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Wozu Fasten? Anregungen zur Bußpraxis
Anregungen zur Bußpraxis

Josef Spindelböck

Von Aschermittwoch bis einschließlich Karsamstag dauert die Fastenzeit (Österliche Bußzeit), sie endet mit der Feier der Osternacht. Besonders hervor treten der Aschermittwoch und Karfreitag: Sie sind so genannte „Abbruch- und Abstinenzfasttage“: nur einmalige Sättigung ist dem gesunden Erwachsenen erlaubt. Auch ist Abstinenz (= Enthaltung) von Fleischspeisen geboten.[1]

Es wäre aber zu wenig und würde einem Formalismus gleichkommen, äußere Vorschriften bloß um ihrer selbst willen einhalten zu wollen. Warum erlässt die Kirche also diese Gebote?

Sie gibt uns eine Antwort in ihrer Liturgie, in den Fastenpräfationen:

Wir sollen uns in Bußgesinnung durch vermehrtes Gebet, Werke der Frömmigkeit und der Liebe[2] auf die Feier des Leidens, Sterbens und der Auferstehung Christi zu Ostern vorbereiten und so „mit geläutertem Herzen“[3] Gott näher kommen. Gott hilft uns, „das Böse zu überwinden“[4], „durch das Fasten des Leibes“ hält er „die Sünde nieder“[5], „er macht die teuflische List des Versuchers zunichte und lässt uns die Bosheit des Feindes durchschauen.“[6] Gott erhebt uns den Geist[7] und „schenkt uns von neuem die Reinheit des Herzens.“[8] „Die Entsagung mindert in uns die Selbstsucht und öffnet unser Herz für die Armen.“[9]

Christus selbst hat „durch sein Beispiel diese Zeit der Buße geheiligt“[10], als er 40 Tage lang in der Wüste fastete (vgl. Mt 4,1 f). Buße ist keine Erfindung der Kirche, sondern wird schon vom Herrn verlangt: „Kehrt um[11], und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1,15 b)

Das Fasten soll uns zur wahren Freude in Christus führen (vgl. Phil 3,1). Will uns dieses Tun nicht recht froh machen, dann stimmt womöglich etwas daran nicht. Ist vielleicht eine gewisse Selbstgefälligkeit oder ein Zur-Schau-Stellen dahinter? „Wenn ihr fastet, macht kein finsteres Gesicht wie die Heuchler. Sie geben sich ein trübseliges Aussehen, damit die Leute merken, dass sie fasten.“ (Mt 6,16)

Fasten hat mit Askese zu tun. Wir verzichten auf an sich Erlaubtes, um das in sich Unerlaubte (= die Sünde) leichter zu meiden.

Wie kann unser freiwilliges „Fasten“ neben dem bloß vorgeschriebenen nun konkret aussehen?

Der beste Schutz gegen Überheblichkeit sind kleine, verborgene, aber immer wieder geübte Opfer (vgl. Mt 6,18). Diese können – je nach Möglichkeit und Grad der Liebe – durchaus verschieden sein. Einige Anregungen:

Öfterer Messbesuch auch an Werktagen, Besuchung des Allerheiligsten, Einschränkungen und Verzicht bei Genussmitteln (Alkohol, Zigaretten, Kaffee, Süßigkeiten …) und bei üppigen oder besonders schmackhaften Speisen, bewusste Fernsehaskese oder Einschränkungen bei Musik und Internet, Besuch bei Alten, Kranken, Einsamen, Unrecht ertragen, verzeihen, Spenden für Hungernde, bereitwilliges Ertragen von Schmähungen und Kränkungen ...

Papst Johannes Paul II. hat wiederholt zur Solidarität mit den Armen und Hungernden in der Welt aufgerufen: Der Glaube muss von konkreten Werken begleitet sein. Es ist daher auch nötig, sich der schweren Geißel des Hungers in der Welt bewusst zu werden, um neue Initiativen zu ergreifen und die bestehenden zu unterstützen, damit allen Hungernden Hilfe gebracht wird. Der Papst ist überzeugt, dass wir nur dann am Brot des ewigen Lebens, nämlich an Jesus Christus, Anteil zu haben verdienen, wenn wir teilen: Nur so können wir eines Tages für würdig befunden werden, alle gemeinsam an Gottes himmlischem Tisch zu sitzen.

