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Er rufe die Priester ...
Muß es wirklich immer ein Priester sein, der die Krankensalbung spendet? (Dezember 1996)

Josef Spindelböck

Hinweis/Quelle: mit geringen Änderungen publiziert in: „SOS-Activ“, Rundbrief XXXI (1.12.1996)

Es ist ein großer Trost für gläubige Kranke und Sterbende und deren Angehörige, wenn das Sakrament der Krankensalbung in einer entsprechenden inneren Haltung empfangen werden kann. Aber immer öfter taucht die Frage auf: Kann im Notfall nicht auch ein Diakon oder ein(e) Pastoralassistent(in) die Krankensalbung spenden? Und wie man hört, wird dies mancherorts schon praktiziert!

Dies aber sind Angelegenheiten, die niemand eigenmächtig entscheiden kann. Da der Kirche von Jesus Christus die Verwaltung der Sakramente übertragen worden ist, sollen wir auf sie hören und ihre Weisungen befolgen! In der Heiligen Schrift heißt es: „Ist jemand von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben“ (Jak 5,14). Die Ältesten (= Presbyter) sind die geweihten Priester der Kirche. Demgemäß hat das Konzil von Trient (1545–1563) klargestellt: Die Spender dieses Sakraments sind die Presbyter der Kirche. Darunter sind die Bischöfe und Priester zu verstehen (vgl. DS 1697). Gemäß dem Kirchenrecht spendet die Krankensalbung gültig jeder Priester und nur er (CIC 1983, can. 1003 §1).

Freilich werden aufgrund des gegenwärtigen Priestermangels Laien als Mitarbeiter in der Kirche immer unentbehrlicher. Sie können aber den Priester, der in der Person Jesu Christi handelt (z.B. „Das ist mein Leib“, „Ich spreche dich los von deinen Sünden“), nicht ersetzen und darum auch keine Aufgaben übernehmen, die nur dem Priester zukommen. Ihre wichtige Aufgabe ist es, Kranke und Angehörige auf den rechten Empfang dieses Sakramentes vorzubereiten und gegebenenfalls einen Priester herbeizuholen. Diakone und im Notfall auch Laien, wenn sie durch den Bischof dazu beauftragt sind, dürfen die Krankenkommunion spenden.

Nie aber ist es möglich, daß Laien (und auch Diakone) die sakramentale Lossprechung (Beichte) erteilen oder die Krankensalbung spenden. Wo dies trotzdem geschieht, erfolgt ein Mißbrauch durch Vortäuschung der Spendung des Sakramentes, und die kirchliche Autorität muß informiert werden! Für den Gläubigen, der ohne sein Wissen getäuscht wird und nicht wirklich, sondern nur vermeintlich die Krankensalbung empfangen hat, ergeben sich keine negativen Auswirkungen. Die Sakramentsgnade als solche empfängt er zwar nicht, der Wunsch nach dem Sakrament läßt ihm von Gott dennoch Gnade zuteil werden.

Wer die Krankensalbung zu spenden versucht, obwohl er dazu nicht befähigt ist (Laie oder Diakon), begeht (objektiv) eine schwere Sünde. Inwieweit sie ihm auch subjektiv anzurechnen ist, hängt zum großen Teil von der Einsicht in die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens ab.