Dr. Josef Spindelböck
Die christliche Gottesverehrung
Moraltheologische
Überlegungen zum 1. - 3. Gebot Gottes – eine katechetische Darlegung anhand des
„Katechismus der Katholischen Kirche“ (Nr. 2083-2195)
4-teilige Radioserie
im Juli 2005
in „Radio Maria Österreich“
Liebe Hörerinnen und Hörer von „Radio Maria
Österreich“!
Ich darf Sie ganz herzlich zu dieser Sendereihe im Monat Juli über das 1.-3.
Gebot Gottes anhand des „Katechismus der
Katholischen Kirche“ begrüßen. Die bisherigen Katechesen zum
Katechismus, die ich mit Ihnen in den letzten Jahren über Radio Maria bzw. auch
Radio Horeb halten durfte, hatten die Gebote der zweiten Tafel des Dekalogs zum
Inhalt. Es ging also vorrangig um die gottgewollte Beziehung des Menschen zu
sich selber und zu den Mitmenschen. Nun steht die erste Tafel der „10 Gebote
Gottes“ im Mittelpunkt: Wir fragen uns also, wie wir Gott die ihm gebührende
Ehre erweisen können.
Im „Katechismus der Katholischen Kirche“ werden die 10
Gebote Gottes insgesamt dem Doppelgebot
der Gottes- und Nächstenliebe (vgl. Mk 12,29-31) zugeordnet. Daher ist es nur konsequent, dass ganz am Anfang dieser
Darlegungen der Hinweis auf das Gebot der Liebe zu Gott und zum Nächsten steht.
Nur von da aus sind letztlich alle einzelnen Gebote zu verstehen. Wie der
Apostel Paulus im Römerbrief darlegt, tut die Liebe dem Nächsten nichts Böses.
Sie ist deshalb die Erfüllung des Gesetzes (vgl. Röm 13,8-10).
Hören wir daher, was der KKK in Nr. 2067 feststellt:
„Die zehn Gebote bringen die Forderungen der Gottes- und Nächstenliebe
zum Ausdruck. Die ersten drei Gebote beziehen sich vor allem auf die Liebe zu
Gott, die sieben weiteren auf die Liebe zum Nächsten.“
Dann folgt ein
Zitat aus einer Predigt des heiligen Augustinus:
„Wie die Liebe zwei Gebote umfasst, auf die der Herr das ganze Gesetz
und die Propheten bezieht ..., so sind die zehn Gebote auf zwei Tafeln
verteilt. Drei waren auf die eine Tafel und sieben auf die andere geschrieben“
(hl. Augustinus, serm. 33, 2).
Die ersten
drei Gebote des Dekalogs sind gleichsam
die Klammer zwischen dem Glauben
an Gott, wie wir ihn im Herzen festhalten und bekennen, und dem christlichen Leben. Es darf hier keinen Gegensatz geben.
Nur wenn wir in Wort und Tat für Christus Zeugnis ablegen, erweist sich unser
Glaube als echt und lebendig.
So bilden die Gebote Gottes, wie sie uns
zusammengefasst im Dekalog vorliegen,
„ein unteilbares Ganzes. Jedes seiner
‚Worte’ verweist auf alle anderen; sie bedingen einander. Die beiden Tafeln
erhellen einander; sie bilden eine Einheit. Wer ein Gebot übertritt, verstößt
gegen das ganze Gesetz. Man kann den Mitmenschen nicht ehren, ohne Gott, seinen
Schöpfer, zu preisen. Man kann Gott nicht anbeten, ohne die Menschen, seine
Geschöpfe, zu lieben. Der Dekalog bringt das gottbezogene und das
gesellschaftliche Leben des Menschen in eine Einheit.“ (KKK 2069)
Wir lesen die im Alten Bund geoffenbarten Gebote
Gottes im Licht des Neuen Bundes,
den uns Jesus Christus geschenkt hat. So erfüllen wir sein Gebot der Liebe:
„Liebt einander, so wie ich euch geliebt habe“ (Joh 15,12).
Auch zum himmlischen Vater treten wir in der Ordnung
des Neuen Bundes in ein besonderes Vertrauensverhältnis kindlicher Liebe,
weshalb wir sagen können, dass die Liebe alle Furcht vertreibt. Damit ist nicht
die Ehrfurcht gemeint, welche ein Bestandteil der Liebe ist, sondern die
falsche Furcht vor Gott, die sklavische „Gottesangst“. Wer ein Kind Gottes
geworden ist, der darf zu Gott Vater sagen. Im Geist der Kindschaft vernehmen wir darum den Wortlaut des 1.-3.
Gebotes Gottes auf neue, befreiende Weise.
Gott hat uns seine Liebe erwiesen in seinem
Schöpfungs- und Heilswerk. Das Halten der Gebote Gottes ist Bestandteil jener
„liebende(n) Antwort, die der Mensch seinem Gott geben soll“ (KKK 2083).
Bevor wir die
drei ersten Gebote Gottes in einzelnen behandeln, wollen wir sie nochmals in ihrer Gesamtheit hören, wie sie in
der Katechetischen Überlieferung der Kirche kurz zusammengefasst sind:
In ausführlicher
Form sind die Gebote Gottes sowohl im Buch Exodus 20,2-17 wie auch im Buch Deuteronomium
5,6-21 zu finden.
So heißt es im Buch Exodus, die
ersten drei Gebote betreffend:
Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem
Sklavenhaus.
Du sollst neben mir keine anderen Götter haben.
Du sollst dir kein Gottesbild machen und keine Darstellung von
irgendetwas am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde.
Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht
verpflichten, ihnen zu dienen. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein
eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir feind sind, verfolge ich die Schuld der
Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation; bei denen, die mich
lieben und auf meine Gebote achten, erweise ich Tausenden meine Huld.
Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn
der Herr lässt den nicht ungestraft, der seinen Namen missbraucht.
Gedenke des Sabbat: Halte ihn heilig!
Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist
ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit
tun: du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, dein Vieh
und der Fremde, der in deinen Stadtbereichen Wohnrecht hat.
Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel, Erde und Meer gemacht und
alles, was dazugehört; am siebten Tag ruhte er. Darum hat der Herr den
Sabbattag gesegnet und ihn für heilig erklärt.
Wenden wir uns nun dem 1. Gebot Gottes zu!
Jesus
Christus, unser Herr, hat dieses erste Gebot auf folgende Weise
zusammengefasst. Als der Versucher an ihn mit dem Versprechen herantrat, ihm
alle Reiche der Welt zu geben, und ihn aufforderte, ihn anzubeten, antwortete
Jesus:
„Weg mit dir, Satan! Denn in der Schrift steht:
Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen“
(Mt 4,10).
Ein Echo dieses Gebotes ist auch im Mahnwort Jesu
enthalten:
„Was nützt es
einem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, dabei aber sein Leben einbüßt?
Um welchen Preis kann ein Mensch sein Leben zurückkaufen?“ (Mt 16,26)
An anderer Stelle erklärt der Herr:
„Euch aber muss
es zuerst um sein Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles
andere dazugegeben.“ (Mt 6,33)
Im ersten Gebot Gottes geht es also darum, Gott als
den absoluten Herrn anzuerkennen. Alles was wir haben und sind, verdanken wir
Gott. Ihm allein gebühren Anbetung und Ehre!
Darum werden die folgenden Artikel in KKK 2084-2094
mit der Überschrift zusammengefasst:
I. Du sollst den Herrn, deinen Gott,
anbeten und ihm dienen!
