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Ewiges Gesetz

Karl Hörmann: LChM 1976, Sp. 434-438

I. Mit der Grundforderung des AT, Israel solle Jahwe ganzheitl. und ausschließl. anhangen, und mit dem ntl großen Gebot der Liebe wird die Sittlichkeit in Gott begründet. Auch die Reflexion über das natürl. sittl. Gesetz führt zur Frage nach seiner letzten Grundlegung in Gott, dem sinngebenden Urprinzip.

1. Im AT zeigen die Weisheitsbücher die Schöpfungsordnung auf und führen sie auf die göttl. Weisheit zurück: „Sie erstreckt sich, kraftvoll wirkend, von einem Ende (der Welt) zum anderen und durchwaltet vortreffl. das All“ (Weish 8,1; vgl. 11,20; Ijob 28,20 f.23–27). Auch die sittl. Ordnung wurzelt in der göttl. Weisheit: „Sie ist das Buch der Gebote Gottes und das Gesetz, das gilt in Ewigkeit. Alle, die an sie sich halten, gewinnen das Leben; die sie jedoch verlassen, verfallen dem Tod“ (Bar 4,1; vgl. Ijob 28,28).

Das NT zeigt auf, daß in den Erlösungsplänen und -ratschlüssen Gottes sein Sohn die entscheidende Rolle spielt. „Wir wissen auch, daß denen, die Gott lieben, alles zum Guten mithilft, das ist denen, die nach seinem Ratschluß berufen sind. Denn die er vorher erkannte, hat er auch vorherbestimmt, dem Bild seines Sohnes gleichgestaltet zu werden, damit er der Erstgeborene unter vielen Brüdern sei. Die er aber vorherbestimmt hat, hat er auch berufen; die er aber berufen hat, hat er auch gerechtfertigt; und die er gerechtfertigt hat, hat er auch verherrlicht“ (Röm 8,28–30). Zu beachten ist auch, daß im NT Christus als der Logos, die göttl. Weisheit, kundgetan wird: „Christus als Gottes Kraft und Gottes Weisheit“ (1 Kor 1,24; vgl. Kol 2,3). Er umfaßt das Weltall: „Alles ist erschaffen durch ihn und auf ihn hin. Und er ist vor allem, und alles hat in ihm Bestand“ (Kol 1,16 f; vgl. Joh 1,3; 1 Kor 8,6; Hebr 1,2 f). Er weist auch dem Menschen den Weg; Paulus weiß sich dem Gesetz Christi verpflichtet (1 Kor 9,21) und fordert die Christen auf: „Einer trage des anderen Last, und erfüllet so das Gesetz Christi“ (Gal 6,2). In den Schriften der ersten christl. Jahrhunderte finden wir daher des öfteren das Wort: Christus ist das Gesetz (Hirt des Hermas, Kerygma Petri, Justin, Clemens von Al. und a.).

Die Aussagen der Hl. Schrift führen die Kirchenväter zu Überlegungen über den Sinn, den die Welt und das Menschenleben vom Urprinzip Gott her empfangen. Zu solchem Denken werden die Väter auch durch Philosophen (Platon, Stoa, Philon, Neuplatonismus) angeregt; bei Cicero finden sie für die Gesamtheit der göttl. Pläne und Entschlüsse hinsichtl. der Schöpfung den Namen Lex aeterna. Die geistigen Ströme aus dem antiken Schrifttum, aus dem AT und dem NT (Paulus und Johannes) faßt Augustinus in seinen Ausführungen über das e. G. zus.: „Durch das e. G. ist alles wohlgeordnet“ (De lib. arb. I 6,15; vgl. De ord. I 5,14; II 7,21; De divon qq. 83 q.27; De civon D. V 11; XIX 12,3; PL 32,1229.984 f.1004; 40,18; 41,154.640). In der Begriffsbestimmung des e.n G.es stellt er manchmal das göttl. Erkennen (De divon qq. 83 q.79; De lib. arb. I 6,15; PL 40,90; 32,1229), manchmal das göttl. Wollen in den Vordergrund (In Ps 36 en. sermo 3,5; PL 36,386), vereinigt aber auch beide („Lex vero aeterna est ratio divina vel voluntas Dei, ordinem naturalem conservari iubens, perturbari vetans“, Contra Faustum XXII 27, PL 42,418). Thomas von A., der diese Gedanken weiterführt, betont mehr das Erkenntniselement („Lex aeterna nihil aliud est quam ratio divinae sapientiae, secundum quod est directiva omnium actuum et motionum“, S.Th. 1,2 q.91 a.1). F. de Suàrez gibt später wieder dem Willenselement den Vorzug (De legib. II 3,8).

2. Das e. G. kann somit als die Gesamtheit der ewigen Pläne und Entschlüsse Gottes hinsichtl. der Schöpfung Gottes verstanden werden, die göttl. Vorsehung als die Ausführung dieser Pläne und Entschlüsse.

Die letzte Begründung des e.n G.es ist darin zu suchen, daß Gott, das höchste Gut, sich den Geschöpfen mitteilen will („Bonum est diffusivum sui“).

II. Da das e. G. mit Gott, seiner Weisheit und seinem Willen identisch ist und der Mensch auf Erden Gott nicht in sich erkennen kann, ist seiner Erkenntnis auch das e. G. nicht als solches, sondern nur in seinen Wirkungen und Abspiegelungen zugängl. (vgl. Röm 1,20), näml. in der physischen Ordnung, durch die die Geschöpfe ohne ihre Entscheidung gebunden sind, und im sittl. Gesetz, das sich an die Freiheit wendet. Die Moraltheologie interessiert sich bes. für das zweite.

1. Nach der Auskunft der Offenbarung richtet sich das Geheimnis des Willens Gottes auf die Erneuerung der Welt und des Menschen (vgl. Eph 1,9–14; 2,4–10); somit sind das sittl. Gesetz des NT (das Gesetz Christi) und das darauf vorbereitende Gesetz des AT im e.n G. verankert.

2. Auch das für die ntl Sittlichkeit bedeutsame natürl. sittl. Gesetz hat seinen letzten Grund im e.en G. (Pius XII., D 3781; vgl. D 3247–49).

Augustinus erblickt im natürl. sittl. Gesetz eine Überschreibung des Gesetzes, das unveränderl. bei Gott bleibt, in die Herzen der Weisen (De ord. II 25, PL 40,36), ja setzt beide gleich (Contra Faustum XXII 27, PL 42,418; ähnl. Leo XIII., D 3247). Thomas von A. nennt das natürl. sittl. Gesetz eine im vernünftigen Geschöpf vorhandene Teilhabe am e.n G. (S.Th. 1,2 q.91 a.2).


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