Dieser Beitrag von Dr. theol. Josef Spindelböck, Dozent für
Ethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten, erschien in:
Josef Spindelböck, Verantwortete
Freiheit. Beiträge zur theologischen Ethik, Kleinhain 2004, 241-265
Die hier vorliegende inhaltlich leicht überarbeitete
HTML-Version wurde aktualisiert am 23.04.2005 (zur Word-Version).
Übersicht:
Antike – Heilige Schrift – Kirchenväter – Mittelalter – Neuzeit – Gegenwart – Zusammenfassung und Wertung – Quellen – Literatur
Die
christliche und insbesondere die römisch-katholische Beurteilung der
Homosexualität als Neigung und in ihren Vollzügen hinsichtlich ihrer sittlichen
Qualität scheinen in der postmodernen Gesellschaft wenig konsensfähig. So
sehr sich die Kirche der Welt öffnen muss im Sinn eines missionarischen
Dialogs mit der Zeit und im Hinblick auf ihre spezifischen „Zeichen“, so wenig
darf sie sich zur unkritischen Übernahme nichtchristlicher Denkmuster und
Verhaltensweisen bereit finden. Wo nötig, ist sie aufgerufen, „Zeichen des
Widerspruchs“ zu sein, gerade um des Menschen und seiner unveräußerlichen Würde
willen!
Wenn
im folgenden der Versuch unternommen wird, einige Streiflichter auf die
historische Entwicklung der Beurteilung des überaus vielschichtigen Phänomens
der „Homosexualität“[2] zu
werfen und hier vor allem auf die christliche Wertung einzugehen, so soll
gleich zu Anfang eine methodische Vorentscheidung offen gelegt werden: Es geht
dem katholischen Moraltheologen, wenn er moralhistorische Gesichtspunkte in
seine Argumentation einbezieht, nicht um eine (prinzipiell gar nie mögliche)
„wertfreie“ Darstellung. Zugrunde liegt den folgenden Überlegungen die Sicht
des katholischen Lehramts, wie sie sich auch im „Katechismus der Katholischen
Kirche“ (Nr. 2357-59) ausdrückt: Homosexualität als Neigung ist zwar
ungeordnet, aber in sich nicht sündhaft. Sündhaft sind hingegen die homosexuellen
Akte, wenn sie bewusst und frei gesetzt werden.[3]
Damit wird zugleich dem objektiven Bereich der Norm und des göttlichen Gebotes
als auch der subjektiven Sphäre der menschlichen Person und ihrer
Verantwortlichkeit Rechnung getragen. Diese Unterscheidung war im christlichen
Horizont zumindest implizit auch früher gegeben und ist nicht ganz so neu, wie
meist angenommen wird[4],
wobei für die richtige Interpretation der Kontext und der lebensgeschichtliche
Zusammenhang wichtig sind.
Eine
wenigstens ansatzweise historische Betrachtung – mehr kann an dieser Stelle
nicht erwartet werden – bietet den Vorteil, aufgrund der Kenntnis des
Entwicklungsgangs der ethischen Beurteilung und Diskussion zu einem vertieften
Verständnis des Problems in der Gegenwart zu finden.[5]
Wenn
festgestellt wird, bis in die Spätantike sei im Mittelmeerraum der „Strukturierungsprozess
der Sexualität“ nicht abgeschlossen gewesen, ausgenommen in der christlichen[6],
so kann das hingehend interpretiert werden, dass zwar „alle
Gesellschaftsformationen ... bisher Homosexualität als Ausnahme von der
Regel“ ansahen[7], ihre
eindeutige moralische (Dis‑)Qualifikation im Hinblick auf den
aktuellen Vollzug aber nur im jüdisch-christlichen Verständnishorizont möglich
war.
Gewisse
„primitive“ Stammeskulturen gestatteten dem zum Mann heranreifenden
Jüngling erst nach zunächst passiver, dann aktiver Homosexualität auch den
heterosexuellen Umgang, weil man meinte, „erst Männerliebe“ gewähre „dem
Knaben die Fülle der männlichen Kraft“.[8]
Ägypten und Kanaan werden im Alten Testament wegen ihrer homosexuellen
Praktiken – oft im Rahmen von Tempelprostitution – kritisiert (vgl. Lev 18,3
ff). Diese
Praktiken in ihrer relativen Häufigkeit aufgrund von Originaldokumenten
nachzuweisen ist allerdings schwierig.[9]
In
Mesopotamien und Altsyrien wurde männliche Homosexualität in früher Zeit
allem Anschein nach nicht unterdrückt und auch nicht als sittlich negativ
qualifiziert. Nach dem Grundmuster der babylonisch-assyrischen Kulte
manifestierten sich die Gottheiten auch in der Sexualität. So trugen sie durch
ihre Dienerinnen und Diener allen Anhängern, Männern wie Frauen, auch in
sexueller Hinsicht Rechnung, egal ob
sich ihr Verlangen auf das gleiche, das andere oder auf beide
Geschlechter richtete.[10]
Homosexualität
war im Iran weit verbreitet, sie wurde aber von der zoroastrischen
Religion verurteilt.[11]
Was
das antike Griechenland betrifft, so war die Homosexualität nicht nur in
Sparta und Kreta gängige Praxis, sondern sie war mancherorts gar zu einer „Art
ständischer Initiation“[12]
geworden, durch welche männliche Jugendliche in die Welt der adligen
Männergesellschaft aufgenommen wurden. Als solche war sie vorübergehend, aber
anerkannt. Gesetze gab es gegen Nötigung zur Homosexualität, doch waren z.B.
Sklaven ohne Rechtsschutz und somit jedem Missbrauch ihrer Herren ausgesetzt.[13]
Außerdem existierte eine „philosophische Homosexualität“, wobei persönlich
nicht involvierte Philosophen wie Sokrates oder Platon die Homosexualität im
Lehrer-Schüler-Verhältnis theoretisch rechtfertigten, da die
gleichgeschlechtliche Liebe sowohl einen epistemologischen wie pädagogischen
Wert in sich trage[14],
eine für die christlich-jüdische Denkweise inakzeptable Vorstellung! Treffend
bemerkt in diesem Zusammenhang Karl Hoheisel über diesen dunklen Schatten
antiker griechischer Philosophie: „Doch Sokrates hatte mit dem Feuer gespielt:
Platon und alle seine Nachfolger gerieten in die Nähe zur Tradition der
Homosexualität.“[15]
Im
antiken Rom wurde ursprünglich nicht die Homosexualität als solche,
sondern nur die in Griechenland wichtigste Form der Homosexualität unter
Freigeborenen abgelehnt.[16]
Allmählich kam es zu einer philosophischen Entwertung männlicher
Liebesbeziehungen.[17]
Christliche Kaiser erließen in der Folgezeit auch gesetzliche Bestimmungen
gegen Homosexualität.[18]
Ein
kurzer Blick auf den Islam zeigt, dass die Homosexualität zwar religiös-ethisch
verboten, eine rechtliche Sanktionierung in der Praxis aber durch strenge
Beweisregeln fast unmöglich gemacht wurde. Teilweise wurde sie offiziell
geduldet und praktiziert, besonders an Fürstenhöfen. Homosexuelle Kontakte
wurden durch die strenge Geschlechtertrennung in bestimmtem Ausmaß gefördert.[19]
Im
Folgenden soll keine exegetische Spezialuntersuchung geboten werden, wohl aber
ein auf bibelwissenschaftlichen Erkenntnissen fußender Überblick über die
Stellungnahme der Bibel des Alten und Neuen Testaments zur Homosexualität.