Zu Beginn dieser Darlegungen werden wir daran
erinnert, dass sich der ewige Gott zuerst dem Volk Israel offenbart hat. Denn
(KKK 2084):
„Gott gibt sich
zu erkennen, indem er an sein allmächtiges, gütiges und befreiendes Handeln in
der Geschichte des Volkes erinnert, an das er sich wendet: ‚Ich habe dich aus
Ägypten geführt, aus dem Sklavenhaus’ (Dtn 5,6).“
Weil Gott der Schöpfer und Befreier ist, gebühren ihm
Anbetung und Gehorsam. So ist der Mensch
„berufen, Gott
zu bezeugen, indem er so handelt, wie es seiner Erschaffung ‚nach dem Bilde
Gottes’ (Gen 1,26) und seiner Gottähnlichkeit entspricht.“
Es gibt nur einen einzigen Gott. Jener Gott,
der sich dem Volk Israel offenbart hat – also der „Gott Abrahams, Isaaks und
Jakobs“ (Ex 3,16) – ist auch der „Gott Jesu Christi“ (Eph 1,17). Der zum
christlichen Glauben konvertierte jüdische Philosoph Justin, der als Märtyrer
gestorben ist, sagt um 155 zum gelehrten Juden Tryphon (KKK 2085):
„Es wird nie
ein anderer Gott sein, Tryphon, noch war von Ewigkeit her ein anderer Gott ...
als der, der dieses Weltall gemacht und geordnet hat. Wir glauben ferner, dass
unser Gott kein anderer ist als der eurige, dass er vielmehr der gleiche ist
wie der, der eure Väter aus Ägypten geführt hat‚ ‚mit starker Hand und
erhobenem Arm‘. Auch setzen wir unsere Hoffnung auf keinen anderen Gott – es
gibt ja keinen anderen –, sondern auf denselben wie ihr, auf den Gott Abrahams,
Isaaks und Jakobs“ (hl. Justin, dial. 11,1).
Der „Katechismus der Katholischen Kirche“ stellt dann die drei göttlichen Tugenden Glaube,
Hoffnung und Liebe vor, die im KKK auch sonst wiederholt zur Sprache kommen
(vgl. z.B. 1814-1816; 1817-1821; 1822-1829). Es wird jeweils kurz das Wesen der
entsprechenden Tugend charakterisiert, und dann werden Sünden gegen diese
Tugend genannt, die eben Sünden gegen das erste Gebot Gottes sind.
Im Glauben anerkennen
wir Gott als Herrn. Wir halten fest an seiner Wahrheit, die er uns durch seinen
Sohn Jesus Christus im Heiligen Geist offenbart hat und die uns in der
Verkündigung der Kirche zum Glauben vorgelegt wird. Der Katechismus stellt fest
(KKK 2087):
„Unser sittliches Leben wurzelt im Glauben an Gott, der uns seine Liebe offenbart. Der heilige Paulus spricht vom ‚Gehorsam des Glaubens’ als der ersten Pflicht. Im ‚Verkennen’ Gottes sieht er den Grund und die Erklärung für alle sittlichen Verfehlungen. Wir haben Gott gegenüber die Pflicht, an ihn zu glauben und ihn zu bezeugen.“
Weil der Glaube für uns so wichtig ist – er ist gleichsam das Licht auf unserem Weg zu Gott –, darum verlangt das erste Gebot Gottes von uns,
„unseren Glauben zu nähren, ihn umsichtig und wachsam zu behüten und alles zurückzuweisen, was ihm widerspricht.“ (KKK 2088)
Man kann auf verschiedene Weise gegen den Glauben sündigen:
„Freiwilliger Glaubenszweifel besteht in der Vernachlässigung oder Weigerung, für wahr zu halten, was Gott geoffenbart hat und die Kirche zu glauben vorlegt. Unfreiwilliger Zweifel besteht im Zögern, zu glauben, in der Mühe, über Einwände gegen den Glauben hinwegzukommen, oder auch in der Angst, die durch das Dunkel des Glaubens hervorgerufen wird. Wird der Zweifel mit Absicht gepflegt, kann er zu geistiger Verblendung führen.“ (KKK 2088)
„Unglaube besteht in der Missachtung der geoffenbarten Wahrheit oder in der willentlichen Weigerung, ihr zuzustimmen. ‚Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche’ (CIC, can. 751).“ (KKK 2089)
Ganz wesentlich für unser christliches Leben ist auch die Hoffnung. Die Hoffnung gründet sich auf Gottes Liebe und Treue. Der Inhalt der christlichen Hoffnung ist Gott selber und all das, was uns mit ihm verbindet. Sie ist nach den Worten des Katechismus (KKK 2090)
„die vertrauensvolle Erwartung
des göttlichen Segens und der beseligenden Gottesschau; sie ist auch mit der
Befürchtung verbunden, gegen die Liebe Gottes zu verstoßen und sich strafbar zu
machen.“
Als Sünden gegen die Hoffnung
werden Verzweiflung und Vermessenheit genannt:
„In der Verzweiflung hört der Mensch auf, von Gott sein persönliches Heil, die Gnadenhilfe, um zum Heil zu gelangen, oder die Vergebung seiner Sünden zu erhoffen. Er widersetzt sich damit der Güte Gottes, seiner Gerechtigkeit – denn der Herr bleibt seinen Verheißungen treu – und seiner Barmherzigkeit.“ (KKK 2091)
„Es gibt zwei Arten von Vermessenheit: Der Mensch überschätzt seine Fähigkeiten, indem er hofft, er könne das Heil ohne die Hilfe von oben erlangen; oder er hofft vermessen, er könne von der Allmacht und dem Erbarmen Gottes Vergebung erlangen, ohne sich zu bekehren, und selig werden, ohne es zu verdienen.“ (KKK 2092)
Wir wollen zu Gott beten, dass wir nie in diese Sünden verfallen. Zu bemerken ist, dass ein verzweifelter oder verzagter Zustand für viele Menschen noch keine Sünde darstellt, sondern eine Versuchung oder eine Prüfung, die auch mit Krankheit (Depression) zu tun haben kann. Solchen Menschen müssen wir beistehen und dürfen sie nicht durch ein Übermaß an guten Ratschlägen bedrängen. Erst dann wenn sie vorbehaltlose Liebe erfahren und sich angenommen wissen, fassen sie wieder Mut und sind dann auch fähig, sich für das Gute einzusetzen!
Im Zentrum des christlichen Lebens steht natürlich die Liebe, die ja der Inhalt des Hauptgebotes ist.
„Das erste Gebot befiehlt uns, Gott über alles und seinetwegen sämtliche Geschöpfe zu lieben.“ (KKK 2093)
Was aber widerspricht dieser
Liebe zu Gott in direkter Weise? Welche Sünden gibt es, die auf besondere Weise
gegen die Liebe zu Gott gerichtet sind? Der KKK 2094 zählt auf:
„Man kann auf verschiedene Weise gegen die Liebe zu Gott sündigen. Gleichgültigkeit versäumt es oder weigert sich, an die Liebe Gottes zu denken; sie verkennt deren zuvorkommendes Wesen und leugnet ihre Kraft. Undankbarkeit unterlässt es oder weigert sich, die Liebe Gottes dankbar anzuerkennen und in Gegenliebe zu erwidern. Lauheit zögert oder unterlässt, die göttliche Liebe zu erwidern; in ihr kann die Weigerung liegen, sich dieser Liebe auszuliefern. Überdruss an geistlichen Dingen [acedia] oder geistige Trägheit kann so weit gehen, dass man die von Gott kommende Freude ver- schmäht und das göttliche Gut verabscheut. Hass gegen Gott entspringt dem Stolz. Er widersetzt sich der Liebe Gottes, dessen Güte er leugnet und den er vorgeblich deswegen verwünscht, weil Gott die Sünden verbietet und Strafen verhängt.“
Nach Glaube und Hoffnung kommt
nun die göttliche Tugend der Liebe
in den Blick:
„Im Glauben an die Liebe Gottes liegt die Aufforderung und
die Pflicht, die göttliche Liebe aufrichtig zu erwidern. Das erste Gebot
befiehlt uns, Gott über alles und seinetwegen sämtliche Geschöpfe zu lieben.“
(KKK 2093)
Wenn Gott selber in seinem Wesen zuinnerst Liebe ist
und er aus Liebe alles erschaffen hat und uns in dieser seiner unbegreiflichen
Liebe von aller Schuld erlöst und in sein himmlisches Reich beruft, dann müssen
wir uns doch aus ganzem Herzen dazu gedrängt wissen, Gott auch selber lieben!
