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Medizin im Dienst des Menschen und seiner Würde
Herausforderungen für die Medizinische Ethik angesichts der biotechnologischen Entwicklungen (16. November 2001)

Josef Spindelböck

Hinweis/Quelle: Vortrag beim 25. Seminar der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgische Forschung am 16.11.2001 in Gosau. Publiziert in: Acta Chirurgica Austriaca, Vol. 33, Supplement 180, 2001, 9–11

Kurzfassung / Abstract

Schlüsselwörter / Key Words: Medizinische Ethik, Bioethik, Genetik, theologische Ethik / medical ethics, bioethics, genetics, theological ethics.

Grundlagen / Background: Die Antwort auf die anthropologische Grundfrage (Was ist der Mensch?) stellt die Weichen für die ethische Reflexion im Bereich der Biomedizin. / According to the answer to the central anthropological question (Who is Man?) ethical reflexion in the biomedical sphere is characterized.

Methodik / Methods: Auf philosophischem und theologischem Hintergrund mit Betonung der unveräußerlichen Würde des Menschen als vernünftiges und freies Wesen und als Abbild Gottes kann die Grundforderung erhoben werden: Jeder Mensch ist um seiner selbst willen zu achten und zu respektieren. / On the ground of philosophical and theological reflections stressing the inalienable dignity of Man as a rational and free being and an image of God the demand can be raised: Any Man is to be respected as an end in himself.

Ergebnisse / Results: Therapeutische und präventive Maßnahmen der Medizin im Dienst des Menschen sind zu befürworten. Stets neu stellt sich die Frage nach der ethischen Rechtfertigung der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Als konkrete Anwendungsgebiete werden Transplantationen, Forschung und Therapie mit Stammzellen, das Klonen von Menschen, In-vitro-Fertilisation und Präimplantationsdiagnostik, Pränatale Diagnostik sowie genetische Tests und Gentherapie in ethischer Perspektive erörtert. Ethische Grenzziehungen stehen im Dienst des umfassenden personalen Wohls. / Therapeutical and preventive medical measures in service of Man are to be promoted. The question of a morality of means to achieve this end must always be raised anew. Concrete areas of application are dealt with, such as transplantations, stem cell research and therapy, cloning of human beings, in-vitro-fertilization and preimplantation diagnostics, prenatal diagnostics, and genetical tests and therapy. Ethical limitations serve the personal good of Man.

Schlußfolgerungen / Conclusions: Der Mensch wird in der biomedizinischen Forschung dann einen wirklichen Fortschritt erfahren, wenn er zugleich lernt, seine geschöpfliche Abhängigkeit von Gott als Garantie für personale Entfaltung und Erfüllung zu begreifen. / Man will achieve a real progress in biomedical research if he learns to accept his creatural dependence of God as a guarantee for personal development and fulfillment.

1. Grundlagen

Im Hintergrund aller ethischen Probleme und Antwortversuche – so auch in der medizinischen Ethik – steht die Frage: Wer ist der Mensch? Von der Lösung dieser anthropologischen Grundfrage hängt alles übrige ab; hier werden Weichen gestellt, denen sich die nachfolgende ethische Reflexion nicht entziehen kann. Dabei verbinden sich humanwissenschaftliche Daten und Erkenntnisse mit philosophischen Wertungen und theologischen Einsichten.

Es gehört zum Grundbestand eines in den Menschenrechten zum Ausdruck kommenden Humanismus, der in christlicher Perspektive seine Bestätigung und Vertiefung findet, daß jedem Menschen eine unveräußerliche Würde zukommt, die nicht verletzt werden darf. Es gibt Rechte, deren Respektierung unabhängig von ihrer gesetzlichen Festlegung ethisch einzufordern ist, wie das Recht eines jeden Menschen auf Leben und Achtung seiner körperlichen und seelischen Integrität.

Mensch ist man immer ganz oder nie, und das vom Anfang des Lebens bis zum natürlichen Tod. So kann es nicht angehen, dem Komatösen oder dem Ungeborenen das Menschsein und damit das Recht auf Leben abzusprechen. Nicht erst die Einnistung der befruchteten Eizelle begründet das Menschsein, sondern ab der Vereinigung von Ei- und Samenzelle ist dem daraus entstehenden Wesen jener Respekt zu erweisen, wie er einer menschlichen Person gebührt, da der Embryo bereits im Anfangsstadium alle Anlagen zur vollen menschlichen Entwicklung in sich trägt

 

2. Methodik

2.1. Philosophische Deutung der anthropologischen Grundlegung

Wenn philosophisch nach dem Grund der Menschenwürde gefragt wird, so kann auf Vernunft und Freiheit verwiesen werden, die dem Menschen als solchen zukommen. Dabei ist es unerheblich, ob der Mensch fähig ist, diese Begabungen aktuell zu verwirklichen. Sie kommen dem Menschsein an sich zu und begründen seine personale Würde. Im Gewissen erkennt der Mensch nicht nur seine Befähigung zur Verwirklichung autonomer Freiheit, sondern auch den sittlichen Anruf zu solidarischer Gemeinschaft mit den Mitmenschen und eine letzte Verantwortlichkeit vor dem Absoluten.