Darauf baut die folgende Tradition der Kirche auf; die Schrift als Wort Gottes
ist bleibend normativ für die Kirche und ihr Lehramt.
Die
hebräische Bibel (AT) bietet eine Sicht, die sich von der Umwelt Israels und
den antiken Völkern völlig unterscheidet: Volles Menschsein bedeutet Zuordnung
und Gemeinschaft mit dem anderen Geschlecht.[20]
Gott
schuf den Menschen als Mann und Frau (Gen 1,27), die einander ergänzen und die
im Bund der Liebe „ein Fleisch“ werden sollen. „Das biblische Menschenbild ist
somit heterotrop. Homosexuelle Vergehen werden verurteilt (Lev 18,22; 20,13;
Röm 1,24-32; 1 Kor 6,9-10; 1 Tim 1,8-11). Sie entsprechen nicht der
Schöpfungsordnung.“[21]
Die
Geschichte von Sodom in neuerer exegetischer Auffassung kein eindeutiges
Argument für die biblische Verurteilung der Homosexualität, da hier auch das
Gastrecht verletzt wird – dafür erfolgt die Bestrafung.[22]
Dass
die innige Freundschaft Davids mit Jonathan (1 Sam 18,2-4) einen homosexuellen
Charakter gehabt habe, lässt sich weder beweisen noch auch zwingend widerlegen.
In der traditionellen kirchlichen Interpretation hat diese Auslegung
jedenfalls keine Grundlage. Doch selbst bei Annahme einer homoerotischen oder
gar homosexuellen Prägung dieser Freundschaft wäre damit keine Billigung von
Homosexualität durch die Bibel vorgenommen, da die Heilige Schrift vieles
darstellt und beschreibt, ohne es zugleich sittlich und religiös gutzuheißen.[23]
Das
Alte Testament und das Judentum kennen einen Topos, nach dem der sittliche
Verfall im Heidentum zurückzuführen ist auf die Leugnung des einen Gottes.
Dies trifft auch auf die sittlich negativ beurteilte praktizierte
Homosexualität zu.
Eine
wichtige Stelle ist hier Weish 14,26 f, wo es über die heidnische Welt
heißt: „Es herrscht Umkehrung der Werte, undankbare Vergeßlichkeit, Befleckung
der Seelen, widernatürliche Unzucht, Zerrüttung der Ehen, Ehebruch und
Zügellosigkeit. Die Verehrung der namenlosen Götzenbilder ist aller Übel
Anfang, Ursache und Höhepunkt.“ Die eigentliche Sünde ist also der Abfall von
Gott, der alle anderen Übel im Gefolge nach sich zieht, so auch die Verkehrung
des Verhaltens im sexuellen Bereich.
Auf
dieser Linie liegt auch der Völkerapostel Paulus, wenn er in Röm 1,26 f
die praktizierte Homosexualität als schuldhafte Verirrung beurteilt, die eine
tiefere Ursache hat: „Der schlimme Zustand der Heidenwelt ist Folge ihres
Götzendienstes. Weil sie die doxa Gottes mit Götzenbildern vertauscht
haben, hat dieser bewirkt, dass sie nun bei sich selber Richtung und Ziel im
Sexuellen vertauschen.“[24]
Es wird beide Male das selbe Verbum „vertauschen“ (allásso) gebraucht. Paulus
geht es nicht um psychologische Erklärung, wohl aber um Deutung der
theologischen Zusammenhänge. Es ist darum nicht möglich, eine Aussage über den
Einzelfall homosexueller Veranlagung hinsichtlich ihrer Ursache zu treffen.
Auch ist mit dieser auf die objektiven Zusammenhänge abzielenden Beurteilung
des Apostels die Bewertung subjektiver Schuld bei homosexuellem Tun nicht
vorweggenommen.
Von
Paulus werden alle nicht zwischen Mann und Frau vollzogenen Geschlechtsakte
als „para physin“ (an der Natur vorbei) abgelehnt: „Wie die Menschen mit dem
Abrücken von der Erkenntnis des wahren Gottes wenn nicht in Widerspruch zu, so
doch neben die Ordnung Gottes bzw. der Schöpfung gerieten, so steht
Geschlechtsverkehr von Männern untereinander, selbst ein Ergebnis des
Abweichens vom einen Gott, im selben Sinne außerhalb dieser Ordnung.“[25]
Wenn
heute manche meinen, Paulus habe Homosexualität „nur als frei gewählte Form der
Lustbefriedigung, also als Perversion und Sünde“ abgelehnt[26],
aber nicht jede Form ihrer Aktualisierung, so nimmt diese Interpretation den
Paulustext in seiner Aussageabsicht nicht ernst und gelangt dadurch zu einer
mit dem heutigen Zeitgeist leichter vereinbaren Sicht, welche nicht mehr
heilsame Provokation bedeutet, sondern nachträgliche Bestätigung dessen, was
sich menschlicher Autonomismus auch im sexuellen Bereich gegenüber dem Gottes
Gebot herausnimmt. Demgegenüber fasst Korff zusammen, dass für Paulus homosexuelles
Verhalten „geradezu zum Symbol einer von Gott abgewandten, in sich verkehrten
Welt“ geworden sei.[27]
Jesus Christus nimmt nicht ausdrücklich Stellung zur Homosexualität. In
diesem Zusammenhang ist seine klare und positive Bewertung der Ehe und der
darin vollzogenen sexuellen Hingabe von Bedeutung (vgl. Mt 19,3-12). Dies
schließt die Anerkennung der gottgewollten Polarität von Mann und Frau ein, zu
der eine homosexuelle Haltung und Praxis in Widerspruch stellt. Indem Jesus
die Ehe auf das Geheimnis des Anfangs – den Schöpfungsplan Gottes –
zurückführt, zeigt er einschlußweise auch, dass alles, was im Widerspruch zur
rechten Sicht der Ehe und ihren aus der gegenseitigen Liebe und Treue
kommenden Vollzug steht, gegen diese Schöpfungsordnung Gottes gerichtet ist.