„Denn Gott hat
die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der
an ihn glaubt, nicht zugrunde geht, sondern das ewige Leben hat.“ (Joh 3,16)
Allgemein
gesprochen ist jede Sünde eine Sünde gegen die Liebe. Es gibt auch besondere
Verfehlungen, welche sich direkt gegen diese göttliche Tugend richten. Diese
benennt der KKK in Nr. 2094:
„Gleichgültigkeit versäumt es oder weigert sich, an die Liebe
Gottes zu denken; sie verkennt deren zuvorkommendes Wesen und leugnet ihre
Kraft. Undankbarkeit unterlässt es
oder weigert sich, die Liebe Gottes dankbar anzuerkennen und in Gegenliebe zu
erwidern. Lauheit zögert oder
unterlässt, die göttliche Liebe zu erwidern; in ihr kann die Weigerung liegen,
sich dieser Liebe auszuliefern. Überdruss
an geistlichen Dingen [acedia] oder geistige Trägheit kann so weit gehen, dass
man die von Gott kommende Freude verschmäht und das göttliche Gut verabscheut. Hass gegen Gott entspringt dem Stolz. Er
widersetzt sich der Liebe Gottes, dessen Güte er leugnet und den er vorgeblich
deswegen verwünscht, weil Gott die Sünden verbietet und Strafen verhängt.“
Wenn wir dies
bedenken, so sollen wir uns bewusst sein: Es kommt nicht in erster Linie auf
das Gefühl an, wo es um die Liebe zu Gott und den Mitmenschen geht. Jesus sagt
es selber:
„Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt; wer mich
aber liebt, wird von meinem Vater geliebt werden und auch ich werde ihn lieben
und mich ihm offenbaren.“ (Joh 14,21)
Spüren wir also
nichts im Herzen und bemühen wir uns dennoch, Gott zu lieben, dann lieben wir
ihn auch. Und diese Liebe kann oft viel wertvoller sein als ein momentaner
Gefühlsüberschwang, wo sich jemand schon fast im siebenten Himmel wähnt und es
gar nicht verstehen kann, wie seine Mitmenschen noch mit ganz gewöhnlichen
Problemen zu kämpfen haben … Die wahre Gottesliebe ist also immer mit Demut
verbunden, und sie bringt Werke der Liebe hervor!
Zusammenfassend und
weiterführend heißt es (KKK 2095):
„Die göttlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe formen
die sittlichen Tugenden und erfüllen sie mit Leben. So drängt uns die Liebe,
Gott das zu geben, was wir ihm als Geschöpfe rechtmäßig schulden. Die Tugend der Gottesverehrung [virtus
religionis] macht uns zu dieser Haltung bereit.“
Um diese Tugend der Gottesverehrung soll es nun
im Besonderen gehen.
II. Ihm allein sollst du dienen! (KKK 2095-2109)
Weil Gott der einzige und höchste Herr ist, sind wir verpflichtet,
ihn in der Weise der Anbetung zu
ehren.
So ist „(d)er erste Akt der Tugend der
Gottesverehrung … die Anbetung. Gott anbeten heißt, ihn als Gott, als den
Schöpfer und Retter, den Herrn und Meister von allem, was ist, als unendliche
und barmherzige Liebe anzuerkennen.“ (KKK 2096)
Die heilige
Jungfrau und Gottesmutter Maria hat uns auf beispielhafte Art und Weise
gezeigt, wie wir Gott anbeten sollen.
„Gott anbeten heißt, in Ehrfurcht und absoluter Unterwerfung die
‚Nichtigkeit des Geschöpfs’ anzuerkennen, welches einzig Gott sein Dasein
verdankt. Gott anbeten heißt, wie Maria im ‚Magnifikat’ ihn zu loben, ihn zu
preisen und sich selbst zu demütigen, indem man dankbar anerkennt, dass er
Großes getan hat und dass sein Name heilig ist. Die Anbetung des einzigen
Gottes befreit den Menschen von der Selbstbezogenheit, von der Sklaverei der
Sünde und der Vergötzung der Welt.“ (KKK 2097)
Die Anbetung Gottes ist von der Verehrung der Heiligen zu unterscheiden.
Sie ahmen wir nach und rufen sie um ihre Fürbitte bei Gott an; wenn wir uns im
Gebet an sie wenden, dann setzen wir die Heiligen aber nicht an die Stelle
Gottes, sondern preisen Gott, der an ihnen Großes getan hat. So konnte Maria im
„Magnifikat“ in prophetischer Weise ausrufen: „Siehe von nun an preisen mich
selig alle Geschlechter!“ (Lk 1,48)
Wie vollzieht sich
unsere Anbetung Gottes?
„Wir beten Gott an, indem wir den Geist in Lob- und Dankgebet, Fürbitte
und Bitte zu Gott erheben. Das Gebet ist eine unerlässliche Voraussetzung, um
die Gebote Gottes halten zu können.“ (KKK 2098)
Auf das Gebet wird
ja in ausführlicher Weise im 4. Teil des „Katechismus der Katholischen Kirche“
eingegangen. Wer betet, steht in einer Verbindung mit Gott. Daher sollen wir
„allzeit beten und darin nicht nachlassen“ (Lk 18,1).
Ein ganz
wesentlicher Ausdruck unserer Gottesverehrung ist das Opfer. Auch viele gläubige und „praktizierende“ katholische
Christen wissen mit diesem Begriff nur mehr wenig anzufangen. Das Opfer ist ein
äußeres Zeichen, bei dem Gott eine Gabe übereignet wird, wodurch seine Majestät
anerkannt und geehrt wird.
„Es ist richtig, Gott Opfer darzubringen zum Zeichen der Anbetung und
des Dankes, des Flehens und der Gemeinschaft mit ihm.“ (KKK 2099)
Augustinus sagt: „Ein wahres Opfer ist jegliches Werk, das getan wird,
um in heiliger Gemeinschaft Gott anzuhangen“ (hl. Augustinus, civ. 10,6).
Aus der
Religionsgeschichte sind uns die Opfer von Feldfrüchten, Tieropfer und auch
Menschenopfer bekannt. Im Alten Testament nimmt Gott keine Menschenopfer an. In
Gen 22,1-19 zeigt Gott dem Abraham, dass ihm das innere Opfer des Gehorsams
wertvoller und wichtiger ist als blutige Opfer seines Sohnes Isaak). Bloß
äußerliche Opfer sind vor Gott ein Gräuel. Das Herz der Menschen ist dann fern
bzw. sogar dem Unrecht zugewandt.
Darum stellt der
KKK in Nr. 2100 fest:
„Damit die äußere Opferhandlung wahrhaftig ist, muss sie Ausdruck einer
inneren Opferhaltung sein: ‚Das Opfer, das Gott gefällt, ist ein zerknirschter
Geist ...’ (Ps 51,19). Die Propheten des Alten Bundes verurteilten oft die
Opfer, die ohne innere Anteilnahme oder ohne Liebe zum Nächsten dargebracht
werden. Jesus erinnert an das Wort des Propheten Hosea: ‚Barmherzigkeit will
ich, nicht Opfer’ (Mt 9,13; 12,7). Das einzige vollkommene Opfer ist jenes, das
Christus am Kreuz in völliger Hingabe an die Liebe des Vaters und zu unserem
Heil dargebracht hat. Indem wir uns mit seinem Opfer vereinen, können wir unser
Leben zu einer Opfergabe an Gott machen.“
In diesem
Zusammenhang sind wir aufgefordert, an die reale Vergegenwärtigung und
unblutige Erneuerung des Kreuzesopfers Christi zu denken, das immer dann
vollzogen sind, wenn der geweihte Priester in der Person Christi und in Einheit
mit der Kirche das heilige Messopfer feiert. Im „Jahr der Eucharistie“ wollen
wir mit Glaube, Liebe und Ehrfurcht daran teilnehmen und so reiche Früchte der
Gnade daraus empfangen!
