27.01.2003 11:40:11
"Frauenpriesterweihen": Exkommunikationen sind endgültig
Die Glaubenskongregation hat eine Erklärung mit Datum vom 21. Dezember 2002 veröffentlicht, wonach die bereits letzten Sommer ausgesprochene Exkommunikation über jene Frauen, die sich von einem schismatischen "Bischof" zu "Priesterinnen" hatten "weihen" lassen, aufrecht bleibt. Unter anderem heißt es in Nr. 4 (vom Papst "in forma specifica" approbiert): "Die oben erwähnten Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigen deshalb das Exkommunikationsdekret, das am 5. August 2002 ausgestellt wurde, und stellen noch einmal klar, dass die versuchte Priesterweihe der genannten Frauen nichtig und ungültig ist (vgl. can. 1024 CIC) und deshalb auch die dem priesterlichen Amt eigenen Handlungen, die von ihnen vorgenommen wurden, nichtig und ungültig sind (vgl. cann. 124; 841 CIC). Als Folge der Exkommunikation ist ihnen untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden, Sakramente zu empfangen und irgendeine Funktion in kirchlichen Ämtern, Diensten oder Aufgaben auszuüben (vgl. can. 1331 § 1 CIC)."
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