Wer um des Himmelreiches willen wie Jesus auf die Ehe verzichtet
(Jungfräulichkeit, Zölibat), anerkennt diese doch als hohen Wert und verneint
nicht ihre gottgewollte Ordnung sowie die darin vollzogene sexuelle Begegnung
von Mann und Frau.
Die
in den Lasterkatalogen 1 Kor 6,9 f und 1 Tim 1,8-10 verwendeten Termini
„malakoi“ und „arsenokoitai“ lassen sich kaum eindeutig in ihrer genauen
Bedeutung bestimmen; die Interpretation in Richtung Homosexualität ist aber
wahrscheinlich zutreffend.[28]
Auf
der Basis der Schrift lässt sich also eine eindeutige Ablehnung homosexuellen
Verhaltens nachweisen. Zugestanden werden kann, dass über Homosexualität als
Neigung noch kaum reflektiert wurde, was aber die biblisch negative Wertung
der homosexuellen Akte in ihrer Normativität für die spätere theologische
Reflexion nicht aufhebt.
Die
sittliche Bewertung der Homosexualität verbindet in Weiterführung von Röm
1,26 f das von der Stoa entwickelte Naturrechtsparadigma mit einer
schöpfungstheologischen Sicht: „Schöpfungsgemäßes Handeln bedeutet secundum
naturam vivere. Homosexuelles Handeln ist ein Handeln contra naturam.“[29]
Justin
verurteilt Homosexualität als spezifisch heidnisches Laster.[30]
Bei Lactantius gilt homosexuelles Tun als besonders schwere Sünde und als
Erfindung des Teufels.[31]
Cyprian
von Karthago verurteilt die homosexuelle Praxis entschieden.[32]
Er hält aber im Gegensatz zu Tertullians Rigorismus[33]
keine Sünde für unvergebbar, auch nicht die homosexuelle Abirrung.[34]
Bisweilen
findet sich bei Apologeten und Kirchenvätern auch der „Reflex zutiefst
sexualitätsfeindlicher Zeitströmungen“.[35]
So ansatzweise auch bei Clemens von Alexandrien, der die Lust als legitimen
Aspekt der Sexualität auszuklammern scheint und „jede Form der Geschlechtslust,
die nicht ihrem einzigen Zweck, der Zeugung, diente, kategorisch“ ablehnt.[36]
Bezüglich der homosexuellen Akte urteilt er: „Deshalb ist es für uns ohne
jeden Zweifel klar, dass man die Unzucht mit Männern und die unfruchtbaren
Begattungen und die Päderastie und die von Natur unmöglichen Verbindungen der
Androgynen vermeiden muss, gehorsam der Natur, die selbst solches durch den Bau
der Glieder verbietet, indem sie dem männlichen Geschlecht die Manneskraft verliehen
hat, nicht dass es den Samen in sich aufnehme, sondern dass es ihn von sich
ergieße.“[37]
Die
Synode von Elvira (305) verbot die Rekonziliation von Knabenschändern selbst
in der Todesstunde[38];
dagegen wandte sich das Konzil von Nicäa (325).[39]
Die Novellen Nr. 77 und 141 des christlichen Kaisers Justinian aus den Jahren
538 bzw. 559 befassen sich mit homosexuellen Vergehen, die aufs schärfste
verurteilt werden. Unter anderem heißt es: „Denn wegen solcher Vergehen
entstehen Hungersnot, Erdbeben und Pest, und darum ermahnen wir sie, sich der
angegebenen unerlaubten Handlungen zu enthalten, damit sie nicht ihr
Seelenheil verlieren.“[40]
Von einer solchen pauschalen Feststellung aus, die Justinian in der alttestamentlichen
Sodomerzählung begründet wissen will, war es nicht weit dazu, Sündenböcke
für Naturkatastrophen gerade bei praktizierenden Homosexuellen zu finden – ein
Beispiel für ungerechte Diskriminierung und Verdächtigung, die Homosexuellen
oft widerfahren ist.
Am
umfassendsten wandte sich Johannes Chrysostomos gegen die Homosexualität bei
den Heiden, aber auch unter Christen.[41]
In seinem Römerbriefkommentar meint er: „Es gibt nichts, was schlimmer wäre
als dieser Frevel.“ Als Hauptgrund für die sittliche Verwerflichkeit nennt er
die krasse Widernatürlichkeit der Homosexualität. Und er fragt: „Welche Höllenstrafen
werden groß genug sein für solche Menschen?“[42]
Die unmittelbare Strafe liegt nach seinen Worten bereits in der Sünde selbst,
in der Abkehr von der rechten Ordnung, die den Sündern in ihrer Verblendung
oft gar nicht mehr bewußt ist.[43]
Augustinus
betont, „dass Männer beim Geschlechtsverkehr die Rolle des Weibes spielen, ist
nicht naturgemäß, sondern widernatürlich.“ Und er tadelt jene, die im Namen
der heidnischen Götter „diese Seuche, dies Verbrechen, diese Schmach“ sogar
„in jenem Kult gewerbsmäßig“ betreiben.[44]
Dieser
kurze Überblick zeigt: Es gab bei den Kirchenvätern und kirchlichen
Schriftstellern gerade in Bezug auf die sittliche Wertung der Homosexualität zeitbedingte
Elemente und leider auch echte Diskriminierungen von homosexuellen
Menschen. Unbeschadet aller diesbezüglichen Trübungen und Verzerrungen hielt
sich in der Kirche die von der Offenbarung vorgegebene Grundlinie
durch: Homosexuelles Verhalten ist Ausdruck des Abfalls von Gott und gegen die
Schöpfungsordnung gerichtet. Daher ist es in schwerer Weise ein Verstoß gegen
das Gebot Gottes und für einen Christen auf jeden Fall zu meiden.
In den mittelalterlichen Bußbüchern
wurde homosexuelles Tun unter die schuldhaften sexuellen Verfehlungen
gerechnet.[45] Extreme
Anschauungen – die keineswegs den kirchlichen und theologischen „mainstream“
repräsentieren – qualifizierten bereits die ungeordnete Lust als solche als
sündhaft. In dieser Linie gab es keinen Raum für eine adäquate Unterscheidung
von homosexueller Neigung und homosexuellem Tun.