Der nächste
Bereich, der im Zusammenhang des 1. Gebotes Gottes behandelt wird, betrifft ein
Gott gemachtes Versprechen oder gar
ein Gelübde. Wer sich Gott gegenüber
bindet, und dies vielleicht in feierlicher Form, der ist aufgerufen, sein
Versprechen in besonderer Weise treu zu halten. So heißt es im KKK 2101:
„Bei mehreren Anlässen wird der Christ aufgerufen, Gott Versprechen zu
machen. Taufe und Firmung, Trauung und Weihe sind stets mit einem solchen
Versprechen verbunden. Aus persönlicher Frömmigkeit kann der Christ Gott auch
eine Tat, ein Gebet, ein Almosen, eine Wallfahrt oder ähnliches versprechen. Im
treuen Einhalten der Gott gemachten Versprechen zeigt sich die der göttlichen
Majestät geschuldete Ehrerbietung und die Liebe zum getreuen Gott.“
Gott selber ist der
absolut Treue und Zuverlässige, der sein Wort gegenüber uns nicht mehr
zurücknimmt:
„Denn Gottes Sohn Jesus Christus, der euch durch uns verkündigt wurde -
durch mich, Silvanus und Timotheus -, ist nicht als Ja und Nein zugleich
gekommen; in ihm ist das Ja verwirklicht. Er ist das Ja zu allem, was Gott
verheißen hat. Darum rufen wir durch ihn zu Gottes Lobpreis auch das Amen.“ (2
Kor 1,19-20)
Was ist nun ein Gelübde?
Dieses ist ein Gott gemachtes Versprechen, das sich auf etwas bezieht, wozu der
Christ an sich nicht verpflichtet ist. Es handelt es sich um etwas Gute, das
jemand freiwillig tun will zusätzlich zu dem, was ihm durch die Gebote Gottes
aufgetragen ist. Im „Codex Iuris Canonici“ (can. 1191, §1), der vom KKK in Nr.
2102 zitiert wird, heißt es dazu:
„Ein Gelübde, das ist ein Gott überlegt und frei gegebenes Versprechen,
das sich auf ein mögliches und besseres Gut bezieht, muss kraft der Tugend der
Gottesverehrung erfüllt werden“ (CIC, can. 1191, § 1).
Von daher ist
klargestellt, dass man kein Gelübde machen darf in einer unmöglichen oder gar
sittlich fragwürdigen Sache. Wenn jemand z.B. verspricht, sein ganzes Geld den
Armen zu geben, und dabei seine Familie vernachlässigt, erweist er Gott keinen
Dienst, da er dabei die Mitmenschen schädigt, die ein Recht auf seine Hilfe
haben. Wird jemand krank, so kann es vorkommen, dass ein Gott gemachtes
Versprechen oder Gelübde plötzlich unerfüllbar wird, weil der Mensch nicht mehr
die Kraft zu dem besitzt, was er sich vorgenommen hat.
Sofern Zweifel an
der Gültigkeit eines Gelübdes oder Versprechens bestehen, kann dies die Kirche
klären. Sie hat sogar die Vollmacht,
„(i)n gewissen Fällen … aus angemessenen Gründen von Gelübden und
Versprechen [zu] dispensieren.“ (KKK 2103)
So ist das Gelübde
„ein Akt der Hingabe, durch den sich der Christ Gott weiht oder ihm ein
gutes Werk verspricht. Durch die Erfüllung seiner Gelübde schenkt er Gott, was er
ihm versprochen und geweiht hat. So war der heilige Paulus, wie die
Apostelgeschichte uns zeigt, sehr darauf bedacht, seine Gelübde zu erfüllen.“
(KKK 2102)
Ein besonderer Wert
kommt jenen Gelübden zu, in denen sich Personen auf private oder auf öffentliche
Weise dazu verpflichten, entsprechend den „evangelischen Räten“ von Armut,
Jungfräulichkeit und Gehorsam zu leben. So hat das 2. Vatikanische Konzil
festgestellt:
„Deshalb freut sich die Mutter Kirche darüber, dass sich in ihrem Schoß
viele Männer und Frauen finden, die die Entäußerung des Erlösers
nachdrücklicher befolgen und deutlicher erweisen, indem sie die Armut in der
Freiheit der Kinder Gottes übernehmen und auf den Eigenwillen verzichten, das
heißt, sie unterwerfen sich einem Menschen um Gottes willen hinsichtlich der
Vollkommenheit über das Maß des Gebotes hinaus, um sich dem gehorsamen Christus
mehr gleich zu gestalten“ (LG 42; vgl. KKK 2103).
Gilt nun die
Verpflichtung zur Gottesverehrung nur für den einzelnen Menschen oder ist davon
auch die Gesellschaft betroffen? Ist Religion nur Privatsache oder doch auch
etwas, das im öffentlichen Interesse liegt?
In Nr. 2104-2109
gibt der KKK im Rahmen des 1. Geboten Gottes Antwort auf das Thema: „Die
Verpflichtung der Gesellschaft zur Gottesverehrung und das Recht auf
Religionsfreiheit“. So heißt es gleich einleitend (KKK 2104):
„Alle Menschen sind ‚verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was
Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen
und zu bewahren’ (DH 1). Zu dieser Pflicht werden die Menschen ‚durch ihre
eigene Natur gedrängt’ (DH 2). Diese Pflicht verbietet nicht, ‚mit aufrichtigem
Ernst’ die verschiedenen Religionen zu achten, die ‚nicht selten einen Strahl
jener Wahrheit wiedergeben, die alle Menschen erleuchtet’ (NA 2); sie
widerspricht auch nicht dem Liebesgebot, das die Christen drängt, ‚den
Menschen, die in Irrtum oder Unwissenheit in den Dingen des Glaubens befangen
sind, in Liebe, Klugheit und Geduld zu begegnen’ (DH 14).“
Wie wir von Gott
mit Vernunft und Gewissen ausgestattet sind, sind wir aufgerufen, die Wahrheit
Gottes zu suchen und an ihr festzuhalten. Dabei handelt es sich um eine ganz
wesentliche sittliche Verpflichtung. Wir können uns nicht auf den Standpunkt
zurücklehnen: „Hauptsache gläubig, egal wie“, sondern wir müssen uns die Frage
nach der Wahrheit des Glaubens stellen. Dabei wird der Mensch mit der Pflicht
konfrontiert, Gott zu ehren. Wie ist diese aufzufassen?
„Die Pflicht, Gott aufrichtig zu verehren, betrifft sowohl den einzelnen
Menschen als auch die Gesellschaft. Dies ist ‚die überlieferte katholische
Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber
der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi’ (DH 1). Indem die Kirche
unablässig das Evangelium verkündet, bemüht sie sich darum, dass es den
Menschen möglich wird, ‚Mentalität und Sitte, Gesetz und Strukturen der
Gemeinschaft, in der jemand lebt, im Geist Christi zu gestalten’ (AA 13). Die
Christen haben die soziale Verpflichtung, in jedem Menschen die Liebe zum
Wahren und Guten zu achten und zu wecken. Dies verlangt von ihnen, die einzige
wahre Religion, die in der katholischen und apostolischen Kirche verwirklicht
ist, zu verbreiten. Die Christen sind berufen, das Licht der Welt zu sein. Die
Kirche bezeugt so die Königsherrschaft Christi über die ganze Schöpfung,
insbesondere über die menschlichen Gesellschaften.“ (KKK 2105)
Wir sind also
aufgerufen, als einzelne und in Gemeinschaft Zeugnis zu geben für das Königtum
Christi über die ganze Welt. Dieses Zeugnis verbindet sich mit der Achtung der
Freiheit der anderen, weshalb der KKK auch auf die Frage der Religionsfreiheit eingeht (Nr. 2106):
„Religionsfreiheit bedeutet, ‚dass im religiösen Bereich niemand
gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird,
privat und öffentlich, als einzelner und in Verbindung mit anderen innerhalb
der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln’ (DH 2). Dieses Recht
gründet auf der Natur des Menschen, dessen Würde erfordert, dass er der göttlichen
Wahrheit, die die zeitliche Ordnung übersteigt, freiwillig zustimmt. Deswegen
bleibt dieses Recht ‚auch denjenigen erhalten, die der Verpflichtung, die
Wahrheit zu suchen und an ihr festzuhalten, nicht nachkommen’ (DH 2; GS 26).“
Den Glauben kann man
nicht erzwingen, da es sich um einen Akt der freien Zustimmung des Menschen zu
Gottes offenbarendem Wort handelt. Es sind freilich gewisse Abgrenzungen
gegenüber Missverständnissen nötig, welche in KKK 2108 erfolgen:
„Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische
Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen, noch ein angebliches Recht auf Irrtum,
sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit,
das heißt darauf, dass im religiösen Bereich – innerhalb der gebührenden Grenzen
– von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird. Dieses
natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen, so
dass es zum staatlichen Recht wird.“
Auch das Recht auf
Religionsfreiheit hat Grenzen:
„Das Recht auf Religionsfreiheit darf an sich weder unbeschränkt noch
bloß durch eine positivistisch oder naturalistisch verstandene ‚öffentliche
Ordnung’ beschränkt sein. Die diesem Recht innewohnenden ‚gerechten Grenzen’
sind für jede Gesellschaftssituation den Forderungen des Gemeinwohls
entsprechend durch die politische Klugheit zu bestimmen und durch die
staatliche Autorität ‚nach rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen
Ordnung entsprechen’, zu bestätigen (DH 7).“ (KKK 2109)
Im Rahmen des ersten Gebotes
Gottes ist noch auf Aberglaube,
Götzendienst, Wahrsagerei und Magie, Sakrileg, Simonie, Atheismus und
Agnostizismus einzugehen:
III. Du sollst neben
mir keine anderen Götter haben! (KKK 2110-2128)
In gewisser
Weise kann man sagen, dass der abergläubische Mensch „zuviel“ glaubt, während
der Ungläubige zu wenig glaubt (vgl. KKK 2110):
„Der Aberglaube
ist eine Entgleisung des religiösen Empfindens und der Handlungen, zu denen es
verpflichtet. Er kann sich auch in die Verehrung einschleichen, die wir dem
wahren Gott erweisen. So wenn z. B. bestimmten, im Übrigen berechtigten oder
notwendigen Handlungen eine magische Bedeutung beigemessen wird. Wer die
Wirksamkeit von Gebeten oder von sakramentalen Zeichen dem bloß äußerlichen
Verrichten zuschreibt und dabei von den inneren Haltungen, die sie erfordern,
absieht, verfällt dem Aberglauben.“ (KKK 2111)
Wenn wir wirklich groß von Gott denken, werden wir
nicht dem Aberglauben verfallen. Wichtig ist es, die eigene Vernunft
einzusetzen, damit der katholische Glaube nicht durch Zerrformen der
Frömmigkeit entstellt wird.