2.2. Theologische Vertiefung des Menschenbildes

Der christliche Glaube sieht – in Übereinstimmung mit dem Judentum und dem Islam – den Menschen als Abbild Gottes. Diese Gottebenbildlichkeit kommt ihm bedingungslos zu, unabhängig von seiner körperlichen oder geistigen Verfassung: vgl. Körtner [4] 7.

Gott der Schöpfer wollte seine Güte nach außen hin mitteilen und hat den Menschen als Krone der Schöpfung eingesetzt. Diesem gilt seine besondere Liebe. Die christliche Botschaft der Erlösung sagt uns, daß Gott diese Liebe auch angesichts der menschlichen Verfallenheit an Schuld und Sünde nicht zurückgenommen, sondern sogar noch erneuert hat. Die Hoffnung auf ewige Vollendung allen Lebens auch angesichts von Krankheit, Leiden und Tod ist in Christi Kreuz und Auferstehung grundgelegt. Die Botschaft lautet: Jeder Mensch ist unbedingt geliebt und bejaht, er ist ein „Du“, mit Wert für Zeit und Ewigkeit, berufen zur Gotteskindschaft und zur Teilnahme am göttlichen Leben!

2.3. Ethisches Grundpostulat

Als ethisches Grundpostulat gemäß dem „Selbstzweck der Person“ ergibt sich somit (und dies gilt sowohl für eine humanistische als auch für eine christliche Sicht des Menschseins): Jeder Mensch ist um seiner selbst willen zu achten und zu respektieren. Das betrifft die leib-seelische Integrität in ihrer zeitlichen Entfaltung und Entwicklung, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Es ist nie erlaubt, einen Menschen um eines anderen willen „zu opfern“, d.h. unter Preisgabe seines Eigenwerts zu instrumentalisieren.

3. Ergebnisse

3.1. Grundlegende Orientierungen für die Medizinische Ethik

Die Medizin steht im Dienst der ganzheitlichen Entfaltung des Menschen, der Erhaltung und Wiederherstellung seiner leib-seelischen Integrität. Alle im Gesundheitswesen Tätigen sind in eine unabweisbare Verantwortung für das Wohl und Wehe ihrer Patienten gestellt. Ständig ist danach zu streben, die medizinischen Leistungen zu verbessern und neue Therapieformen zu entwickeln.

Daher sind auch neue biomedizinische Erkenntnisse und Anwendungen der Biotechnologie nicht von vornherein als schlecht anzusehen, sondern stellen einen Wert dar. Der letzte Maßstab dafür ist und muß allerdings das Wohl des Menschen bleiben. Hier ist der konkrete Mensch gemeint, der vor uns steht, und nicht eine abstrakte Menschheit, der wir vielleicht dienen können, wenn wir den individuellen Menschen den Risiken eines fragwürdigen Experimentes aussetzen.

Therapeutische und präventive Maßnahmen als Ziel sind jedenfalls zu befürworten. Die Frage stellt sich aber immer wieder: Welche Mittel dienen diesem guten Ziel wirklich?

3.2. Konkrete Anwendungen der Biomedizin und ihre ethische Beurteilung

3.2.1. Transplantationen

Ein schon seit längerem praktiziertes medizinisches Verfahren sind Transplantationen von Gliedmaßen, Organen oder anderen Körperteilen. Dies ist aus ethischer und moraltheologischer Sicht grundsätzlich zu befürworten, sofern es therapeutischen und lebensrettenden Charakter hat. Bei paarweise vorhandenen Organen darf eine Spende durch Lebende erfolgen. Bei nur einmal vorhandenen lebenswichtigen Organen muß der Tod des Spenders sicher feststehen. Dieser soll vorher seine Einwilligung gegeben haben, zumindest in grundsätzlicher Form. Bei der Ermittlung des exakten Todeszeitpunkts, die als solche keine ethische, sondern eine medizinische Aufgabe ist, stellt sich die Problematik der Gehirntodbestimmung. Das kirchliche Lehramt hält es für vertretbar, ein eng gefaßtes Hirntodkriterium zur Todesfeststellung heranzuziehen: „Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet.“ Vgl. Johannes Paul II. [3].