„In den früh- und
hochmittelalterlichen Bußbüchern wird die Homosexualität ohne besondere
Hervorhebung im Rahmen der sonstigen Sexualdelikte mit verschiedenen
Kirchenstrafen belegt. Theologen aus der Zeit des ‚Reformpapsttums’ fordern
eine schärfere Strafpraxis (Petrus Damiani).“[46]
Dieser Theologe hat in seinem um 1049 verfaßten „Liber Gomorrhianus“ die
homosexuelle Betätigung auf schärfste verurteilt.[47]
Im Hintergrund standen konkrete Vorkommnisse auch innerhalb des Klerus, gegen
die sich Petrus Damiani wenden musste. Homosexualität sah er als Bedrohung
nicht nur für die Kirche, sondern auch für die Gesellschaft. Die „von Petrus
geprägten Metaphern (Krebsgeschwür, Gift, Virus)“ übten „großen Einfluß auf die
Perhorreszierung der Gleichgeschlechtlichkeit im gesamten Mittelalter“ aus.[48]
Im 3. Laterankonzil (1179) wurde
angeordnet, als homosexuell überführte Kleriker zu degradieren sowie Laien aus
der Kirchengemeinschaft auszuschließen.[49]
Nach Thomas von Aquin zählt Homosexualität
zu den widernatürlichen Unzuchtssünden („vitium contra naturam“). Er nimmt
eine zweifache Einteilung der Unzuchtssünden („luxuria“) vor: Es gibt solche,
die der rechten Vernunft („ratio recta“) entgegenstehen, und es gibt andere,
die darüber hinaus auch noch direkt „gegen die natürliche Ordnung des sexuellen
Aktes“ gerichtet sind, wie sie dem Menschen entspricht.
Zu diesem „vitium contra naturam“
zählt er dann wiederum vier Gruppen: Jemand sucht „ohne sexuelle Vereinigung um
der Lust willen“ den Orgasmus (= Selbstbefriedigung); jemand bedient sich
einer „Sache nicht derselben Art“ für den geschlechtlichen Vollzug (= Bestialität);
jemand vollzieht den „Beischlaf mit dem nicht gebührenden Geschlecht“ (=
Homosexualität); jemand beachtet „nicht die natürliche Art und Weise des Beischlafs“,
entweder in Hinsicht auf ein „ungebührliches Mittel“ oder im Hinblick auf
„andere scheußliche und bestialische Weisen des sexuellen Vollzugs“ (z.B. Anal-
und Oralverkehr).[50]
Der Aquinate fragt nach der
objektiven Schwere der Sünden gegen die Natur, zu denen die schon erwähnten
vier Gruppen zählen. Seine Auffassung ist, dass diese Sünden innerhalb der
Unzuchtssünden von der Sache her die schwersten sind, da der Mensch dabei das
übertritt, „was gemäß der Natur bezüglich des geschlechtlichen Vollzugs
festgelegt ist“ („quod est secundum naturam determinatum circa usum venereorum“).[51]
Eine Aussage über die Schwere der Schuld im Einzelfall macht er dabei nicht,
da für Thomas von Aquin feststeht, dass zur subjektiven Anrechenbarkeit einer
Schuld als schwer die bewusste und freiwillige Zustimmung zur Übertretung des
Gebotes Gottes in einer wichtigen Sache gegeben sein müssen.
Über
die generelle Entwicklung urteilt Hergemöller: In der theologischen und kirchenrechtlichen
Diskussion des späten Mittelalters könne „ein Trend zur Aufwertung der
‚sodomitischen Sünde’ als schlimmste
aller Unzuchtssünden, ja als die größte aller Verfehlungen überhaupt, beobachtet
werden. Sodomie wird seit dem 13. Jahrhundert als Angriff auf die von Gott
geschaffene Naturordnung, auf die Heiligkeit des Ehebandes und auf die
Grundlagen von Staat und Gesellschaft unter Androhung der Höchststrafe
verfolgt“.[52]
Im weltlichen Bereich erfolgte in
(straf-)rechtlicher Hinsicht eine Kriminalisierung der Homosexualität. Als
Beispiel dafür kann die Peinliche Gerichtsordnung von 1532 genannt werden, die
jenen die Verbrennung androhte, die gleichgeschlechtliche Unzucht trieben
(Art. 116).[53] „Insgesamt
ergibt sich der Eindruck, dass Verstümmelungs-, Ehren-, Geld- und Exilstrafen
(insbesondere für Minderjährige und passive Partner) häufiger verhängt wurden
als Todesurteile. In Venedig wurden z.B. im 15. Jh. ca. 70 öffentliche
Hinrichtungen vollzogen (meist Feuertod bzw. Enthauptung mit anschließender
Verbrennung). Die Todesstrafe für Frauen wegen analoger Delikte konnte für die
Zeit des Mittelalters bislang nicht nachgewiesen werden.“[54]
Ökumenisch bedeutsam ist die
Einschätzung der Homosexualität und ihrer Akte bei Martin Luther.
Während er in seinem Kommentar zum Römerbrief die Homosexualität als sittliche
Abirrung der Menschen infolge ihres Gottesverlustes nur en passant zur
Sprache bringt, da er hier die Selbstbefriedigung einbezieht[55],
zeigt er in seinem Traktat vom ehelichen Leben die Ehe als gottgewolltes und
in der Schöpfungsordnung begründetes Heilmittel gegen jede Art von sexueller
Zügellosigkeit und Perversion auf, wie sie nach seiner Auffassung auch die
homosexuellen Akte darstellen.[56]
Am deutlichsten wird der Reformator in seiner Vorlesung zum Buch Genesis: Das
homosexuelle Ansinnen der Bewohner Sodomas wertet er als „contra naturam“ sowie
als „perversitas“. Ihre eigentliche Wurzel habe diese Verkehrung in der
Anstiftung des Teufels.[57]
Damit fällt er ein klares Urteil, das der Wertung katholischer Theologen
seiner Zeit in nichts nachsteht.
Als exemplarischer Vertreter der
katholischen Moral der Neuzeit soll der heilige Alfons von Liguori
angeführt werden. Seine Moraltheologie ist am Evangelium orientiert, bedient
sich aber auch der rechtlich-kasuistischen Kategorien seiner Zeit. Nach seiner
Auffassung besteht die besondere Hässlichkeit („deformitas“) der Sodomie im
Verkehr mit dem ungebührenden Geschlecht. Es bestehe ein Unterschied in der
sittlichen Bewertung, je nachdem jemand dabei die aktive oder passive Rolle
übernommen habe.[58] In
bezug auf die Straffolgen der Sodomie überrascht folgender Satz: „Quoad poenas
sodomitarum, si sint laici, damnantur morte, et combustione.“[59]
Heißt das, dass Alfons hier nicht nur die gesetzliche Regelung seiner Zeit
referiert, sondern die Todesstrafe bei Sodomie sogar befürwortet? Sofern dies
zutrifft, ist er hier beeinflußt von einer rigoristischen Zeitströmung in
Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. Für Kleriker
allerdings treten andere Strafen ein (wie Amtsverlust etc.). Im Übrigen fällt
gerade bezüglich der Behandlung des 6. Gebotes die kasuistische Sichtweise
auf, die aus heutiger Sicht in manchen Bereichen skrupelhaft anmutet.[60]
Dominicus Prümmer (+ 1931) gehört
zur jüngsten Vergangenheit. Er anerkennt, dass es „sexuelle Perversion“
(„perversio sexualis“) in der Weise gibt, dass jemand ein ungestümes sexuelles
Verlangen in Bezug auf eine Person desselben Geschlechtes hat („appetitus
sexualis valde vehemens in personam eiusdem sexus“). Eine solche Perversion sei bisweilen
gleichsam angeboren („quasi innata“), manchmal durch sexuell zügellose Akte erworben
(„acquisita actibus valde libidinosis“). Hier könne die sittliche Verantwortung
gemindert sein. Deren völlige Aufhebung zieht er kaum in Erwägung: Weil der
menschliche Geist überaus selten durch eine derartige sexuelle Perversion in
völlige Verwirrung gerate, würden die von der sexuellen Begierde initiierten
Akte dem Handelnden prinzipiell angerechnet.[61]
An der grundsätzlichen Auffassung
der katholischen Kirche bezüglich der sittlichen Verwerflichkeit homosexueller
Akte hat sich in der Neuzeit nichts geändert, obwohl die Kirche ihren
gesellschaftlichen Rückhalt vielfach verlor und darum mitunter zu einem
einsamen Zeugnis der von ihr vertretenen Wahrheit in Fragen der Glaubens- und
Sittenlehre aufgerufen war.
