31.10.2006 13:13:35
Allerseelenablass
Eine besondere Art und Weise, den Verstorbenen zu helfen, ist es, für sie "Ablässe" zu gewinnen. Der Ablass ist ein großes Geschenk Gottes durch die Kirche, das es uns möglich macht, für die Verstorbenen auch nach ihrem Tod noch in Liebe Sorge zu tragen. Im Ablass Gott uns etwas nach, was wir eigentlich noch zu tragen hätten. Es sind dies die noch nicht bewältigten persönlichen Folgen unserer Sünden, die "Sündenstrafen". Jede Sünde, so klein sie auch ist, hat ja nicht nur einen Unwert in sich, sondern zeitigt auch üble Folgen. Diese müssen auch nach der Vergebung von Schuld vielfach durchgestanden, durchlebt und durchlitten werden. Oft geschieht das schon in diesem Leben. Wer aber nach dem Tod noch etwas zu büßen hat, wird dies im "Purgatorium" (Reinigungsort, Fegefeuer) erleiden. Und da bietet die Kirche ein Hilfsmittel an: Es ist möglich, so sagt sie, dass wir Lebende stellvertretend für die Verstorbenen bestimmte Werke der Frömmigkeit und des Gebetes, Taten der Nächstenliebe und der Buße verrichten, um damit die Sündenstrafen der Verstorbenen zu verringern. Ein Ablass ist also ein von Gott geschenkter und von der Kirche vermittelter Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für Lebende und Verstorbene. Voraussetzung für die Gewinnung eines Ablasses ist nicht so sehr die äußere "Leistung", das äußere Werk, sondern vielmehr die innere Bußgesinnung als Haltung der Offenheit gegenüber Gott, der allein Sünden vergibt und das göttliche Leben schenkt.
Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden ("Allerseelenablass"). Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden - sind vonnöten: a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder: b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
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