskussion, in: ders., Aktuelle Probleme der Moraltheologie, Wien 1991, 31–64, hier bes. 34–35 (Gehorsam und Einsicht).

[23] Eph 5,21–32: „Einer ordne sich dem andern unter in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus. Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn (Christus); denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen. Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie im Wasser und durch das Wort rein und heilig zu machen. So will er die Kirche herrlich vor sich erscheinen lassen, ohne Flecken, Falten oder andere Fehler; heilig soll sie sein und makellos. Darum sind die Männer verpflichtet, ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Keiner hat je seinen eigenen Leib gehasst, sondern er nährt und pflegt ihn, wie auch Christus die Kirche. Denn wir sind Glieder seines Leibes. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche.“

[24] Während der menschliche Leib durch den Beitrag der Eltern bei der Zeugung entsteht, wird in der Einheit dieses Vorgangs die geistige Seele eines jeden Menschen unmittelbar von Gott erschaffen: Gott ist der „Schöpfer der unsterblichen Geistseele eines jeden Menschen“ (Paul VI., Credo des Gottesvolkes, 30. Juni 1968).

[25] Vgl. dazu Stephan Baier, kinderlos: Europa in der demographischen Falle, Aachen 2004.

[26] Gen 1,27 f.

[27] HV 14.

[28] Vgl. FC 31.

[29] FC 32.

[30] Im Folgenden beziehe ich mich hauptsächlich auf Josef Seifert, Der sittliche Unterschied zwischen natürlicher Empfängnisregelung und künstlicher Empfängnisverhütung, in: Roland Süßmuth (Hg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, 881–942.

[31] Seifert, a.a.O., 890.

[32] Josef Seifert, Der sittliche Unterschied zwischen natürlicher Empfängnisregelung und künstlicher Empfängnisverhütung, in: Roland Süßmuth (Hg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, 881–942, hier 891–892. Zum Charakter der Liebe als „affektivster“ aller Wertantworten vgl. Dietrich von Hildebrand, Regensburg 1971, Das Wesen der Liebe, 65–68 und 95–115.

[33] Seifert, a.a.O., 909.

[34] Österreichische Bischofskonferenz, Leben in Fülle. Leitlinien für katholische Einrichtungen im Dienst der Gesundheitsfürsorge, 10. November 2005, Nr. 2.1.3.2.

[35] Die österreichischen Bischöfe haben diesem Anliegen bereits entsprochen und vor kurzem „Standards der Eheseminare für Brautpaare“ veröffentlicht, die freilich noch ihrer praktischen Umsetzung harren, dokumentiert in: St. Pöltner Diözesanblatt, 15. April 2008, 25–28.