Gesellschaftlich kann der Weg der
Bewertung von Homosexualität und ihrer Akte in der Neuzeit so skizziert werden:
Homosexualität wurde von einem Vergehen bzw. Verbrechen zu einer privaten
Sünde, dann zu einer Krankheit, schließlich zu einer tolerierten und heute zu
einer als gleichwertig mit der Heterosexualität anerkannten Lebensform. Diesem
Wandel hat sich die Kirche allerdings nicht in der von vielen erwarteten Weise
angeschlossen, was ihr nicht selten Widerspruch einbringt.
Nicht
zuletzt aufgrund des Beitrags der Humanwissenschaften hat sich eine
Unterscheidung zwischen homosexueller Ausrichtung[62],
homosexuellem Verhalten und homosexueller Identität als hilfreich erwiesen.
Hinsichtlich des verantwortlichen Umgangs von Christen mit einer homosexuellen
Neigung gebe es zwei Lösungswege, meint W. Korff: Entweder den „Weg des Verzichts
auf sexuelle Betätigung bei gleichzeitiger Sublimierung des geschlechtlichen Antriebslebens
im Rahmen eines individuell und sozial produktiven Lebensentwurfs“ oder den
„Weg der Integration der homosexuellen Orientierung und des daraus
fließenden Verhaltens in eine auf Dauer ausgerichtete homosexuelle Partnerschaft“.[63]
Er meint dann, eine „undifferenzierte und grundsätzliche Verwerfung
homosexuellen Verhaltens erscheint aber besonders dort problematisch, wo sich
die Betroffenen nicht nur keinerlei strafrechtlicher Verfehlungen schuldig
machen ..., sondern umgekehrt ihre Homosexualität in eine dauerhafte, auf
personale Bindung gerichtete partnerschaftliche Beziehung integrieren.“[64]
Dieses
Beispiel, das sich leicht durch viele andere ergänzen ließe, zeigt, dass selbst
innerhalb der katholischen Theologie die Beurteilung von Homosexualität als
ungeordnete Neigung und die sittliche Wertung homosexueller Akte als in sich
schlecht, wie sie vom Lehramt der katholischen Kirche in Konsens mit Bibel und
Tradition vorgenommen wird, nicht mehr auf ungeteilte Zustimmung stößt. Was ist
in den letzten Jahren geschehen, was hat zu dieser Entwicklung geführt?
Längst
wird es in einschlägigen Kreisen nicht mehr als Fortschritt für eine
angemessene Beurteilung individueller Verantwortlichkeit angesehen, homosexuelle
Neigung in bestimmtem Ausmaß als unfreiwillig zu beurteilen und sie in eine
Reihe mit anderen Abweichungen von der rechten Norm zu stellen oder als eine
Form krankhafter Prägung der Persönlichkeit zu werten. 1973 beschloss die
„American Psychiatric Association“, die Homosexualität als solche zu
entpathologisieren und aus dem „Diagnostic and Statistical Manual of Mental
Disorders“ (DSM) zu streichen.[65]
Die
Herausnahme von Homosexualität aus dem Verzeichnis krankhafter Erscheinungen
verleitet zur Annahme, es handle sich dabei um eine völlig normale, der
heterosexuellen Orientierung durchaus gleichwertige Form menschlicher
Sexualität. Mitunter wird impliziert, die Zuschreibung einer Krankheit sei per
se eine Diskriminierung der Person. In dieser Weise setzt Rauchfleisch einfach
voraus, dass eine „stark pathologisierende“ Sicht der Homosexualität zugleich
eine „diskriminierende“ Sicht sei.[66]
Homosexuelle „Orientierung“ finde „schon im Verlauf der Kindheit und Jugend
ihre definitive Ausgestaltung“. Daher sei Therapie nicht nur unmöglich,
„sondern geradezu antitherapeutisch und inhuman“, da sie für die Klienten „zu
einer Verleugnung und einem Vorbeileben an ihrer wahren Identität“ führe.
Homosexuelle Menschen seien oft Opfer von Gewalt, in offener oder subtiler
Form, auch „durch soziale Ausgrenzungen, Pathologisierungen ihrer Orientierung
mittels medizinischer und psychologischer Theorien und nicht zuletzt auch durch
offizielle kirchliche Verlautbarungen.“[67]
Angefragt
werden soll, ob die Neubewertung der Homosexualität aufgrund ideologischer
Vorentscheidungen oder gemäß medizinisch-therapeutischen Kriterien erfolgt
ist. Die Antwort darauf können allerdings nicht Theologie und Kirche geben.
Diese Aufgabe muss der psychiatrischen Wissenschaft zugewiesen werden.[68]
Die
Stoßrichtung jener Theologen, die eine Neubewertung der Homosexualität
vornehmen und dies auch von der Kirche einfordern, ist klar. Es geht um nichts
Geringeres als um eine Anerkennung homosexueller Praxis als legitime Variante
von Schöpfungserfahrung.[69]
So
sehen manche nur mehr ein Defizit bei homosexueller Praxis als gegeben
an: die Unmöglichkeit, Leben weiterzugeben. „Den Fortfall der geschlechtlichen
Ergänzung sieht man offenbar kompensiert durch die Möglichkeit personaler
Partnerschaft.“[70] Das
Verbot homosexueller Akte wird nur mehr als rein kirchliche Verbotsnorm
interpretiert, deren Übertretung in der Sache nicht schwer zu gewichten wäre.[71]
Ausnahmen gemäß dem Spruch des individuellen Gewissens seien legitim. Die
Kirche müsse dies respektieren. Damit wird die Frage objektiver Normativität
elegant umschifft.
Auf
diese Weise ist eine Kehrtwendung von der biblischen, patristischen und
theologischen Tradition hin zu einer dem momentanen Zeitgeist folgenden Sicht
vollzogen.