Insbesondere sind Profitinteressen auszuschließen, um nicht unzulässigem Druck ausgesetzt zu sein. Die Organspende kann als Tat christlicher Nächstenliebe gewertet werden, wenn sie freiwillig und in rechter Absicht geschieht.

3.2.2. Forschung und Therapie mit Stammzellen

Diese Problematik ist von aktueller Relevanz und ethischer Brisanz. Von der durch Stammzellen-Therapie möglichen Regeneration erwartet man sich viel in der medizinischen Forschung und auch von Seiten der Patienten. Entscheidend ist, woher die Stammzellen kommen. Sind sie beispielsweise dem Nabelschnurblut entnommen, so können sie aus ethischer Sicht ohne weiteres kultiviert und eingesetzt werden, sofern dies von therapeutischem Nutzen ist und mögliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden. Handelt es sich allerdings um sogenannte embryonale Stammzellen, so hat der unbedingte Schutz des Embryos Vorrang vor seiner therapeutischen Nutzung für andere, wenn diese mit seiner eigenen Tötung oder schweren Beschädigung verbunden ist. Denn die Zygote als totipotente Zelle muß tutioristisch bereits wie ein Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit behandelt werden: vgl. Piegsa [6] 25.

Aus ethischer und moraltheologischer Sicht darf es keine „überzähligen“ Embryonen geben, die der Vernichtung entgegensehen, sondern jeder Embryo ist in seiner Menschenwürde zu respektieren und in seinem Lebensrecht zu achten. Die Preisgabe eines Embryos als Mittel zum Zweck der Lebensrettung eines anderen widerspricht fundamentalen ethischen Prinzipien und ist abzulehnen. Ethisch nicht vertretbar ist auch die verbrauchende Embryonenforschung, bei der entweder „überzählige“ Embryonen oder eigens zum Forschungszweck hergestellte Embryonen verwendet und damit zerstört werden. In diesem Sinn formuliert auch die Europäische Bioethikkonvention [1], Art. 18, Abs. 2: „Die Erzeugung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke ist verboten.“

3.2.3. Klonen von Menschen

Läßt sich das Klonen von Menschen ethisch rechtfertigen? Abgesehen davon, daß es auch bei genetischer Identität zweier Personen nicht zu einer bloß numerischen Wiederholung der einen Person durch die andere kommen kann, da jeder Mensch ein Original darstellt, ist schon der bloße Versuch genetischer Fremdbestimmung eine Mißachtung der Menschenwürde. Vollends wird dies im Ansinnen des sog. therapeutischen Klonens offenbar, wo ein genetisch identischer Mensch eigens zu diesem Zweck „erzeugt“ wird, um gleichsam als Ersatzteillager für einen anderen Menschen zu dienen. Daran ändert die Tatsache nichts, daß es möglicherweise ein Embryo ist, der hier zum Einsatz kommen soll, da dieser ebenso wie der bereits geborene Mensch das unveräußerliche Recht auf Leben besitzt.

3.2.4. In-vitro-Fertilisation und Präimplantationsdiagnostik

Die künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibes trennt den Ursprung des Lebens vom Zeugungsakt als Ausdruck der ganzheitlichen Liebe von Mann und Frau. Diese möglicherweise gut gemeinte und im Einzelfall für die Betroffenen als hilfreich empfundene Technik liefert den Menschen schon zu seinem Beginn der Verfügung durch andere aus und entreißt sein Leben einem personalen Kontext. Diese Technik ist mit einer einschlußweisen Mentalität der Selektion verbunden: Überlebenschancen hat nur jener Embryo, der sich als der Stärkste erweist.

Diese Selektionsmentalität verstärkt sich durch den Einsatz der Präimplantationsdiagnostik, die im gegenwärtigen Status kaum einen therapeutischen Nutzen verspricht, wohl aber den Wunsch zum Kind nach Maß verstärkt und fördert sowie schwache, kranke und behinderte Menschen als lebensunwert ansieht.

