Bischof Küng
veröffentlicht Stellungnahme
der
Österreichischen Bischofskonferenz zu den Fragen
des Klonens
und der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Bischof Küng äußert große
Bedenken zum Votum der Bioethikkommission bezüglich Präimplantationsdiagnostik (PID)
Ende Jänner wurde von der Österreichischen Bundesregierung
ein Entwurf zur Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG) zur
Begutachtung ausgesandt, der unter anderem ein umfassendes Klonverbot und keine
Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorsah. Die Österreichische
Bischofskonferenz hat damals fristgemäß zum Entwurf Stellung bezogen. Da aber
Bestrebungen bekannt wurden, bei dieser Novellierung entgegen den
ursprünglichen Absichten doch auch das sogenannte „therapeutische“ Klonen vom
ausdrücklichen Klonverbot auszuschließen und die PID zu legalisieren, hat sich
die Österreichische Bischofskonferenz
in ihrer Vollversammlung am 16. Juni 2004 eingehend mit beiden Themen
befasst.
Bezüglich
Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde festgestellt:
PID steht nicht im Dienste einer Therapie oder einer
Heilung, sondern allein im Dienste der Entscheidung über Leben oder Tod. Sie
ist unmittelbares Instrument zur Selektion und mittelbares Instrument zur
Tötung von Menschenleben.
PID öffnet – auch dann, wenn sie nur beschränkt
zugelassen wird - einer schwer kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor.
Die Grenze zwischen Defekt und Mangel an erwünschten Eigenschaften wird immer
sehr unscharf bzw. kulturell und modebedingt bleiben. Mit Hilfe von PID wird es
theoretisch sogar möglich, Embryonen auf Normalmerkmale (z.B. Geschlecht) zu
testen, nur um Menschen nach persönlichen Vorstellungen auszuwählen. Der Mensch
darf sich aber nicht anmaßen, über die Eigenschaften der künftigen Generationen
bestimmen zu können.
De facto würde eine gesellschaftliche Akzeptanz von
PID Menschen mit Behinderung langfristig unter einen unerträglichen,
entwürdigenden sozialen Druck setzen: Sie würden als Individuen gelten, die der
etablierten Selektion entkommen sind. Letztlich würde sich ein
menschenentwürdigendes Denkmuster verbreiten, wonach Kinder nicht als Geschenk
Gottes und Frucht der Liebe vorbehaltlos angenommen werden, sondern nur, wenn
sie einem bestimmten Kriterienkatalog entsprochen haben.
Zu bedenken ist auch: Sollten die bei Durchführung
der PID dem Embryo entnommenen Zellen „totipotent“ sein, dann würde es sich um
entwicklungsfähige Embryonen handeln, die mit dem Ziel der Diagnoseerstellung
„verbraucht“, also getötet werden. Außerdem: PID ist nachgewiesenermaßen eine
unsichere Methode, d.h. manchmal erweisen sich als behindert bzw. vermutlich
behindert diagnostizierte Embryonen als gesund, wenn nicht abgetrieben worden
ist. Außerdem ist diese Methode sehr risikoreich. Durch die Zellentnahme bei
Anwendung von PID geht ein gewisser Prozentsatz von gesunden Embryonen
zugrunde. In all diesen Zusammenhängen kommt es zu direkten Verstößen gegen die
Integrität des Lebens. Es gibt daher viele Gründe, die Nichtzulassung der PID
nicht aufzuweichen.
Den Reproduktionsmedizinern geht es um eine größere
Effizienz der IVF. Sie möchten die Erfolgsrate bei der Implantation von
Embryonen steigern und den Frauen die Implantation mit lebensunfähigen
Embryonen ersparen. Das ist verständlich, aber bei Approbation der PID ergeben
sich unvermeidlich die oben aufgezeigten Probleme.
Die österreichischen Bischöfe sind prinzipiell -
ähnlich wie es bereits in einigen anderen Ländern Europas (z.B. Italien)
geschehen ist - für eine restriktive Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes,
weil ihre von Anfang an gegen die IVF (Befruchtung im Reagenzglas) erhobenen Einwände durch die Entwicklungen
der letzten Jahre voll bestätigt werden: Es besteht das große Problem der
überschüssigen Embryonen und der häufig vorkommenden Fetozide bei Mehrlingsschwangerschaften.
Zudem ist bei künstlicher Befruchtung die Zahl gesundheitlich beeinträchtigter
Kinder signifikant höher, abgesehen davon, dass nach Auffassung der
katholischen Kirche schon die bloße Tatsache von IVF einen Verstoß gegen die
Würde der Person bedeutet, der bei heterologer Insemination besonders
schwerwiegend ist.
Die Österreichische Bischofskonferenz hält eine
internationale wissenschaftliche Studie mit einer möglichst umfassenden
objektiven Evaluierung der Erfahrungen im Zusammenhang mit IVF für dringend
erforderlich.
Obwohl sich die Bioethikkommission in ihrer letzten
Sitzung nicht mit dem Thema Klonen beschäftigt hat, scheint es dennoch
angebracht, auch die Erklärung der
Bischofskonferenz bezüglich Klonen zu veröffentlichen.
Beim reproduktiven und beim sogenannten
„therapeutischen“ Klonen werden weitgehend die gleichen Techniken angewendet.
Die Zulassung des therapeutischen Klonens wäre daher unvermeidlich eine
Unterminierung des Verbotes des reproduktiven Klonens. Der Begriff
„therapeutisches Klonen“ ist in sich widersprüchlich, weil jedes Klonen
reproduktiv ist. Außerdem ist er irreführend, denn sowohl die für das Klonen
herangezogenen, als auch die durch diese Prozedur gewonnenen Embryonen werden
„verbraucht“, das heißt getötet. Kein noch so guter Wunsch, kranken Menschen zu
helfen, Fortschritte in der Medizin zu erreichen, kann die Tötung anderer oder
sogar ihre Züchtung zum Gewebs- oder Organgewinn rechtfertigen.
Dazu kommt, dass die Gewinnung von Stammzellen aus
dem Nabelschnurblut – ethisch unproblematisch – neuerdings zu großen Hoffnungen
Anlass gibt, auch die Forschung mit den Stammzellen aus dem Körper Erwachsener
ist durchaus erfolgversprechend. Gerade diese Forschungsgebiete müssten gezielt
gefördert werden.
Im vergangenen Herbst hat Österreich bei der
UNO-Diskussion zu den rund 50 Ländern gezählt, die mit guten Gründen für ein
umfassendes Klonverbot eingetreten sind. Im kommenden September wird in der UNO
die gleiche Frage wieder diskutiert werden, und es ist wichtig, dass Österreich
bei seiner Haltung bleibt.
Bischof Küng wurde als zuständiger Referent von der
Österreichischen Vollversammlung damit beauftragt, im geeigneten Moment diese
Erklärung zu veröffentlichen und bekannt zu machen, dass die Österreichische Bischofskonferenz
mit allem Nachdruck an die Verantwortung der Regierung appelliert. Die
österreichischen Bischöfe sind der festen Überzeugung, dass das Festhalten an
einem umfassenden Klonverbot und die Nicht-Zulassung der PID von größter
Bedeutung sind.
Feldkirch, 19. Juli
2004
Mit freundlicher Erlaubnis von Bischof DDr. Klaus Küng
auf www.stjosef.at publiziert. HTML-Format erstellt von Dr. Josef Spindelböck am 20. Juli
2004.