| | 06.02.2003 17:33:04 | | Zwei wichtige Erklärungen der Österreichischen Bischöfe erstmals online! | | stjosef.at dokumentiert unter dem hier angegeben Link zwei wichtige Erklärungen der österreichischen Bischöfe. Diese waren bis jetzt online nicht zugänglich und sind doch Bezugspunkt für viele thematische Auseinandersetzungen im Hinblick auf Glaube und Leben katholischer Christen in Österreich. Beim ersten Dokument handelt es sich um die sogenannte „Maria-Troster-Erklärung“ der österreichischen Bischöfe, die diese am 22. September 1968 im Anschluß an die Enzyklika Papst Pauls VI. „Humanae vitae“ verabschiedeten. Darin sprechen die Bischöfe dem Papst ihren Dank aus für das hohe Leitbild von Ehe und Familie, wie er es in der Enzyklika zum Ausdruck gebracht hatte. Sie bekunden auch ihre grundsätzliche Übereinstimmung mit dem, was der Papst über verantwortete Elternschaft den katholischen Christen als verbindliche Norm des kirchlichen Lehramtes vorlegt. Dazu gehört der Ausschluß jeder Form von künstlicher Empfängnisverhütung, da die beiden Sinngehalte des ehelichen Aktes – liebende Vereinigung und Offenheit für die Weitergabe des Lebens – nicht willkürlich auseinandergerissen werden dürfen. Allerdings haben die Bischöfe damals eingeräumt, daß es dem einzelnen Gläubigen möglich sein müsse, bei einer vom Lehramt der Kirche abweichenden Gewissensüberzeugung dieser „zunächst“ zu folgen, sofern die Bereitschaft zur weiteren Auseinandersetzung mit der in Frage stehenden Norm gegeben sei. Gerade diese auf dem Hintergrund einer angezielten pastoralen Vermittlung formulierte Annahme der Bischöfe wurde bald Anlaß zu gezielter Opposition gegen die in „Humanae vitae“ bezüglich der Empfängnisverhütung vertretene katholische Lehre. Von daher ist das zweite hier präsentierte Dokument – die Erklärung der österreichischen Bischofskonferenz vom 29. März 1988 anläßlich des bevorstehenden Papstbesuches im Juni 1988 – als „Fortschreibung“, ja in gewisser Weise sogar als „Korrektur“ der „Maria-Troster-Erklärung“ zu werten. Ausdrücklich bedauern die Bischöfe darin die „Mißverständnisse“, denen die Maria-Troster-Erklärung von 1968 ausgesetzt war, und stellen fest: „Es konnte nicht die Absicht dieser Erklärung sein, den damals beschriebenen Fall einer von ‚Humanae vitae’ abweichenden Überzeugung (vgl. BE II) als eine allgemeine Erlaubnis zur Anwendung aller empfängnisverhütenden Mittel deuten zu lassen.“ Bischof Krenn hat dies noch deutlicher zum Ausdruck gebracht: „Der Versuch, ein irrendes und im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehendes Gewissen als rechtes Gewissen dennoch zuzulassen und ihm eine gewisse allgemeine und objektive Gültigkeit zuzugestehen, war die bedauerliche Inkonsequenz der sogenannten ‚Maria-Troster-Erklärung’ der österreichischen Bischöfe vom 22. September 1968.“ Auch auf andere wichtige Fragen gehen die österreichischen Bischöfe in ihrer Erklärung vor dem Papstbesuch 1988 noch ein: Weitergabe des Glaubens in Einheit mit dem Papst als Nachfolger des Apostels Petrus, Feier der Liturgie, Empfang des Bußsakraments. Es sind Themen, die bleibend aktuell sind. Von daher ist pastorale Erneuerung stets anzuzielen und im Vertrauen auf Gottes Hilfe zu erhoffen! - Dr. theol. Josef Spindelböck. |
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