Der Götzendienst
im eigentlichen Sinn kommt in unserem Kulturkreis wohl nur selten vor:
„Das erste Gebot verurteilt die Vielgötterei. Es verlangt vom Menschen, nur an Gott, nicht an andere
Götter zu glauben und außer dem einen Gott keine anderen Gottheiten zu
verehren. Die Schrift mahnt beständig zur Zurückweisung der Götzen. Diese ‚sind
nur Silber und Gold, ein Machwerk von Menschenhand. Sie haben einen Mund und
reden nicht, Augen und sehen nicht.’ Diese kraftlosen Götzen machen kraftlos:
‚Die sie gemacht haben, sollen ihrem Machwerk gleichen, alle, die den Götzen
vertrauen’ (Ps 115,4–5.8). Gott hingegen ist der ‚lebendige Gott’ (Jos 3,10),
der Leben schafft und in die Geschichte eingreift.“ (KKK 2112)
Dennoch gibt es auch bei uns versteckte Formen des
Götzendienstes:
„Götzendienst kommt nicht nur in den falschen Kulten des
Heidentums vor. Er bleibt auch für den Glauben eine beständige Versuchung. Es
ist Götzendienst, wenn der Mensch anstelle Gottes etwas Geschaffenes ehrt und
verehrt, ob es sich nun um Götter oder Dämonen (z. B. im Satanismus) oder um
Macht, Vergnügen, Rasse, Ahnen, Staat, Geld oder ähnliches handelt. ‚Ihr könnt
nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon’, sagt Jesus (Mt 6,24). Zahlreiche
Märtyrer starben, weil sie ‚das Tier’ nicht anbeteten; sie weigerten sich
sogar, es auch nur zum Schein zu verehren. Götzendienst lässt Gott nicht als
den einzigen Herrn gelten; er schließt also von der Gemeinschaft mit Gott aus.“
(KKK 2113)
Der Götzendienst, egal in welcher Form, widerspricht der wahren Gottesverehrung, zu der der Mensch gerufen ist:
„In der Anbetung des einzigen
Gottes wird das menschliche Leben zu einer Einheit. Das Gebot, den einen Herrn
allein anzubeten, macht den Menschen einfach und rettet ihn vor unendlicher
Zersplitterung. Der Götzendienst ist eine Perversion des dem Menschen
angeborenen religiösen Empfindens. Den
Götzen dient, ‚wer seinen unzerstörbaren Sinn für Gott auf etwas anderes als
auf Gott richtet’ (Origenes, Cels. 2, 40).“ (KKK 2114)
Eine schwere Verfehlung gegen das 1. Gebot Gottes geschieht auch durch Wahrsagerei und Magie. Es handelt sich dabei um die uralte Versuchung des Menschen, sich Gottes bemächtigen zu wollen und dabei über Wissen und Kräfte zu verfügen, die dem Menschen als Menschen nicht zukommen.
Zum ungeordneten Streben nach Wissen über Verborgenes und Zukünftiges stellt der KKK in Nr. 2115 fest:
„Gott kann seinen Propheten und anderen Heiligen die Zukunft offenbaren. Die christliche Haltung besteht jedoch darin, die Zukunft vertrauensvoll der Vorsehung anheim zustellen und sich jeglicher ungesunder Neugier zu enthalten. Wer es an notwendiger Voraussicht fehlen lässt, handelt verantwortungslos.“
Daher sind „(s)ämtliche Formen der Wahrsagerei … zu
verwerfen: Indienstnahme von Satan und Dämonen, Totenbeschwörung oder andere
Handlungen, von denen man zu Unrecht annimmt, sie könnten die Zukunft
‚entschleiern’. Hinter Horoskopen, Astrologie, Handlesen, Deuten von Vorzeichen
und Orakeln, Hellseherei und dem Befragen eines Mediums verbirgt sich der Wille
zur Macht über die Zeit, die Geschichte und letztlich über die Menschen, sowie
der Wunsch, sich die geheimen Mächte geneigt zu machen. Dies widerspricht der
mit liebender Ehrfurcht erfüllten Hochachtung, die wir allein Gott schulden.“
(KKK 2116)
Gerade in der Esoterik oder im
New Age spielen derartige Auffassungen und Praktiken heute nicht selten eine
große Rolle. Auch manche Gläubige lassen sich davon verwirren. Seien wir darum
dankbar, dass die Kirche klar erklärt:
„Sämtliche Praktiken der Magie und Zauberei, mit denen man
sich geheime Mächte untertan machen will, um sie in seinen Dienst zu stellen
und eine übernatürliche Macht über andere zu gewinnen – sei es auch, um ihnen
Gesundheit zu verschaffen –, verstoßen schwer gegen die Tugend der
Gottesverehrung. Solche Handlungen sind erst recht zu verurteilen, wenn sie von
der Absicht begleitet sind, anderen zu schaden, oder wenn sie versuchen, Dämonen
in Anspruch zu nehmen. Auch das Tragen von Amuletten ist verwerflich.
Spiritismus ist oft mit Wahrsagerei oder Magie verbunden. Darum warnt die
Kirche die Gläubigen davor. Die Anwendung so genannter natürlicher Heilkräfte
rechtfertigt weder die Anrufung böser Mächte noch die Ausbeutung der
Gutgläubigkeit anderer.“ (KKK 2117)
Es gibt also sehr wohl die
Unterscheidung zwischen natürlichen Kräften, die dem Menschen vielleicht noch
verborgen sind und deren er sich bedienen darf, um beispielsweise Heilung von
einer Krankheit zu suchen, und anderen Mächten und Kräften, die an die Stelle
Gottes gesetzt werden, ja die vielleicht sogar dämonischen Ursprungs sind und
auf diese Weise die Menschen von der wahren Gottesverehrung wegführen.
Wachsamkeit und Nüchternheit sind gerade hier sehr wichtig, um die Geister
unterscheiden zu können!
Ausdrücklich nennt der „Katechismus der Katholischen Kirche“ noch weitere Sünden gegen die Gottesverehrung wie:
„Gott in Worten oder Handlungen zu versuchen, Sakrileg und Simonie“ (KKK2819).
