Dokumentation:
Schreiben von Joseph Kardinal Ratzinger
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen von Frankreich, der Schweiz,
Uruguay, der Philippinen und von Kanada
Während der letzten Jahre fand eine fortlaufende
Kommunikation zwischen der Kongregation für die Glaubenslehre und Vassula
statt. Durch diese Kommunikation hat sich eine Veränderung der Situation
ergeben, die seit der Notifikation bestand, die die
Glaubenskongregation im Jahre 1995 veröffentlichte. Die Veröffentlichung des Dialogs zwischen
Vassula und der Glaubenskongregation führte zu einem Brief vom 10. Juli 2004, der von Kardinal Ratzinger unterzeichnet und
an einige Vorsitzende katholischer Bischofskonferenzen gesandt wurde, welche
bezüglich Vassula und ihrer Schriften besondere Besorgnis geäußert hatten.
Im Auftrag von Vassula Ryden wurde nun eine Publikation erstellt[1], die
Kopien aller bedeutenden Mitteilungen enthält, einschließlich des
abschließenden Briefs des Kardinals, der Vassula durch den Untersekretär der
Glaubenskongregation, P. Joseph Augustine di Noia, vorgelegt wurde, sowie
Kommentare von S.E. Erzbischof Arguelles aus den Philippinen und von Pater Lars
Messerschmidt, Generalvikar der Katholischen Kirche Dänemarks. Die folgende deutsche
Übersetzung aus dem Italienischen wurde von Mitarbeitern von TLIG („True Life
in God“) erstellt.
Congregation pro Doctrina Fidei, 00120
Città del Vaticano, Palazzo del S. Uffizio
Prot.N. 54/92-19631
10. Juli 2004
Eminenz/Exzellenz,
wie Sie wissen, veröffentlichte diese
Kongregation im Jahre 1995 eine Notifikation über
die Schriften von Frau Vassula Rydén. In der Folge und auf ihr Ersuchen hin entwickelte
sich später ein gründlicher Dialog. Am Ende dieses Dialogs wurde dann ein Brief
von Frau Rydén vom 4. April 2002 im letzten Band von „Das Wahre Leben in Gott“
veröffentlicht, in dem Frau Rydén hilfreiche Klarstellungen darlegt
hinsichtlich ihrer Ehesituation sowie einiger Schwierigkeiten, die in der
vorgenannten Notifikation bezüglich ihrer Schriften sowie ihrer Teilnahme an
den Sakramenten vorgebracht wurden (vgl. Anlage).
Da die vorgenannten Schriften eine
gewisse Verbreitung in Ihrem Land genießen, hielt es diese Kongregation für
nützlich, Sie über das oben Stehende zu informieren. Was die Teilnahme an den
von Frau Rydén organisierten ökumenischen Gebetsgruppen betrifft, sollten die
katholischen Glauben dazu angehalten werden, den Anordnungen der
Diözesanbischöfe Folge zu leisten.
Indem ich Ihnen das Obige mitteile,
nutze ich die Gelegenheit, Sie meiner beständigen und tiefen Wertschätzung zu
versichern.
Ihrer Eminenz/Exzellenz
höchst ergebener
Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
Mitteilung
(Notifikation)
der Kongregation für die Glaubenslehre
betreffend Vassula Ryden
vom 6. Oktober 1995
Deutscher Text in:
L’Osservatore Romano, Jg. 1995, Nr. 44, S. 4
Die Notifikation
vom 6. Oktober 1995 wurde veröffentlicht in: AAS 88 (1996) 956-957.
Viele Bischöfe, Priester,
Ordensmänner, Ordensfrauen und Laien wenden sich an diese Kongregation mit der
Bitte um ein maßgebendes Urteil über die Tätigkeit der in der Schweiz
ansässigen griechisch-orthodoxen Frau Vassula Ryden, die weltweit in
katholischen Gebieten ihre Worte und ihre Schriften als angeblich vom Himmel
offenbarte Botschaften verbreitet. Eine von dieser Kongregation vorgenommene
aufmerksame und objektive Untersuchung in der Absicht, »die Geister zu prüfen,
ob sie aus Gott sind« (vgl. 1 Joh 4,1), hat — neben positiven Aspekten — ein
Gesamtbild von wesentlichen Elementen gezeigt, die im Licht der katholischen
Lehre als negativ betrachtet werden müssen. Abgesehen davon, daß der
verdächtige Charakter der Art und Weise, mit der diese angeblichen Offenbarungen
geschehen, im Auge zu halten ist, ist es geboten, auch einige in ihnen
enthaltene doktrinäre Irrtümer hervorzuheben.
Unter anderem wird in
zweideutiger Ausdrucksweise von den Personen der Heiligsten Dreifaltigkeit gesprochen.
Das geht so weit, daß die kennzeichnenden Namen und Funktionen der göttlichen
Personen verwechselt werden. In diesen angeblichen Offenbarungen wird eine
drohende Periode der Vorherrschaft des Antichristen innerhalb der Kirche
angekündigt. In chiliastischer Weise wird ein entscheidendes und glorreiches
Eingreifen Gottes prophezeit, der im Begriff sei, auf Erden noch vor der
endgültigen Ankunft Christi ein Zeitalter des Friedens und des allgemeinen
Wohlergehens zu errichten. Im übrigen wird in nächster Zukunft eine Kirche
erwartet, die eine Art pan-christlicher Gemeinschaft wäre im Gegensatz zur
katholischen Lehre.
Die Tatsache, daß in den
späteren Schriften der Ryden die obengenannten Irrtümer nicht mehr erscheinen,
ist ein Zeichen dafür, daß es sich bei den angeblichen »himmlischen
Botschaften« nur um die Frucht privater Meditationen handelt.