3.2.5. Pränatale Diagnostik

Pränatale Diagnostik ist als individuelle Maßnahme nach entsprechender Beratung in streng therapeutischem Rahmen vertretbar, während sie als Untersuchungsprogramm auf Bevölkerungsebene (Screening) den Charakter eines eugenischen Programms hat, dessen Ziel die Eliminierung von Erkrankungen oder Krankheitsanlagen ist, wobei der kranke oder behinderte Embryo zur Abtreibung freigegeben wird: vgl. Wolff [7] 31. Eine stellvertretende Wahrnehmung der Interessen des Kindes durch die Eltern liegt nur dann vor, wenn durch die pränatale Diagnostik eine frühzeitige Therapie oder Planung des Geburtsvorgangs ermöglicht wird, nicht aber, wenn das Kind aufgrund seiner genetischen Konstitution gar nicht erst leben darf: vgl. Woopen [8] 34.

3.2.6. Genetische Tests und Gentherapie

Bei genetischen Tests muß es neben dem Recht auf Wissen (sog. informationelle Selbstbestimmung) auch ein Recht auf Nichtwissen geben, das für eventuell betroffene Einzelpersonen gilt. Eine generelle und nicht-anonymisierte Weitergabe genetisch sensibler Daten an Versicherungen oder Arbeitgeber erscheint unethisch. Genetische Dispositionen, die sich nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auswirken werden, und tatsächliche Erkrankungen sind nicht einfach gleichzusetzen.

Eine somatische Gentherapie ist von der Keimbahntherapie zu unterscheiden. Letztere muß aus ethischer Sicht praktisch ausgeschlossen werden, da sie mit verbrauchender Embryonenforschung verbunden ist und eine besonders schwerwiegende Form der intergenerationellen Fremdbestimmung darstellt. Eine Elimination von Erbkrankheiten oder eine Verbesserung des Genpools der Bevölkerung ist mit einer Keimbahntherapie ohnehin nicht zu erreichen: vgl. Lindemann / Mertelsmann [5] 64.

Die somatische Gentherapie ist vom Ziel her zu befürworten, läßt aber nach der ethischen Vertretbarkeit der angewandten Mittel fragen. Auch sind Nutzen und Risiken für den Patienten sorgfältig abzuwägen. Da bestimmte Risiken nicht eindeutig abschätzbar sind, sind somatische Gentherapieverfahren ethisch nur vertretbar, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen oder etablierte Heilverfahren als wenig erfolgversprechend erscheinen. Eine umfassende Aufklärung des Patienten ist sicherzustellen: vgl. Honnefelder [2] 70.

4. Schlußfolgerungen

Wohin geht die Reise? Kommt der Mensch nach Maß? Wird der Mensch sein eigener Schöpfer, sein eigener Gott? Für sog. Humanexperimente, die den Menschen als Mittel zum Zweck ansehen, ihn also instrumentalisieren, zahlt der Mensch immer einen zu hohen Preis, wie die geschichtliche Erfahrung beweist.

Aus theologischer Sicht kann gefolgert werden: Der richtige Weg ist nicht der Verzicht auf jede Art von Forschung, wohl aber eine Abkehr vom selbstherrlichen Schöpfertum des Menschen. Der Mensch gewinnt seine Größe nur als Mitarbeiter Gottes, des Schöpfers, und nicht, indem er Gott entthront und sich selber an die Stelle Gottes setzt. Umgekehrt ist Gott kein Rivale des Menschen, der diesem seine Freiheit und sein Glück mißgönnt, sondern es liegt gerade in der freien Anerkennung der geschöpflichen Abhängigkeit von Gott die Garantie für ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit und Erfüllung für den Menschen!


[1] Europarat. Direktorat für Rechtsangelegenheiten: Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates, 19 Nov 1996

[2] Honnefelder L: Gentherapie. Ethisch, in: Lexikon der Bioethik, Bd 2, Gütersloh 1998, 68–71

[3] Johannes Paul II.: Ansprache beim Internationalen Kongreß für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom am 29. August 2000.

[4] Körtner U H J: Unverfügbarkeit des Lebens? Grundfragen der Bioethik und der medizinischen Ethik, Neukirchen-Vluyn 2001

[5] Lindemann A / Mertelsmann R: Gentherapie. Zum Problemstand, in: Lexikon der Bioethik, Bd 2, Gütersloh 1998, 61–66

[6] Piegsa J: Gentechnik – Segen oder Fluch?, in: FKTh 17 (2001) 20–31

[7] Wolff G: Genetische Beratung. Zum Problemstand, in: Lexikon der Bioethik, Bd 2, Gütersloh 1998, 29–32

[8] Woopen Ch: Genetische Beratung. Ethisch, in: Lexikon der Bioethik, Bd 2, Gütersloh 1998, 33–36