Gott darf man nicht auf die Probe stellen, so wie es der Teufel Jesus vorgeschlagen hat, als er ihn dazu bringen wollte, „sich vom Tempel hinabzustürzen und dadurch Gott zum Eingreifen zu zwingen.“ Jesus hielt „ihm das Wort Gottes entgegen: ‚Ihr sollt den Herrn, euren Gott, nicht auf die Probe stellen’ (Dtn 6,16).“ In einem solchen Ansinnen liegt eine Herausforderung Gottes. Damit ist verbunden ein „Zweifel an der Liebe, der Vorsehung und der Macht Gottes“ (KKK 2119).
Wer ein Sakrileg begeht, entweiht oder verunehrt „Sakramente oder andere liturgische Handlungen, gottgeweihte Personen, Dinge oder Orte … Eine besonders schwere Sünde ist das Sakrileg dann, wenn es sich gegen die Eucharistie richtet, denn in diesem Sakrament ist der Leib Christi substantiell gegenwärtig.“ (KKK 2120)
Gerade in der Spendung und beim Empfang der Eucharistie ist sorgfältig darauf zu achten, dass nicht Teile der heiligen Gestalten achtlos weggeworfen, zertreten oder auf eine andere Weise verunehrt werden.
Eine schwere Sünde begeht auch, wer sich geistliche Dinge erkaufen möchte. Dies nennt man Simonie. Denn „(z)u Simon dem Zauberer, der die geistliche Macht kaufen wollte, die er in den Aposteln am Werk sah, sagte der heilige Petrus: ‚Dein Silber fahre mit dir ins Verderben, wenn du meinst, die Gabe Gottes lasse sich für Geld kaufen (Apg 8,20).’“ (KKK 2121)
Geistliche Güter können wir nur von Gott als Geschenk empfangen. Wie aber verhält es sich mit den sog. Stolgebühren oder auch dem Stipendium für die Feier der heiligen Messe? Diese werden von der Kirche festgesetzt „kraft des Grundsatzes, dass das christliche Volk für den Unterhalt der kirchlichen Amtsträger aufzukommen hat. ‚Denn wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Unterhalt’ (Mt 10,10)“ (KKK 2122). In Ländern, wo es keinen Kirchenbeitrag gibt, sind diese Gebühren eine wichtige Grundlage für den Unterhalt der Priester und seelsorglichen Mitarbeiter. Der Priester muss jeden Anschein des Geschäftemachens vermeiden, und „er hat immer darauf bedacht zu sein, dass Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden“ (CIC, can. 848).
Ausführlich geht der „Katechismus der Katholischen Kirche“ im Zusammenhang des ersten Gebotes Gottes auch auf das Phänomen des Atheismus ein, also der systematischen Leugnung Gottes überhaupt. Auch wenn es zu allen Zeiten einzelne Menschen gegeben hat, die die Existenz Gottes in Frage gestellt und den Glauben an Gott bekämpft haben, so ist doch der allgemein verbreitete und teilweise auch von staatlichen und politischen Institutionen geförderte Atheismus ein typisch neuzeitliches Phänomen. So hat bereits das 2. Vatikanische Konzil vom Atheismus als einer der „ernstesten Gegebenheiten dieser Zeit“ gesprochen (vgl. GS 19). Im KKK heißt es dazu (Nr. 2124):
„Der Begriff ‚Atheismus’ kann sehr verschiedene Phänomene bezeichnen. Eine häufige Form ist der praktische Materialismus, der seine Bedürfnisse und Anliegen auf den Raum und die Zeit beschränkt. Der atheistische Humanismus ist der falschen Ansicht, ‚dass der Mensch sich selbst Ziel und alleiniger Gestalter und Schöpfer seiner eigenen Geschichte sei’ (GS 20,1). Eine weitere Form des heutigen Atheismus erwartet die Befreiung des Menschen durch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Befreiung. ‚Dieser Befreiung steht, so behauptet er, die Religion ihrer Natur nach im Wege, insofern sie die Hoffnung des Menschen auf ein künftiges und trügerisches Leben richte und ihn dadurch vom Aufbau der irdischen Gesellschaft abschrecke’ (GS 20,2).“
Die derzeit in Österreich und anderswo geführte Diskussion, inwieweit die Evolutionstheorie dem Schöpfungsglauben entgegenstehe oder nicht, zeigt, dass auch viele Naturwissenschaftler einem Atheismus verfallen sind, wie u.a. Prof. Max Thürkauf aufgezeigt hat, der vor einigen Jahren verstorben ist. So wird die Existenz eines göttlichen Plans in der Schöpfung vielfach abgelehnt und alles einem blinden Zufall zugeschrieben, was jedenfalls der katholischen Glaubenslehre widerspricht.
Der Atheismus ist vielschichtig und hat viele Ursachen:
„Da der Atheismus die Existenz Gottes leugnet oder ablehnt, ist er eine Sünde gegen die Tugend der Gottesverehrung. Absichten und Umstände können die Verantwortlichkeit für dieses Vergehen stark einschränken.“ (KKK 2125)
„Oft basiert der Atheismus auf einer falschen Auffassung von der menschlichen Autonomie, die so weit geht, dass sie jegliche Abhängigkeit von Gott leugnet. Es ist jedoch so, ‚dass die Anerkennung Gottes der Würde des Menschen keineswegs widerstreitet, da diese Würde in Gott selbst gründet und vollendet wird’ (GS 21,3). Die Kirche weiß, ‚dass ihre Botschaft mit den verborgensten Wünschen des menschlichen Herzens übereinstimmt’ (GS 21,7).“ (KKK 2126)
Es besteht oftmals eine Mitschuld von Christen am Entstehen des Atheismus:
„An der Entstehung und Verbreitung des Atheismus können ‚die Gläubigen einen nicht geringen Anteil haben, insofern man sagen muss, dass sie durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch missverständliche Darstellung der Lehre oder auch durch die Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens das wahre Antlitz Gottes und der Religion eher verhüllen als offenbaren’ (GS 19,3).“ (KKK 2125)
Verwandt mit dem Atheismus ist der Agnostizismus:
„Der Agnostizismus hat mehrere Formen. In manchen Fällen weigert sich der Agnostiker, Gott zu leugnen, und postuliert sogar die Existenz eines transzendenten Wesens; dieses könne sich aber nicht offenbaren und niemand könne etwas über es aussagen. In anderen Fällen nimmt der Agnostiker zur Existenz Gottes gar nicht Stellung, da es unmöglich sei, diese zu beweisen, ja auch nur zu bejahen oder zu leugnen.“ (KKK 2127)
„Im Agnostizismus kann zuweilen ein gewisses Suchen nach Gott liegen; er kann aber auch auf Gleichgültigkeit beruhen, auf einer Flucht vor der letzten Daseinsfrage und einer Trägheit des Gewissens. Allzu oft kommt der Agnostizismus dem praktischen Atheismus gleich.“ (KKK 2128)
So sind wir aufgerufen, für alle irrenden und gottsuchenden Menschen zu beten, dass sie hinfinden zur Wahrheit des Schöpfers und Erlösers und den Glauben als Geschenk für ihr Leben erfahren.
IV. Du sollst dir
kein Gottesbildnis machen! (KKK 2129-2132)
Zum Abschluss der Besprechung
und Erklärung des 1. Gebotes Gottes gemäß dem „Katechismus der Katholischen
Kirche“ wollen wir noch auf das alttestamentliche Bilderverbot eingehen. Gott hatte es dem Volk Israel untersagt,
irgendeine Darstellung Gottes anzufertigen. Damit sollte der Abfall von Gott
ausgeschlossen werden, denn allzu leicht würde das Volk den transzendenten Gott
mit seiner materiellen oder bildhaften Darstellung verwechseln und anstatt des
lebendigen und wahrhaftigen Gottes einen Götzen anbeten. So stellt der KKK in
Nr. 2129 fest:
„Die göttliche Weisung untersagt jede von Menschenhand
angefertigte Darstellung Gottes. Das Buch Deuteronomium erklärt: ‚Eine Gestalt
habt ihr an dem Tag, als der Herr am Horeb mitten aus dem Feuer zu euch sprach,
nicht gesehen. Lauft nicht in euer Verderben, und macht euch kein
Gottesbildnis, das irgendetwas darstellt’ (Dtn 4,15–16). Der absolut
transzendente Gott hat sich Israel geoffenbart. ‚Er ist alles’, aber
gleichzeitig ‚ist er doch größer als alle seine Werke’ (Sir 43,27-28). Er ist
‚der Urheber der Schönheit’ (Weish 13,3).