Im übrigen ruft Frau Ryden,
die gewöhnlich an den Sakramenten der katholischen Kirche teilnimmt, obschon
sie griechisch-orthodox ist, mancherorts in katholischer Umgebung nicht wenig
Verwunderung hervor. Sie scheint sich über jede kirchliche Jurisdiktion und
jede kirchenrechtliche Regelung zu stellen und verursacht faktisch eine
ökumenische Unordnung, die bei nicht wenigen Autoritäten, Geistlichen und Gläubigen
ihrer eigenen Kirche Mißfallen hervorruft, da sie sich außerhalb der Disziplin
dieser Kirche stellt.
In Anbetracht dessen, daß,
trotz einiger positiver Aspekte, die Aktivitäten von Vassula Ryden sich negativ
auswirken, ersucht diese Kongregation, daß die Bischöfe einschreiten, ihre
Gläubigen angemessen informieren und in ihren Diözesen keine Ausbreitung der
Ryden´schen Ideen gestatten. Sie fordert schließlich alle Gläubigen auf, die
Schriften und die Interventionen von Frau Vassula Ryden nicht als übernatürlich
zu betrachten und den Glauben, den der Herr der Kirche anvertraut hat, rein zu
bewahren.
Aus der Vatikanstadt, den 6.
Oktober 1995
Presseerklärung
der Kongregation für die Glaubenslehre
vom Dezember 1996
zur Notifikation über Vassula Ryden
Deutsche
Übersetzung von Dr. Josef Spindelböck erstellt aus:
L'Osservatore Romano, Weekly Edition in English, 4 December 1996, 12.
I.
Die Kongregation
für die Glaubenslehre hat verschiedene Anfragen bezüglich des Wertes und der
Autorität ihrer Notifikation vom 6. Oktober 1995 erhalten (veröffentlicht im
„L’Osservatore Romano“ am Montag/Dienstag 23./24. Oktober 1995, Seite 2),
welche Bezug nimmt auf die Schriften und Botschaften von Frau Vassula Ryden,
die angeblichen Offenbarungen zugeschrieben werden und in katholischen Kreisen
rings um die Welt Verbreitung finden.
In dieser Hinsicht möchte die Kongregation feststellen:
1) Die Notifikation, welche an die Hirten und Gläubigen der Katholischen Kirche
gerichtet ist, behält ihre volle Kraft. Sie wurde von den zuständigen
Autoritäten approbiert und wird in den Acta Apostolicae Sedis, dem offiziellen
Organ des Heiligen Stuhls, mit den Unterschriften des Präfekten und des
Sekretärs der Kongregation publiziert werden.
2) Was die durch einige Medien verbreiteten Berichte bezüglich einer
restriktiven Interpretation dieser Notifikation betrifft, welche Seine Eminenz
der Kardinalpräfekt in einem privaten Gespräch einer Gruppe von Menschen
gegeben hat, denen er am 10. Mai 1996 eine Audienz gewährte, möchte derselbe
Kardinalpräfekt feststellen:
a) Er sagte, die Gläubigen dürfen die Botschaften von Vassula Ryden nicht als
göttliche Offenbarungen ansehen, sondern nur als ihre persönlichen
Meditationen;
b) diese Meditationen schließen so, wie es die Notfifikation erklärte, zusammen
mit positiven Aspekten auch Elemente ein, welche im Licht der katholischen
Lehre negativ sind;
c) darum sind Hirten und Gläubige aufgefordert, ernsthafte geistliche
Unterscheidung in dieser Sache anzuwenden und die Reinheit des Glaubens, der
Sitte und des geistlichen Lebens zu erhalten, indem sie sich nicht auf
angebliche Offenbarungen verlassen, sondern dem geoffenbarten Wort Gottes
folgen sowie den Weisungen des Lehramtes der Kirche.
II.
Was
die Verbreitung der Texte von angeblichen privaten Offenbarungen betrifft,
stellt die Kongregation fest:
1) Jene Interpretation, wie sie von manchen Personen gegenüber einer von Papst
Paul VI. am 14. Oktober 1966 gegebenen und am 15. November dieses Jahres
promulgierten Entscheidung gegeben wurde, wonach Schriften und Botschaften aus
angeblichen Offenbarungen frei in der Kirche verbreitet werden dürften, ist
absolut unbegründet. Diese Entscheidung bezog sich tatsächlich auf die
„Abschaffung des Index der verbotenen Bücher“, und bestimmte, daß nach
Aufhebung der entsprechenden Zensuren die sittliche Verpflichtung aufrecht
bleibe, diese Schriften, welche den Glauben und die Sitten gefährden, weder zu
verbreiten noch zu lesen.
2) Es sollte jedoch in Erinnerung gerufen werden, daß in bezug auf die
Verbreitung von Texten angeblicher Privatoffenbarungen Canon 823 §1 des
gegenwärtigen Rechtsbuches in Kraft bleibt: Die Hirten der Kirche „können ...
verlangen, daß von Gläubigen herauszugebende Schriften, die den Glauben oder
die Sitten berühren, ihrem Urteil unterworfen werden“.
3) Angebliche übernatürliche Offenbarungen und Schriften, welche diese
betreffen, unterstehen in erster Instanz dem Urteil des Diözesanbischofs und in
bestimmten Fällen dem Urteil der Bischofskonferenz sowie der Kongregation für
die Glaubenslehre.
[1] Wahres Leben in Gott. Klärungen mit der Kongregation für die Glaubenlehre, 2004, erhältlich bei nl@tlig.org .