Der
kirchliche und kirchenrechtliche Standpunkt ist klar: „Nach herrschender Lehre
und Rechtsprechung sind Männer und Frauen mit entschiedener homosexueller
Neigung zur heterosexuellen Ehe in der Regel unfähig (c. 1095 n. 3). Eine
‚Ehe’ zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist kirchenrechtlich unmöglich.“[72]
Das
genügt vielen allerdings nicht. Wenigstens für den gesellschaftlichen Bereich
fordern sie eine Art von „Homosexuellen-Ehe“ als institutionelles Äquivalent
der Homosexualität.[73]
In
diesem Sinn existiert auch eine Resolution des Europäischen Parlaments vom
8.2.1994 für eine gesetzliche Ermöglichung der zivilen „Eheschließung“ für
homosexuelle Paare. Wenn aktuelle politische Entwicklungen in bestimmten
Staaten analysiert werden, dann zeigt sich, dass zumindest die Bestrebungen
stark sind, dies auch zu realisieren. Diese Bestrebungen hat die Kongregation
für die Glaubenslehre zum Anlass genommen, in einem eigenen Schreiben darauf
hinzuweisen, dass eine derartige institutionelle Aufwertung homosexueller Beziehungen
naturrechtlichen Prinzipien, aber auch der Offenbarung widerspricht, ja in
Wahrheit eine Diskriminierung gegenüber der Ehe zwischen Mann und Frau
darstellt.[74]
Die
homosexuelle Neigung ist nicht als der heterosexuellen Ausrichtung
gleichwertig anzusehen. „So wenig es eine Diskriminierung der Person geben
darf, so wenig darf man andererseits den Mangel übersehen, den die Person mit
der homosexuellen Ausrichtung und Orientierung erleidet.“[75]
Vor allem die Bedeutung, die der Weitergabe des Lebens zukommt, aber auch die
der leiblichen und affektiven Ergänzung von Mann und Frau sprechen gegen eine
Gleichwertigkeit. Es ist sogar nach Auffassung Gründels „nicht zu erwarten,
dass der Homosexualität die gleiche Wertschätzung eingeräumt wird wie der
Heterosexualität; geht man von dem zeichenhaften Charakter der Leiblichkeit
der sexuellen Begegnung aus, so behält eben doch die Homosexualität die
Eigenart einer Anomalie.“[76]
Jene
Argumente, die sogar eine sittliche Anerkennung homosexueller Akte
fordern, erweisen sich als nicht stichhaltig:
-
Homosexualität sei eine gleichwertige Variante der Natur.
Man müsse daher der Natur gemäß handeln dürfen. Hier wird die faktische von
der normativen Natur nicht unterschieden. „Als Norm kann vielmehr immer nur die
Natur in ihrer Finalität gelten: Es ist so zu handeln, dass die in der Natur
liegenden Zwecke realisiert werden.“[77]
-
Der Homosexuelle dürfe sein eben so geprägtes Wesen nicht
verstümmeln. Als Antwort darauf könnte auf Mk 9,43 verwiesen werden, wo
Jesus Christus sehr wohl Opfer verlangt für jene, die in seine Nachfolge
eintreten, was für Außenstehende sogar den Charakter scheinbarer Selbstverstümmelung
haben kann.
-
Nicht jeder eheliche Akt diene dem Leben. So könnten auch
homosexuelle Akte berechtigt sein. Doch ist hier festzustellen, dass die Ehe
in ihrer Gesamtheit auf die Weitergabe des Lebens ausgerichtet ist, worin sich
die „Fleischwerdung“ der Liebe vollendet. Jeder sexuelle Einzelakt ist vom
Menschen für das Leben offen zu halten. Wenn es auch aufgrund biologischer
Gründe unfruchtbare Ehen gibt, so ist doch die sexuelle Gemeinschaft von Mann
und Frau an sich auf Fruchtbarkeit hingeordnet und dafür offen. Bei
homosexuellen Akten fällt diese Offenheit aufgrund natürlicher Grenzen von
vornherein weg. Somit sind diese sittlich nicht positiv zu werten.
-
Homosexuelle Akte seien Ausdruck der Liebe zwischen gleichgeschlechtlich
empfindenden Menschen. Dem steht entgegen, dass die Sprache des Leibes keine
willkürliche ist und daher die Frage zu stellen ist, ob homosexuelle Akte
überhaupt zum Ausdruck personaler Liebe werden können.
-
Der Mensch mit homosexuellen Neigungen könne eben nicht
anders, als sich homosexuell zu verhalten. Hier wird von Ausnahmen auf die
Regel geschlossen. Doch selbst da, wo persönliche Schuld fehlt oder gemindert
ist, bleibt die objektive Unrichtigkeit homosexueller Akte bestehen.
-
Man müsse Homosexuellen mit Barmherzigkeit begegnen und
dürfe daher ihr Tun nicht verbieten. Doch kann es gerade ein Zeichen von
Barmherzigkeit sein, Menschen auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
hinzuweisen, auch im Bereich des Sexuellen und seiner Vollzüge!
Die
kirchliche Wertung der Homosexualität hat sich im Wesentlichen nicht verändert.
Dennoch ist eine Entwicklung festzustellen. So lässt sich das Ergebnis wie
folgt zusammenfassen:
-
Unverrückbar ist das Urteil, dass Homosexualität nicht der
Schöpfungsordnung entspricht und dass homosexuelles Handeln objektiv
sündhaft ist. Homosexualität ist eine Anomalie und keine Variante der
Schöpfung, die zwar weniger wertvoll, aber immer noch gut wäre. Diese Wertung
ist das Kernstück der lehramtlichen Texte zum Thema.[78]
-
Vor allem auch aufgrund humanwissenschaftlicher Erkenntnisse
gibt es heute keinen Moraltheologen mehr, der Homosexualität schlechthin als
die „Sünde aller Sünden“ werten würde. Es gibt eine Reihe von Sünden, die
objektiv viel schlimmer sind als homosexuelle Beziehungen.
-
Auch die subjektive Verantwortung wird viel vorsichtiger
abzuwägen sein als dies früher der Fall war, unter anderem in Hinblick auf die
heute deutlichere Unterscheidung zwischen unfreiwilliger Neigung und in
Freiheit vollzogenem sittlich-bewussten Handeln.
-
Klarer ist auch geworden, dass es eine wichtige
Unterscheidung zwischen dem Rechtsbereich und der Ebene des moralischen Verhaltens
gibt. Der Staat soll durch das Gesetz jene Werte schützen, die die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung garantieren und die Fundamente der Gesellschaft
betreffen. Er kann aber nur jene Übertretungen sittlicher Gebote unter Strafe
stellen, die zugleich eine Schädigung der Werte des Gemeinwohls sowie der
personalen Würde anderer Menschen bedeuten. Für homosexuelle Akte Erwachsener
trifft dies im Allgemeinen nicht zu, außer diese sind mit der Verführung
Minderjähriger verbunden oder sie geschehen unter dem Einfluss von Furcht und
Gewalt bzw. erregen öffentliches Ärgernis.
