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Widerstand in der Kirche?
Kritisch-konstruktive Überlegungen zu einer heiklen Problematik (23. September 1997)

Josef Spindelböck

Hinweis/Quelle: Dieser Beitrag wurde ursprünglich als 4-teilige Serie in: „Glaube und Kirche“, November 1995 bis Februar 1996, publiziert. Der Text wurde leicht überarbeitet und am 3. September 1997 ins HTML-Format konvertiert. Aktualisiert am 23. September 1997.

In meiner Dissertation „Aktives Widerstandsrecht“ (Wien 1993) wurden Recht und Pflicht des Bürgers zum Widerstand gegenüber ungerechter staatlicher Herrschaft behandelt, besonders die Frage nach einem sittlich erlaubten Gewalteinsatz. Die Antwort war ein Ja unter ganz bestimmten, eng zu fassenden Bedingungen (vgl. KKK 2243).

Vgl.: Josef Spindelböck, Aktives Widerstandsrecht. Die Problematik der sittlichen Legitimität von Gewalt in der Auseinandersetzung mit ungerechter staatlicher Macht. Eine problemgeschichtlich-prinzipielle Darstellung (Moraltheologische Studien, hg. v. J.G. Ziegler mit J. Piegsa, Systematische Abteilung, Bd 20), EOS Verlag Erzabtei St. Ottilien 1994, gebunden, XVIII + 316 Seiten, ISBN 3–88096–470-X

Es interessiert natürlich, ob es ein Recht auf Widerstand auch in der Kirche gibt, zumal sich kirchenkritische Gruppen „progressiver“, aber auch „traditioneller“ Prägung nicht selten auf ein Recht oder gar eine Pflicht zum „heiligen Ungehorsam“ gegenüber der kirchlichen Autorität berufen. Als Beispiele können angeführt werden das sogenannte „Kirchenvolks-Begehren“, aber auch die Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag, ja gegen den erklärten Willen des Papstes durch Erzbischof Lefebvre am 30.6.1988 in Ecône/Wallis.

Zu Teil 1