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Texte bezüglich der Schriften und Aktivitäten von Frau Vassula Ryden

Josef Kardinal Ratzinger

Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen von Frankreich, der Schweiz, Uruguay, der Philippinen und von Kanada

Während der letzten Jahre fand eine fortlaufende Kommunikation zwischen der Kongregation für die Glaubenslehre und Vassula statt. Durch diese Kommunikation hat sich eine Veränderung der Situation ergeben, die seit der Notifikation bestand, die die Glaubenskongregation im Jahre 1995 veröffentlichte. Die Veröffentlichung des Dialogs zwischen Vassula und der Glaubenskongregation führte zu einem Brief vom 10. Juli 2004, der von Kardinal Ratzinger unterzeichnet und an einige Vorsitzende katholischer Bischofskonferenzen gesandt wurde, welche bezüglich Vassula und ihrer Schriften besondere Besorgnis geäußert hatten. Im Auftrag von Vassula Ryden wurde nun eine Publikation erstellt[1], die Kopien aller bedeutenden Mitteilungen enthält, einschließlich des abschließenden Briefs des Kardinals, der Vassula durch den Untersekretär der Glaubenskongregation, P. Joseph Augustine di Noia, vorgelegt wurde, sowie Kommentare von S.E. Erzbischof Arguelles aus den Philippinen und von Pater Lars Messerschmidt, Generalvikar der Katholischen Kirche Dänemarks. Die folgende deutsche Übersetzung aus dem Italienischen wurde von Mitarbeitern von TLIG („True Life in God“) erstellt.

Congregation pro Doctrina Fidei, 00120 Città del Vaticano, Palazzo del S. Uffizio

Prot.N. 54/92–19631

10. Juli 2004

Eminenz/Exzellenz,

wie Sie wissen, veröffentlichte diese Kongregation im Jahre 1995 eine Notifikation über die Schriften von Frau Vassula Rydén. In der Folge und auf ihr Ersuchen hin entwickelte sich später ein gründlicher Dialog. Am Ende dieses Dialogs wurde dann ein Brief von Frau Rydén vom 4. April 2002 im letzten Band von „Das Wahre Leben in Gott“ veröffentlicht, in dem Frau Rydén hilfreiche Klarstellungen darlegt hinsichtlich ihrer Ehesituation sowie einiger Schwierigkeiten, die in der vorgenannten Notifikation bezüglich ihrer Schriften sowie ihrer Teilnahme an den Sakramenten vorgebracht wurden (vgl. Anlage).

Da die vorgenannten Schriften eine gewisse Verbreitung in Ihrem Land genießen, hielt es diese Kongregation für nützlich, Sie über das oben Stehende zu informieren. Was die Teilnahme an den von Frau Rydén organisierten ökumenischen Gebetsgruppen betrifft, sollten die katholischen Glauben dazu angehalten werden, den Anordnungen der Diözesanbischöfe Folge zu leisten.

Indem ich Ihnen das Obige mitteile, nutze ich die Gelegenheit, Sie meiner beständigen und tiefen Wertschätzung zu versichern.

Ihrer Eminenz/Exzellenz
höchst ergebener

Joseph Card. Ratzinger
Präfekt

Mitteilung (Notifikation)
der Kongregation für die Glaubenslehre
betreffend Vassula Ryden

vom 6. Oktober 1995

Deutscher Text in: L’Osservatore Romano, Jg. 1995, Nr. 44, S. 4

Die Notifikation vom 6. Oktober 1995 wurde veröffentlicht in: AAS 88 (1996) 956–957.

Viele Bischöfe, Priester, Ordensmänner, Ordensfrauen und Laien wenden sich an diese Kongregation mit der Bitte um ein maßgebendes Urteil über die Tätigkeit der in der Schweiz ansässigen griechisch-orthodoxen Frau Vassula Ryden, die weltweit in katholischen Gebieten ihre Worte und ihre Schriften als angeblich vom Himmel offenbarte Botschaften verbreitet. Eine von dieser Kongregation vorgenommene aufmerksame und objektive Untersuchung in der Absicht, »die Geister zu prüfen, ob sie aus Gott sind« (vgl. 1 Joh 4,1), hat — neben positiven Aspekten — ein Gesamtbild von wesentlichen Elementen gezeigt, die im Licht der katholischen Lehre als negativ betrachtet werden müssen. Abgesehen davon, daß der verdächtige Charakter der Art und Weise, mit der diese angeblichen Offenbarungen geschehen, im Auge zu halten ist, ist es geboten, auch einige in ihnen enthaltene doktrinäre Irrtümer hervorzuheben.

Unter anderem wird in zweideutiger Ausdrucksweise von den Personen der Heiligsten Dreifaltigkeit gesprochen. Das geht so weit, daß die kennzeichnenden Namen und Funktionen der göttlichen Personen verwechselt werden. In diesen angeblichen Offenbarungen wird eine drohende Periode der Vorherrschaft des Antichristen innerhalb der Kirche angekündigt. In chiliastischer Weise wird ein entscheidendes und glorreiches Eingreifen Gottes prophezeit, der im Begriff sei, auf Erden noch vor der endgültigen Ankunft Christi ein Zeitalter des Friedens und des allgemeinen Wohlergehens zu errichten. Im übrigen wird in nächster Zukunft eine Kirche erwartet, die eine Art pan-christlicher Gemeinschaft wäre im Gegensatz zur katholischen Lehre.