Das Bilderverbot galt aber
niemals absolut. Denn
„schon im Alten Testament hat Gott die Anfertigung von
Bildern angeordnet oder erlaubt, die sinnbildlich auf das Heil durch das
fleischgewordene Wort hinweisen sollten: beispielsweise die eherne Schlange,
die Bundeslade und die Kerubim.“ (KKK 2130)
Seit der
Menschwerdung des Sohnes Gottes ist dieser Teil des Dekalogs aufgehoben bzw.
wurde er modifiziert, da uns nun der Sohn Gottes in seiner heiligen Menschheit
erschienen ist und uns in seinem heiligen Leben, Sterben und Auferstehen den
unsichtbaren Vater im Himmel offenbart hat. Daher hat
„(u)nter Berufung auf das Mysterium des fleischgewordenen
Wortes … das siebte Ökumenische Konzil in Nizäa im Jahr 787 die Verehrung der
Ikonen, die Christus oder auch die Gottesmutter, Engel und Heilige darstellen,
gegen die Ikonoklasten verteidigt. Durch seine Menschwerdung hat der Sohn
Gottes eine neue Bilder-‚Ökonomie’ eröffnet.“ (KKK 2131)
Als Christen verehren wir daher
die Bilder Christi und der Heiligen, wobei das Ziel der Verehrung nicht im Bild
als solchen zu finden ist, sondern in den dargestellten Personen. In KKK 2132
heißt es daher:
„Die christliche Bilderverehrung widerspricht nicht dem
ersten Gebot, das Götzenbilder verbietet. Denn ‚die Ehre, die wir einem Bild
erweisen, geht über auf das Urbild’ (hl. Basilius, Spir. 18, 45), und ‚wer das
Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten’ (2. K. v.
Nizäa, ‚Definitio de sacris imaginibus’: DS 601). Die Ehre, die wir den
heiligen Bildern erweisen, ist eine ‚ehrfürchtige Verehrung’, keine Anbetung;
diese steht allein Gott zu.“
Der Kirchenlehrer Thomas von
Aquin hat es so formuliert:
„Die Gottesverehrung wird nicht den Bildern als Ding zuteil,
sondern nur insofern sie Bilder sind, die zum menschgewordenen Gott führen. Die
Bewegung, die sich auf das Bild als Bild richtet, bleibt nicht in diesem stehen,
sondern strebt zu dem, dessen Bild es ist“ (hl. Thomas v. A., s. th. 2-2, 81,
3, ad 3).
Das 2.
Gebot Gottes lautet: „Du sollst den Namen
des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen“ (Ex 20,7). Weil Gott heilig
ist, sollen wir auch seinen Namen heilig halten. Wenn wir Gott wirklich lieben,
dann müssen wir ihm auch Achtung und Ehrfurcht erweisen. Diese notwendige
Haltung ist keine Privatangelegenheit, sondern betrifft uns auch im sozialen
und öffentlichen Leben.
I. Der Name des Herrn ist heilig (KKK 2142-2149)
Im
„Katechismus der Katholischen Kirche“ (Nr. 2143) lesen wir:
„Unter allen Offenbarungsworten nimmt der geoffenbarte Name Gottes eine einzigartige Stellung ein. Gott vertraut seinen Namen jenen an, die an ihn glauben. Er gibt sich ihnen im Mysterium seiner Person zu erkennen. Diese Preisgabe des Namens ist ein Zeichen des Vertrauens und der Freundschaft. ‚Der Name des Herrn ist heilig.’ Darum darf der Mensch ihn nicht missbrauchen. Er soll ihn in schweigender, liebender Anbetung im Gedächtnis behalten. Er darf ihn nur gebrauchen, um Gott zu preisen, zu loben und zu verherrlichen.“
Das 2.
Gebot umschließt eine positive Forderung
im Sinne des Tuns von etwas Gutem und eine negative
Forderung im Sinn des Unterlassens von etwas Bösem. Positiv sind wir dazu
aufgefordert, im Bewusstsein der Gegenwart Gottes zu leben (vgl. KKK 2144) und
ihm ehrfurchtsvolle Scheu entgegenzubringen. Wir müssen den „Sinn für das
Heilige“ wieder entdecken. Gerade dieser Bereich des Lebens ist heute bei
vielen verschüttet, da sie aus der Banalität des Alltags nicht mehr
herausfinden und in der Folge ihr Leben als leer und sinnlos empfinden. Das
tägliche Gebet zu Gott kann uns helfen, dieses Gespür für die Wirklichkeit Gottes
wieder zu entwickeln. Auch so genannte Stoßgebete helfen uns dabei, mitten im
Alltag – in Arbeit und Freizeit – unser Herz zu Gott zu erheben. Auch das
Glaubenszeugnis ist eine Forderung des 2. Gebotes Gottes, d.h. wir sollen uns
unseres Glaubens nicht schämen, sondern ihn furchtlos bekennen (vgl. KKK 2145).
„Das zweite Gebot verbietet den Missbrauch des Namens Gottes, das heißt jeden
unziemlichen Gebrauch der Namen Gottes, Jesu Christi, aber auch der Jungfrau
Maria und aller Heiligen.“ (KKK 2146)
Gegen das
2. Gebot Gottes verstößt auch, wer im Namen Gottes gemachte Versprechen nicht
einhält (vgl. KKK 2147).
Ein äußerst
schwerer Verstoß gegen das 2. Gebot Gottes ist die Gotteslästerung, wie der Katechismus in Nr. 2148 festhält:
„Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, dass man – innerlich oder äußerlich – gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen lässt und den Namen Gottes missbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, ‚die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist’ (Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu missbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Missbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion. Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde.“
Klarerweise wird man auch hier unterscheiden müssen, ob bei einer Gotteslästerung diese Worte oder Taten aus nüchterner klarer Überlegung erfolgen oder im Affekt. Sie sind zwar auch dann nicht gutzuheißen, mindern aber die Schuld und Verantwortlichkeit dessen, der sie begangen hat. Möglich ist es auch, dass eine Person, die an sich nach Heiligkeit strebt, von Versuchungen der Gotteslästerung heimgesucht wird. Sofern es sich hier nicht um natürliche, innerpsychische Ursachen handelt, die möglicherweise der Aufarbeitung oder einer gezielten Therapie bedürfen, sind auch dämonische Belästigungen hier nicht auszuschließen. Ein solcher Mensch sündigt dann nicht, wenn er diese Gedanken der Lästerung und der Rebellion nicht will, die ihm in Bezug auf Gott unterkommen.
Ein schlimmer Verstoß gegen die Tugend der Gottesverehrung im 2. Gebot ist auch die teilweise verbreitete Unsitte des Fluchens. Auch wenn hier nicht immer eine gotteslästerliche Absicht dahinter steht, so handelt es sich doch um einen „Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn“ (vgl. KKK 2149).
II. Missbrauch des
Namens Gottes (2150-2155)
Auf schwerwiegende Weise wird der Name Gottes im Meineid und Eidbruch missbraucht.
„Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge.“ (KKK 2150)
„Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, dass das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge.“ (KKK 2151)
Einen Eidbruch begeht jemand, wenn er unter Anrufung des Namens Gottes ein Versprechen eingeht, dieses aber nicht hält. Auf keinen Fall darf man sich unter Eid dazu verpflichten, etwas Schlechtes zu tun (vgl. KKK 2152).
