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Predigt:

Brüderliche Zurechtweisung oder diskreter Hinweis an den Mitmenschen?

23. Sonntag im Jahreskreis A (04.09.2011)

L1: Ez 33,7-9; L2: Röm 13,8-10; Ev: Mt 18,15-20


Josef Spindelböck

Liebe Brüder und Schwestern im Herrn!

Das Evangelium dieses Sonntags handelt von der „brüderlichen Zurechtweisung“. Für das rechte Verständnis ist es entscheidend, welches Wort man mehr betont: ob man die brüderliche oder schwesterliche Art und Weise des Sich-Gegenseitig-Korrigierens hervorhebt oder ob man die Zurechtweisung herausstellt.

Zugegeben: Schon Kinder haben es nicht gern, wenn man ihnen sagt: „Das ist nicht richtig. – Das darfst oder sollst du nicht tun.“ Umso mehr sieht sich der erwachsene Mensch in seiner Freiheit eingeschränkt, wenn ihm jemand anderer Vorschriften machen will oder ihm gar sagt: „Was du hier tust, ist nicht recht.“

Aber worum geht es im Evangelium? Jesus spricht von der Möglichkeit, dass „dein Bruder sündigt“. Jemand, der mir nahe steht – sei es ein Familienangehöriger, ein Verwandter, Freund oder guter Bekannter – tut etwas, was eine Sünde darstellt. Dabei kann es sich um eine direkte Verfehlung gegen Gott handeln, gegen sich selbst oder andere Menschen.

Natürlich kann man sagen: „Was geht das mich an, wenn der Nächste sündigt? Wieso soll ich mich hier einmischen? Muss nicht jeder sein Leben selbst verantworten? Ich will es ja auch nicht, wenn man mir dreinredet.“

Andererseits: es gibt Dinge, die so wichtig sind, dass hier ein Hinweis oder gar ein Wort der Mahnung und des Einspruchs geradezu geboten ist, um Schlimmeres zu verhüten. Wenn ich bemerke, dass hilflosen Menschen Unrecht geschieht, darf ich hier schweigen? Kann es da nicht sogar eine Sache des Gewissens sein, dass man hier aufsteht und einem Übeltäter entgegen tritt und ihn vielleicht sogar der Justiz überführen hilft? Gewiss!

Jesus ruft uns dazu auf, das Heil unseres Nächsten im Auge zu behalten und uns für sein wahres Gut einzusetzen. Natürlich sollen wir nicht einfach wegen jeder Kleinigkeit unserem Mitmenschen nahe treten und ihn „ermahnen“ – so als ob wir besser wären als der andere. Man übersieht leicht den „Balken im eigenen Auge“, während wir den „Splitter im Auge“ des Mitmenschen sehr wohl wahrnehmen!

Und es heißt im Evangelium auch, dass nicht gleich eine jede Sache öffentlich verhandelt werden soll: zuerst gibt es den diskreten Hinweis von Mensch zu Mensch, dann die Möglichkeit der Hinzuziehung einiger anderer als Zeugen, schließlich – wenn alles nichts nützt – soll es vor der Gemeinde zum Thema gemacht werden. Gemeinde bedeutet hier die Kirche vor Ort. Wenn er auch auf die Gemeinde nicht hört, „dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner“.

Hier wird man an das altkirchliche Bußverfahren denken, wonach bei einer schweren Verfehlung auch ein Ausschluss aus der Gemeinde denkbar war. Allerdings: Dieser Ausschluss – eine Exkommunikation – hatte den Sinn, dem Übeltäter die Schwere seines Vergehens bewusst zu machen und ihn auf diese Weise zur Buße und Umkehr zu bewegen. Nach einer oft längeren Bußzeit wurde er vom Bischof feierlich absolviert und wieder in die Kirche aufgenommen.

Sehen wir das Anliegen Jesu: Als Menschen sind wir füreinander verantwortlich. Wenn wir einen Menschen vor einer Gefahr schützen können, die ihn selber betrifft oder die er verursacht, dann sollen wir hier tätig werden. Am schlimmsten ist die Gefahr für das ewige Heil, wenn sich ein Mensch von Gott abwendet. Sollten wir da nicht alles tun, dass dieser Mensch wieder auf den rechten Weg kommt?

Natürlich gilt es, die Freiheit des anderen zu achten. Und wie wichtig wäre es, wenn wir ihn in Liebe vom Guten überzeugen und zur Wahrheit hinführen könnten! Sollte das nicht möglich sein, haben wir es zumindest versucht. Wir haben dort nicht geschwiegen, wo wir reden sollten. Was bleibt ist das Gebet auch für jene, von denen wir sehen, dass sie irren oder verkehrte Wege gehen. Gott der Herr möge auf die Fürbitte der seligen Jungfrau Maria uns alle auf den Weg des Heiles führen! Amen