Die Tatsache, daß in den späteren Schriften der Ryden die obengenannten Irrtümer nicht mehr erscheinen, ist ein Zeichen dafür, daß es sich bei den angeblichen »himmlischen Botschaften« nur um die Frucht privater Meditationen handelt.

Im übrigen ruft Frau Ryden, die gewöhnlich an den Sakramenten der katholischen Kirche teilnimmt, obschon sie griechisch-orthodox ist, mancherorts in katholischer Umgebung nicht wenig Verwunderung hervor. Sie scheint sich über jede kirchliche Jurisdiktion und jede kirchenrechtliche Regelung zu stellen und verursacht faktisch eine ökumenische Unordnung, die bei nicht wenigen Autoritäten, Geistlichen und Gläubigen ihrer eigenen Kirche Mißfallen hervorruft, da sie sich außerhalb der Disziplin dieser Kirche stellt.

In Anbetracht dessen, daß, trotz einiger positiver Aspekte, die Aktivitäten von Vassula Ryden sich negativ auswirken, ersucht diese Kongregation, daß die Bischöfe einschreiten, ihre Gläubigen angemessen informieren und in ihren Diözesen keine Ausbreitung der Ryden´schen Ideen gestatten. Sie fordert schließlich alle Gläubigen auf, die Schriften und die Interventionen von Frau Vassula Ryden nicht als übernatürlich zu betrachten und den Glauben, den der Herr der Kirche anvertraut hat, rein zu bewahren.

Aus der Vatikanstadt, den 6. Oktober 1995

Presseerklärung
der Kongregation für die Glaubenslehre
vom Dezember 1996
zur Notifikation über Vassula Ryden

Deutsche Übersetzung von Dr. Josef Spindelböck erstellt aus:
L‘Osservatore Romano, Weekly Edition in English, 4 December 1996, 12.

I. Die Kongregation für die Glaubenslehre hat verschiedene Anfragen bezüglich des Wertes und der Autorität ihrer Notifikation vom 6. Oktober 1995 erhalten (veröffentlicht im „L’Osservatore Romano“ am Montag/Dienstag 23./24. Oktober 1995, Seite 2), welche Bezug nimmt auf die Schriften und Botschaften von Frau Vassula Ryden, die angeblichen Offenbarungen zugeschrieben werden und in katholischen Kreisen rings um die Welt Verbreitung finden.
In dieser Hinsicht möchte die Kongregation feststellen:

1) Die Notifikation, welche an die Hirten und Gläubigen der Katholischen Kirche gerichtet ist, behält ihre volle Kraft. Sie wurde von den zuständigen Autoritäten approbiert und wird in den Acta Apostolicae Sedis, dem offiziellen Organ des Heiligen Stuhls, mit den Unterschriften des Präfekten und des Sekretärs der Kongregation publiziert werden.

2) Was die durch einige Medien verbreiteten Berichte bezüglich einer restriktiven Interpretation dieser Notifikation betrifft, welche Seine Eminenz der Kardinalpräfekt in einem privaten Gespräch einer Gruppe von Menschen gegeben hat, denen er am 10. Mai 1996 eine Audienz gewährte, möchte derselbe Kardinalpräfekt feststellen:
a) Er sagte, die Gläubigen dürfen die Botschaften von Vassula Ryden nicht als göttliche Offenbarungen ansehen, sondern nur als ihre persönlichen Meditationen;
b) diese Meditationen schließen so, wie es die Notfifikation erklärte, zusammen mit positiven Aspekten auch Elemente ein, welche im Licht der katholischen Lehre negativ sind;
c) darum sind Hirten und Gläubige aufgefordert, ernsthafte geistliche Unterscheidung in dieser Sache anzuwenden und die Reinheit des Glaubens, der Sitte und des geistlichen Lebens zu erhalten, indem sie sich nicht auf angebliche Offenbarungen verlassen, sondern dem geoffenbarten Wort Gottes folgen sowie den Weisungen des Lehramtes der Kirche.

Was die Verbreitung der Texte von angeblichen privaten Offenbarungen betrifft, stellt die Kongregation fest:

1) Jene Interpretation, wie sie von manchen Personen gegenüber einer von Papst Paul VI. am 14. Oktober 1966 gegebenen und am 15. November dieses Jahres promulgierten Entscheidung gegeben wurde, wonach Schriften und Botschaften aus angeblichen Offenbarungen frei in der Kirche verbreitet werden dürften, ist absolut unbegründet. Diese Entscheidung bezog sich tatsächlich auf die „Abschaffung des Index der verbotenen Bücher“, und bestimmte, daß nach Aufhebung der entsprechenden Zensuren die sittliche Verpflichtung aufrecht bleibe, diese Schriften, welche den Glauben und die Sitten gefährden, weder zu verbreiten noch zu lesen.

2) Es sollte jedoch in Erinnerung gerufen werden, daß in bezug auf die Verbreitung von Texten angeblicher Privatoffenbarungen Canon 823 §1 des gegenwärtigen Rechtsbuches in Kraft bleibt: Die Hirten der Kirche „können ... verlangen, daß von Gläubigen herauszugebende Schriften, die den Glauben oder die Sitten berühren, ihrem Urteil unterworfen werden“.

3) Angebliche übernatürliche Offenbarungen und Schriften, welche diese betreffen, unterstehen in erster Instanz dem Urteil des Diözesanbischofs und in bestimmten Fällen dem Urteil der Bischofskonferenz sowie der Kongregation für die Glaubenslehre.


[1] Wahres Leben in Gott. Klärungen mit der Kongregation für die Glaubenlehre, 2004, erhältlich bei nl@tlig.org.