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Stellungnahme zur Frage des Klonens und der Präimplantationsdiagnostik (PID)
(19. Juli 2004)

Bischöfe Österreichs

Hinweis/Quelle: Mit freundlicher Erlaubnis von Bischof DDr. Klaus Küng auf www.stjosef.at publiziert.

Bischof Küng äußert große Bedenken zum Votum der Bioethikkommission bezüglich Präimplantationsdiagnostik (PID)

Ende Jänner wurde von der Österreichischen Bundesregierung ein Entwurf zur Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG) zur Begutachtung ausgesandt, der unter anderem ein umfassendes Klonverbot und keine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorsah. Die Österreichische Bischofskonferenz hat damals fristgemäß zum Entwurf Stellung bezogen. Da aber Bestrebungen bekannt wurden, bei dieser Novellierung entgegen den ursprünglichen Absichten doch auch das sogenannte „therapeutische“ Klonen vom ausdrücklichen Klonverbot auszuschließen und die PID zu legalisieren, hat sich die Österreichische Bischofskonferenz in ihrer Vollversammlung am 16. Juni 2004 eingehend mit beiden Themen befasst.

Bezüglich Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde festgestellt:

PID steht nicht im Dienste einer Therapie oder einer Heilung, sondern allein im Dienste der Entscheidung über Leben oder Tod. Sie ist unmittelbares Instrument zur Selektion und mittelbares Instrument zur Tötung von Menschenleben.

PID öffnet – auch dann, wenn sie nur beschränkt zugelassen wird – einer schwer kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor. Die Grenze zwischen Defekt und Mangel an erwünschten Eigenschaften wird immer sehr unscharf bzw. kulturell und modebedingt bleiben. Mit Hilfe von PID wird es theoretisch sogar möglich, Embryonen auf Normalmerkmale (z.B. Geschlecht) zu testen, nur um Menschen nach persönlichen Vorstellungen auszuwählen. Der Mensch darf sich aber nicht anmaßen, über die Eigenschaften der künftigen Generationen bestimmen zu können.

De facto würde eine gesellschaftliche Akzeptanz von PID Menschen mit Behinderung langfristig unter einen unerträglichen, entwürdigenden sozialen Druck setzen: Sie würden als Individuen gelten, die der etablierten Selektion entkommen sind. Letztlich würde sich ein menschenentwürdigendes Denkmuster verbreiten, wonach Kinder nicht als Geschenk Gottes und Frucht der Liebe vorbehaltlos angenommen werden, sondern nur, wenn sie einem bestimmten Kriterienkatalog entsprochen haben.

Zu bedenken ist auch: Sollten die bei Durchführung der PID dem Embryo entnommenen Zellen „totipotent“ sein, dann würde es sich um entwicklungsfähige Embryonen handeln, die mit dem Ziel der Diagnoseerstellung „verbraucht“, also getötet werden. Außerdem: PID ist nachgewiesenermaßen eine unsichere Methode, d.h. manchmal erweisen sich als behindert bzw. vermutlich behindert diagnostizierte Embryonen als gesund, wenn nicht abgetrieben worden ist. Außerdem ist diese Methode sehr risikoreich. Durch die Zellentnahme bei Anwendung von PID geht ein gewisser Prozentsatz von gesunden Embryonen zugrunde. In all diesen Zusammenhängen kommt es zu direkten Verstößen gegen die Integrität des Lebens. Es gibt daher viele Gründe, die Nichtzulassung der PID nicht aufzuweichen.

Den Reproduktionsmedizinern geht es um eine größere Effizienz der IVF. Sie möchten die Erfolgsrate bei der Implantation von Embryonen steigern und den Frauen die Implantation mit lebensunfähigen Embryonen ersparen. Das ist verständlich, aber bei Approbation der PID ergeben sich unvermeidlich die oben aufgezeigten Probleme.

Die österreichischen Bischöfe sind prinzipiell – ähnlich wie es bereits in einigen anderen Ländern Europas (z.B. Italien) geschehen ist – für eine restriktive Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, weil ihre von Anfang an gegen die IVF (Befruchtung im Reagenzglas) erhobenen Einwände durch die Entwicklungen der letzten Jahre voll bestätigt werden: Es besteht das große Problem der überschüssigen Embryonen und der häufig vorkommenden Fetozide bei Mehrlingsschwangerschaften. Zudem ist bei künstlicher Befruchtung die Zahl gesundheitlich beeinträchtigter Kinder signifikant höher, abgesehen davon, dass nach Auffassung der katholischen Kirche schon die bloße Tatsache von IVF einen Verstoß gegen die Würde der Person bedeutet, der bei heterologer Insemination besonders schwerwiegend ist.

Die Österreichische Bischofskonferenz hält eine internationale wissenschaftliche Studie mit einer möglichst umfassenden objektiven Evaluierung der Erfahrungen im Zusammenhang mit IVF für dringend erforderlich.

Obwohl sich die Bioethikkommission in ihrer letzten Sitzung nicht mit dem Thema Klonen beschäftigt hat, scheint es dennoch angebracht, auch die Erklärung der Bischofskonferenz bezüglich Klonen zu veröffentlichen.

Beim reproduktiven und beim sogenannten „therapeutischen“ Klonen werden weitgehend die gleichen Techniken angewendet. Die Zulassung des therapeutischen Klonens wäre daher unvermeidlich eine Unterminierung des Verbotes des reproduktiven Klonens. Der Begriff „therapeutisches Klonen“ ist in sich widersprüchlich, weil jedes Klonen reproduktiv ist. Außerdem ist er irreführend, denn sowohl die für das Klonen herangezogenen, als auch die durch diese Prozedur gewonnenen Embryonen werden „verbraucht“, das heißt getötet. Kein noch so guter Wunsch, kranken Menschen zu helfen, Fortschritte in der Medizin zu erreichen, kann die Tötung anderer oder sogar ihre Züchtung zum Gewebs- oder Organgewinn rechtfertigen.

Dazu kommt, dass die Gewinnung von Stammzellen aus dem Nabelschnurblut – ethisch unproblematisch – neuerdings zu großen Hoffnungen Anlass gibt, auch die Forschung mit den Stammzellen aus dem Körper Erwachsener ist durchaus erfolgversprechend. Gerade diese Forschungsgebiete müssten gezielt gefördert werden.

Im vergangenen Herbst hat Österreich bei der UNO-Diskussion zu den rund 50 Ländern gezählt, die mit guten Gründen für ein umfassendes Klonverbot eingetreten sind. Im kommenden September wird in der UNO die gleiche Frage wieder diskutiert werden, und es ist wichtig, dass Österreich bei seiner Haltung bleibt.

Bischof Küng wurde als zuständiger Referent von der Österreichischen Vollversammlung damit beauftragt, im geeigneten Moment diese Erklärung zu veröffentlichen und bekannt zu machen, dass die Österreichische Bischofskonferenz mit allem Nachdruck an die Verantwortung der Regierung appelliert. Die österreichischen Bischöfe sind der festen Überzeugung, dass das Festhalten an einem umfassenden Klonverbot und die Nicht-Zulassung der PID von größter Bedeutung sind.

Feldkirch, 19. Juli 2004