27.01.2011 15:38:31
Christliche Patientenvorsorge - eine neue Handreichung der DBK
(erzbistum-koeln.de) Die neue Handreichung „Christliche Patientenvorsorge“ ist am Donnerstag in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Damit wird die bisherige „Christliche Patientenverfügung“ abgelöst. Erzbischof Robert Zollitsch sagte auf der Pressekonferenz, der Tod sei nun einmal das Sicherste im Leben eines jeden Menschen. Deshalb sei es wichtig, sich frühzeitig damit auseinander zu setzen. Die neue Christliche Patientenvorsorge trägt der veränderten Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland vom September 2009 Rechnung.
Die Christliche Patientenvorsorge wurde gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) erarbeitet. Das neue Dokument enthält nicht nur die Patientenverfügung, sondern darüber hinaus noch drei weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge: Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen.
Die Verantwortlichen stellten heraus, dass die Vorsorgevollmacht das zentrale Element der neuen Christlichen Patientenvorsorge darstellt. „Wer soll an meiner persönlichen Stelle entscheiden?“ Das sei die Frage, die Patienten umtreibe, so Landesbischof Jochen Bohl, stellvertretender Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Außerdem machte er deutlich, dass im neuen Formular die Bestimmungen über die ärztliche Behandlung sehr viel genauer gefasst sei en als in der alten Patientenverfügung. Ärztliche Maßnahmen und Situationen sind so genau beschrieben, „dass sich daraus ein vorweggenommenes Ja oder Nein“ zu einer bestimmten ärztlichen Maßnahme entnehmen lasse.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), der Landesbischof aus Braunschweig, Prof. Dr. Friedrich Weber, sagte, dass die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen hinsichtlich des schwierigen Themas gut funktioniert hätte. Er sprach von einem „gemeinsamen, ökumenischen Zeugnis“. Auch Erzbischof Zollitsch sprach sich in dieser Hinsicht vehement für die Ökumene aus.
Einig waren sich die Stellvertreter der großen christlichen Kirchen darin, dass der Mensch sein Leben als Geschenk empfangen hat und er nicht das Recht hat, sich dieses selber zu nehmen. Aus dieser christlichen Überzeugung heraus sei ein „assistierter Suizid“ nicht möglich. Landesbischof Weber betonte, dass sie mit der neuen Vorsorge erreichen wollen, dass der Dialog zwischen Ärzten, Patienten, Familienangehörigen, Kirchen und Politikern zum Thema „Patientenverfügung“ intensiviert werde, sich die Menschen mit dem Sterben auseinandersetzen und mit vertrauten Menschen darüber ins Gespräch kommen.
Die neue Christliche Patientenvorsorge wird als Broschüre mit Formular herausgegeben. Außerdem steht sie im Internet zum Download zur Verfügung. Sowohl Erzbischof Zollitsch als auch die beiden Landesbischöfe kündigten bei der Vorstellung an, sich nun auch selber ganz intensiv mit dem Ausfüllen der Patientenvorsorge zu beschäftigen. - Link: Dokument "Christliche Patientenvorsorge" (PDF).
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