| | 22.04.2003 07:26:00 | | Dekret von Bischof Krenn zur liturgischen Haltung | | Am Gründonnerstag hat Bischof Kurt Krenn ein "Allgemeines Ausführungsdekret über einige Normen bezüglich Gesten und Körperhaltungen der Gläubigen bei der Eucharistiefeier" erlassen. Darin spricht er u.a. die Fragen des Kniens und Stehens bei der Heiligen Messe an. Wörtlich heißt es: "Wo der Brauch besteht, daß die Gläubigen während des gesamten eucharistischen Hochgebets im Knien verharren, soll dies beibehalten werden (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 43). Für den Bereich der Diözese St. Pölten wird hiermit formell festgestellt, daß dieser dem Geheimnis der heiligsten Eucharistie zutiefst angemessene Brauch seit unvordenklicher Zeit Bestand hat. Wo er abhanden gekommen ist, soll er um der Einheit in der Diözese willen wieder eingeführt werden." Zum Kommunionempfang heißt es: "Jeder Gläubige hat in der Regel das Recht, frei zu wählen, ob er die heilige Kommunion nach universalkirchlichem Brauch in den Mund oder aber in die Hand empfängt. Wer die heilige Kommunion in die Hand zu empfangen wünscht, hat einer Haltung des Empfangens und nicht des Ergreifens Ausdruck zu verleihen. Außerdem hat er sorgfältig darauf zu achten, daß kein Partikel des Leibes Christi auf der Hand zurückbleibt oder zu Boden fällt. Schließlich ist er verpflichtet, die Hostie sofort nach dem Empfang zum Mund zu führen; der Spender der heiligen Kommunion hat darauf zu achten, daß sich niemand mit dem Leib Christi in der Hand vom Ort der Kommunionspendung entfernt (vgl. Antwort der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, in: Notitiae 35 [1999], 160f.)." - Lesen Sie das wichtige Dokument in vollem Wortlaut unter www.hippolytus.net! |
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