-
Strafrechtliche Exzesse früherer Zeiten und in anderen
Kulturräumen sind für den heutigen Betrachter unverständlich. Wenn es so etwas
wie eine „Entschuldigung“ für Unrecht gibt, das Vorgänger in (staatlichen und
kirchlichen) Amtspositionen begangen haben, ist eine solche gewiss auch
Homosexuellen gegenüber angebracht. Mit einer moralischen Anerkennung der
Homosexualität an sich hat dies allerdings nichts zu tun.
Für
einen Beobachter von außen mag die Haltung der Kirche zu restriktiv und zu
negativ erscheinen. Es kann hilfreich sein festzustellen, dass es nicht um
Verbote an sich geht, sondern dass gerade auch die negativen Gebote des
Sittengesetzes immer den Sinn haben, positive Werte zu schützen und zu
fördern. Was hier auf dem Spiel steht, ist nichts anderes als die rechte
Ordnung der menschlichen Sexualität als Ausdruck der Liebe von Mann und Frau
und damit auch die gottgewollte Institution der Ehe als Grundlage von Familie,
Gesellschaft und Kirche. Für die Verteidigung dieser unersetzbaren Werte wird
es sich daher mit Sicherheit lohnen, auch manchen Widerspruch auf sich zu
nehmen!
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[1] Der für diese Publikation aktualisierte
Beitrag geht zurück auf einen Vortrag bei der Studientagung „Homosexualität
und Kirche“ in Salzburg vom 04.-06.09.2000 und erschien erstmals in: Laun
(Hg.), Homosexualität, 161-178.
[2] Der Terminus „Homosexualität“ wurde erst
im Jahre 1869 vom ungarischen Schriftsteller Kertbeny alias Benkert geprägt
(vgl. Hoheisel, Homosexualität, 291). Mitunter erfolgt eine Abgrenzung zu
Homoerotik und Homophilie, welche dann nur die besondere gleichgeschlechtliche
Neigung und Empfindung bezeichnet, gleichgeschlechtliche Akte aber
ausschließt. Auch behandeln viele das Phänomen der lesbischen Sexualität in eigener
Weise, was hier allerdings – ohne die spezifischen Differenzen zu leugnen –
unter dem Gesamtbegriff „Homosexualität“ zusammengefaßt werden soll.
[3] Ein Kernsatz lautet: „Gestützt auf die
Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche
Überlieferung stets erklärt, ‚dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht
in Ordnung sind’ (KKK 2357, mit Berufung auf „Persona humana“, Nr. 8). In der
neuen deutschen Fassung, welche der für authentisch erklärten lateinischen
Fassung des KKK folgt, heißt es in Nr. 2358, dass die homosexuelle Neigung
„objektiv ungeordnet“ ist („obiective inordinata“).
[4] Vgl. z.B. Niedermeyer, Handbuch, Bd 1,
258.
[5] Nach H. Weber (Moraltheologie, 201, Anm.
521) gibt es bisher „noch keine Gesamtgeschichte der christlichen
Sexualethik“, wohl aber Monographien zur historischen Entwicklung von Einzelfragen.
[6] Holderegger, Homosexualität, 228; ähnlich
Hoheisel, Homosexualität, 290.
[7] Gründel, Homosexualität, 3.
[8] Hoheisel, Homosexualität, 291.
[9] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 293 f.
[10] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 294-296.
[11] Hoheisel, Homosexualität, 298.
[12] Hoheisel, Homosexualität, 301, der A.
Winterling zitiert.
[13] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 307.
[14] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 308.
[15] Hoheisel, Homosexualität, 310.
[16] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 313. „In
puncto Homosexualität ist alles erlaubt – aber nur mit Sklaven“, urteilt
Bleibtreu-Ehrenberg (Tabu 184) über die römischen Anschauungen. Brown
(Keuschheit, 44) präzisiert: „Was streng verurteilt wurde, war die Tatsache,
dass manche Männer in Verfolgung ihrer Lust den Wunsch entwickelten, die
weibliche Rolle zu spielen, indem sie sich von ihren Liebhabern penetrieren
ließen: Ein solches Verhalten stellte die Ärzte vor ein Rätsel und war für die
meisten Leute schockierend.“
[17] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 321 ff.
[18] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 355 ff.
[19] Vgl. Fleischer, Homosexualität, 115.
[20] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 327.
[21] Gründel, Homosexualität, 3.
[22] Gen 19,1-11. Vgl. Hoheisel,
Homosexualität, 329 f. „Der Sache nach könnte ... eine Strafvergewaltigung zur
Bestätigung der geltenden Rangordnung vorliegen.“ – Ebd., 331.
[23] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 331 f.
[24] Weber, Moraltheologie, 294.
[25] Hoheisel, Homosexualität, 338.
[26] Hoheisel, Homosexualität, 339. Gründel
(Sexualmoral, 539) relativiert die Sicht des Paulus: „Sicherlich hat Paulus
die Homosexualität als Symptom menschl. Ursünde verworfen, entsprechend
seiner zeitgenössischen Wertung der Päderastie als Zeichen der Verworfenheit
und Dekadenz.“ Oder in anderer Version (Gründel, Homosexualität, 3): „Aus Röm
1,24-27 kann keine konkrete Anweisung zur Beurteilung der Homosexualität
entnommen werden. Diese Stelle deutet vielmehr an, dass die Abkehr von Gott
negative Auswirkungen hat auf das Zusammenleben der Menschen.“ Bei Holderegger
(Homosexualität, 229) findet sich sogar eine gewisse Umdeutung von Röm 1,26 f:
„Homosexualität als Ausrichtung auf das gleiche Geschlecht ist hier nicht im
Blick, sondern offensichtlich eine entehrende und
instrumentalisierende homosexuelle
Praxis von Menschen, von denen angenommen wird, sie könnten durchaus auf das
andere Geschlecht hin bezogen leben. Nicht Homosexualität als
gleichgeschlechtliche Beziehung, sondern Homosexualität als eine Form der
Lustbefriedigung wird abgelehnt.“
[27] Korff, Homosexualität, 256; vgl. auch
Schlier, Römerbrief, 59-62; Schnackenburg, Botschaft, Bd 1, 240 f.
[28] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 339 f.
[29] Holderegger, Homosexualität, 229.
[30] Justin, Dialog mit dem Juden Tryphon,
95,1.
[31] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 346 mit
Hinweis auf Lactantius, Divinae institutiones VI,23,8.
[32] Vgl. Cyprian, An
Donatus, 8 f.
[33] Siehe z.B. Tertullian, De corona 6,2 (aus
der montanistischen Zeit).
[34] Vgl. Cyprian, Briefe 59, 13 f;
64, 5. Vgl. Hoheisel,
Homosexualität, 345.