Zur Dokumentation:

Die Fastengebote der Kirche im „Codex Iuris Canonici“ (= CIC) 1983

Can. 1249 — Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten.

Can. 1250 — Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit.

Can. 1251 — Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.

Can. 1252 — Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden.

Can. 1253 — Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.

Buß- und Fastenordnung

(aus: Christliche Lebensordnung, 27. Februar 1994, hg. vom Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Hans Hermann Groer)

Im Advent bereiten sich Christen auf das Fest der Geburt Christi vor. Sie sollen dem Aufruf zu Buße und Umkehr folgen.

Die Österliche Bußzeit (Fastenzeit) hilft den Gläubigen bei der Vorbereitung auf das Osterfest. Alle Katholiken sind in dieser Zeit zu besonderem Gebet, ernster Gewissensprüfung, zur Mitfeier der Liturgie, zum Empfang des Bußsakraments und zum Fasten aufgerufen. So liegt es nahe, von öffentlichen, aufwendigen Festveranstaltungen Abstand zu nehmen.

Das Jahr hindurch gedenken die Katholiken am Freitag der Passion des Herrn durch ein Bußwerk eigener Wahl. An den Fasttagen Aschermittwoch und Karfreitag verzichten sie auf Fleischspeisen und sättigen sich nur einmal.

Das Bußsakrament. Reue, Beichte vor dem Priester und der Vorsatz, Sühne zu leisten sind erforderlich, um das Bußsakrament gültig zu empfangen. Es bewirkt die innere Erneuerung, weshalb die Kirche zur Beichte der schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr (zur österlichen Zeit) verpflichtet und die öftere Beichte auch lässlicher Sünden empfiehlt. Bußfeiern sollen zur Bußgesinnung verhelfen, die sakramentale Lossprechung bleibt der Beichte vorbehalten.

Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC Bußordnung / Fasten-Abstinenz (Kirchliche Bußpraxis / Weisungen zur Bußpraxis)

1. Aschermittwoch und Karfreitag

Der Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspei­sen (Abstinenz).

2. Fastenopfer

Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich, wo möglich am Ende der österlichen Bußzeit, ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden geben.

3. Die Freitage des Jahres

Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt. Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspei­sen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist, spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln, Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not geteilt werden. Auch eine andere spürbare Einschränkung im Konsumver­halten ist denkbar. Das Zeugnis gemeinsamen Freitagsopfers hat zudem seinen besonderen Wert. Kirchliche Häuser, Ordensgemeinschaften und geistliche Vereinigungen können hier ein Beispiel ge­ben. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen auch: Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine wirkliche Einschränkung und der Dienst am Nächsten.

Fulda, den 22. September 1992, 23. September 1993 und 26. September 1995. Rekognosziert mit Dekret der Bischofskongregation vom 16. Mai 1995 und 12. September 1995. Die Partikularnormen erhalten für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz am 1. Januar 1996 ihre Rechtskraft. Gleichzeitig verlieren die von der Deutschen und von der Berliner Bischofskonferenz zu denselben Canones erlassenen Partikularnormen ihre Geltung.

Bonn / Mainz, den 5. Oktober 1995
+ Karl Lehmann, Bischof von Mainz, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz



[1] Vgl. CIC Can.1251.

[2] Vgl. CIC Can. 1249; Präfation für die Fastenzeit I.

[3] Präfation für die Fastenzeit I.

[4] Präfation für die Fastenzeit II.

[5] Präfation für die Fastenzeit IV.

[6] Präfation vom 1. Fastensonntag.

[7] Vgl. Präfation für die Fastenzeit IV.

[8] Präfation für die Fastenzeit II.

[9] Präfation für die Fastenzeit III.

[10] Präfation vom 1. Fastensonntag.

[11] Griechisch: metanoeite = ändert den Sinn, bekehrt euch, tut Buße! (metanoia = Umkehr, Bekehrung, Reue, Buße).