[35] Hoheisel, Homosexualität, 342. Im
Grundsätzlichen erfolgt bei Clemens von Alexandrien bereits eine gegenläufige
Wertung. Trotz seiner bisweilen rigoros erscheinenden Einzelweisungen zeigt er
auf, dass die Ehe und die mit ihr verbundene Sexualität eine wahre christliche
Berufung darstellen. Vgl. dazu Brown, Keuschheit, 137-154.
[36] Hoheisel, Homosexualität, 348. „Wenn man
aber geschlechtlich verkehrt, ohne Kinder erzeugen zu wollen, so heißt das
gegen die Natur freveln“ (Clemens von Alexandrien, Der Erzieher, II 95,3).
„Denn die bloße Lust ist, auch wenn sie in der Ehe gewonnen wird, gesetzwidrig
und ungerecht und unvernünftig“ (ebd., II 92,2).
[37] Clemens, Der Erzieher, II 87,3.
[38] Synode von Elvira, can. 71: „Päderasten
werden auch auf dem Totenbette nicht mehr zur Communion zugelassen.“ Zitiert
nach Bleibtreu-Ehrenberg, Tabu, 204.
[39] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 356 f.
[40] Justinian, Novelle, Nr. 77, dt. bei
Bleibtreu-Ehrenberg, Tabu, 192.
[41] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 351 f.
Gerade im Werk „Adversus oppugnatores vitae monasticae“ 3,8 schildert Johannes
Chrysostomos den diesbezüglichen Verfall der Sitten auch bei Christen.
[42] Johannes Chrysostomos, Kommentar zum
Römerbrief, Homilie V 3.
[43] Johannes Chrysostomos, Kommentar zum
Römerbrief, Homilie V 2.
[44] Augustinus, De civitate
Dei, lib. VI, c.8.
[45] Eine detaillierte Zusammenfassung über
kanonische Strafbestimmungen bei homosexuellen Handlungen bietet
Bleibtreu-Ehrenberg (Tabu, 209-218). Besonderes Augenmerk widmet sie den
Pseudo-Kapitularen des Benedictus Levita (ca. 848-850), welche ausgerechnet in
der praktizierten Homosexualität die Ursache für Naturkatastrophen, Kriege und
politische Niederlagen (!) sahen und sogar die Todesstrafe durch Verbrennen für
derartige Vergehen anführten (vgl. ebd., 218-231). Über die Tragweite dieser
Aussagen und die praktische Anwendung dieser Bestimmungen gibt es unter den
Forschern keinen Konsens. Bleibtreu-Ehrenberg wertet die besonders in den späteren
Hexenprozessen erfolgte Verbindung von Sodomie mit Hexerei als direkte Folge
dieser Kapitularen (vgl. ebd., 253-296, bes. 283). Ungeachtet der tatsächlichen
praktischen Auswirkungen sind derartige Wertungen und Strafmaßnahmen wie in
den Pseudo-Kapitularen als pauschale Diskriminierungen und Verfolgungen homosexueller
Menschen entschieden abzulehnen – und dies in vollem Einklang mit der
kirchlichen Lehre! Es muss Christen mit Schmerz erfüllen, dass solche Thesen
und Vorgangsweisen von Vertretern der Kirche vorgebracht wurden und auch ein
gewisses Echo fanden.
[46] Hergemöller, Homosexualität, 113.
[47] Vgl. dazu Boyd, Norm.
[48] Hergemöller, Einführung, 70.
[49] Vgl. Hergemöller, Homosexualität, 113 mit
Bezug auf X 5.31.4.
[50] Vgl. Thomas von Aquin, S.Th. II-II q.154
a.11.
[51] Thomas von Aquin, S.Th. II-II q.154 a.12.
[52] Hergemöller, Einführung, 73.
[53] Vgl. Schroeder, Homosexualität, 227.
[54] Hergemöller, Homosexualität, 114; vgl.
ders., Einführung, 74 f.
[55] Vgl. Steinhäuser, Homosexualität, 379 ff.
[56] Vgl. Steinhäuser, Homosexualität, 381 ff.
[57] „… at appetentium, quod contra naturam
poenitus est, unde haec est perversitas? sine dubio ex Satana, qui, postquam a
timore Dei semel deflexum est, tam premit naturam valide, ut extinguat
naturalem concupiscentiam, et excitet eam, quae contra naturam est.“ – Martin
Luther, Genesis-Vorlesung, in: WA 43, 57. Hier zitiert nach Steinhäuser,
Homosexualität, 384, Anm. 969.
[58] Vgl. Alfons von Liguori, Homo
Apstolicus, 24.
[59] Alfon von Liguori, Homo
Apostolicus, 26.
[60] Vgl. Alfon von Liguori, Homo
Apostolicus, 36.
[61] „Cum autem rarissime mens
totaliter perturbetur hac perversione sexuali, actus libidinosi peracti
imputantur agenti.“ - Prümmer, Vademecum, Nr. 526.
[62] Von manchen wird die homosexuelle Neigung
als „Orientierung“ bezeichnet, was mitunter die Annahme impliziert, es handle
sich hier um eine quasi-normative Vorgabe der sexuellen Triebrichtung, die der
heterosexuellen Ausrichtung gleichzusetzen sei.
[63] Korff, Homosexualität, 257.
[64] Korff, Homosexualität, 258.
[65] Vgl. Dannecker, Homosexualität, 225.
[66] Vgl. Rauchfleisch, Homosexualität, 254.
[67] Rauchfleisch, Homosexualität, 255.
[68] Lütz (Wissen, 12) betont, dass die
Ursachen der Homosexualität nach Auffassung der Fachleute noch weitgehend
ungeklärt sind und warnt vor vorschnellen Zuschreibungen.
[69] Vgl. z.B. Steinhäuser, Homosexualität,
360-374, der als evangelischer Theologe sogar Paulus in dieser Weise
uminterpretiert. Nach seiner Auffassung müsse man angesichts der universalen Intention
in Röm 1,26 f verdeutlichen, „inwiefern die homosexuelle Lebensgestaltung
gerade keinen Mißbrauch der Schöpfergaben, wie er dort vorausgesetzt
wird, darstellt.“ – Ebd., 374.
[70] Weber, Moraltheologie, 325.
[71] Vgl. z.B. Fraling, Sexualethik, 242.
[72] Bier, Homosexualität, 259.
[73] Vgl. Holderegger, Homosexualität, 230.
[74] Vgl. Kongregation
für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung
der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 03.06.2003.
[75] Weber, Moraltheologie, 346.
[76] Gründel, Homosexualität, 4.
[77] Weber, Moraltheologie, 346.
[78] Angaben zu Titel und Erscheinungsdatum
der Dokumente finden sich im folgenden Verzeichnis unter den Quellen des
kirchlichen Lehramtes.