Jesus hat uns dazu aufgefordert, nach Möglichkeit überhaupt auf das Schwören zu verzichten:
„Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen.“ (Mt 5,33–34.37)
„Jesus lehrt, dass jeder Eid Gott mit einbezieht und dass Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes ‚Gott’ zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird.“ (KKK 2153)
Die Katholische Kirche hält daran fest, dass der Eid als solcher nicht grundsätzlich verboten ist (KKK 2154):
„In Anlehnung an den heiligen Paulus hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, dass es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z.B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. ‚Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit’ (CIC, can. 1199, § 1).“
Jede Leichtfertigkeit und Ehrfurchtslosigkeit im Gebrauch des göttlichen Namens muss jedoch vermieden werden:
„Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, dass man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muss verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen.“ (KKK 2155)
III. Der christliche
Name (KKK 2156-2159)
In der heiligen Taufe auf den
Namen des dreifaltigen Gottes haben wir einen christlichen Namen erhalten, der
uns meist mit einem Heiligen verbindet und uns anspornt, aus dem Glauben zu
leben:
„Der Namenspatron ist ein Vorbild christlicher Liebe und
sichert seine Fürbitte zu. Der Taufname kann auch ein christliches Mysterium
oder eine christliche Tugend zum Ausdruck bringen. ‚Die Eltern, die Paten und
der Pfarrer haben dafür zu sorgen, dass kein Name gegeben wird, der
christlichem Empfinden fremd ist’ (CIC, can. 855).“ (KKK 2156)
Sowohl der Name Gottes, den wir besonders im Kreuzzeichen bekennen (vgl. KKK 2157), wie auch der eigene Name sollen uns heilig sein (vgl. KKK 2158-2159). Der Name steht immer für die Person, und so zeigen wir, dass wir Gott, uns selber, aber auch die Mitmenschen achten, ehren und lieben!
Gott der Herr hat den siebten Tag zum Ruhetag für den Menschen bestimmt. Dieser Tag ist in einer besonderen Weise Gott geweiht. Daran erinnern wir uns im 3. Gebot Gottes: „Du sollst den Tag des Herrn heiligen!“
I. Der Tag des Sabbat
(KKK 2168-2173)
Im Alten Bund gab es den Sabbat als Tag des Herrn. Zwei heilsgeschichtliche Inhalte verbinden sich in besonderer Weise damit: der Schöpfungsgedanke (vgl. KKK 2169) und die Erinnerung an die Befreiung aus der Knechtschaft Ägyptens (vgl. KKK 2170).
Das Halten des Sabbats ist für den frommen Israeliten ein Zeichen des Bundes, den Gott mit seinem Volk geschlossen hat:
„Der Sabbat ist für den Herrn da; er ist dem Lobpreis Gottes, seines Schöpfungswerkes und seiner Heilstaten für Israel vorbehalten und geweiht.“ (KKK 2171)
Der Mensch soll an ihm zur Ruhe kommen. Somit ist dieser Tag auch
„ein Tag des Protestes gegen die Fron der Arbeit und die Vergötzung des Geldes“ (KKK 2172).
Jesus hat den Sinngehalt dieses Gebotes aufgezeigt, indem er gegenüber einer formalistischen und versklavenden Auslegung betont, dass der Sabbat als Tag des Herrn für den Menschen da ist, nicht der Mensch für den Sabbat (vgl. Mk 2,27). Der Menschensohn ist Herr auch über den Sabbat (vgl. Mk 2,28).
„Voll Mitleid beansprucht Christus das Recht, am Sabbat Gutes zu tun statt Böses, ein Leben zu retten, statt es zu verderben.“ (KKK 2173)
II. Der Tag des Herrn (KKK 2174-2188)
Im Neuen Bund wird der Sinngehalt des wöchentlichen Ruhetags erweitert. An die Stelle des Sabbats, der unserem Samstag entspricht, tritt die Feier des Sonntags als „Tag des Herrn“. An ihm gedenken die Christen der Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Somit ist dieser Sonntag der eigentliche Feiertag. Der „Katechismus der Katholischen Kirche“ erläutert dies auf folgende Weise:
„Jesus ist ‚am ersten Tag der Woche’ (Mk 16,2) von den Toten auferstanden. Als der ‚erste Tag’ erinnert der Tag der Auferstehung Christi an die erste Schöpfung. Als ‚achter Tag’, der auf den Sabbat folgt, bedeutet er die mit der Auferstehung Christi angebrochene neue Schöpfung. Er ist für die Christen zum ersten aller Tage, zum ersten aller Feste geworden, zum ‚Tag des Herrn’ [hè kyriakè heméra, dies dominica], zum ‚Sonntag’.“ (KKK 2174)
Zwar unterscheidet sich der christliche Sonntag vom jüdischen Sabbat, und doch vollendet er ihn, denn an ihm kündigt sich „die ewige Ruhe des Menschen in Gott an“ (KKK 2175). Mit der Feier des Sonntag erfüllen wir das 3. Gebot Gottes, den Tag des Herrn zu heiligen, wie es Thomas von Aquin formuliert hat und der Katechismus bekräftigt:
„Die Feier des Sonntags hält sich
an die sittliche Vorschrift, die dem Menschenherzen von Natur aus
eingeschrieben ist: Gott einen sichtbaren, öffentlichen und regelmäßigen
‚äußeren Kult zu erweisen zur Erinnerung an eine allgemeine Wohltat, welche
alle Menschen angeht’ (hl. Thomas v. A., STh II-II, q.122, a.4).“ (KKK 2176)
Einen zentralen Platz nimmt die sonntägliche Eucharistiefeier ein, die Feier der heiligen Messe
(vgl. KKK 2177). An ihm feiert die Kirche das Geheimnis von Tod und
Auferstehung Jesu. Somit ist
„(d)er Sonntag,
an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, … aus apostolischer Tradition in
der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten“ (CIC, can.
1246, § 1).
Diese Rechtsvorschrift, die uns als katholische
Christen streng verpflichtet, wird uns aber wenig nützen und schon gar nicht
motivieren können, wenn wir nicht von Liebe zu Gott erfüllt sind, der uns
Sonntag für Sonntag in seinem Wort und Sakrament beschenken will. Der
Hebräerbrief mahnt:
„Lasst uns
nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit
geworden ist, sondern ermuntert einander“ (Hebr 10, 25).
Die Feier des Sonntag und die Teilnahme an der Sonntagsmesse sind wirklich heilsnotwendig. Denn:
„Die Teilnahme an der gemeinsamen
sonntäglichen Eucharistiefeier bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus
und seiner Kirche. Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben
und in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und ihre
Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung des Heiligen
Geistes.“ (KKK 2182)
Eben darum gibt es auch das Sonntagsgebot, das unter schwerer Sünde verpflichtet. Im KKK 2181
heißt es:
„Die
sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und
bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen
Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen
gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen)
entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind. Wer diese Pflicht
absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.“
Ist das allen katholischen Gläubigen ausreichend bewusst? Wohl nicht. Und doch hängt davon die Lebendigkeit unseres persönlichen Glaubenslebens ab wie auch die innere Lebendigkeit einer Pfarrgemeinde (vgl. KKK 2179). Immer wieder wird es nötig sein, durch Wort und Tat im guten Sinn zu motivieren, dass möglichst viele Menschen begreifen, wie wichtig der Sonntag als Tag des Herrn für ihr Leben ist.
Auch der Erholungswert des Sonntags und von Feiertagen soll Beachtung finden:
„So wie Gott ‚ruhte am siebten Tag, nachdem er sein ganzes Werk vollbracht hatte’ (Gen 2,2), so erhält das Leben des Menschen durch die Arbeit und die Ruhe seinen Rhythmus. Die Einsetzung des Tages des Herrn trägt dazu bei, dass alle über genügend Zeit der Ruhe und der Muße verfügen, um ihr familiäres, kulturelles, gesellschaftliches und religiöses Leben zu pflegen.“ (KKK 2184)
Mitunter ist auch an Sonntagen Arbeit nötig. Hier gilt folgendes:
„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben, die die schuldige Gottesverehrung, die Freude am Tag des Herrn, das Verrichten von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper verhindern. Familienpflichten oder wichtige soziale Aufgaben entschuldigen rechtmäßig davon, das Gebot der Sonntagsruhe einzuhalten. Die Gläubigen sollen aber darauf achten, dass berechtigte Entschuldigungen nicht zu Gewohnheiten führen, die für die Gottesverehrung, das Familienleben und die Gesundheit nachteilig sind.“ (KKK 2185)
Nicht zu kurz kommen sollen am Sonntag die Werte familiärer und mitmenschlicher Zuwendung und auch die Übung anderer guter Werke:
„Christen, die über freie Zeit verfügen, sollen an ihre Brüder und Schwestern denken, die die gleichen Bedürfnisse und Rechte haben, sich jedoch aus Gründen der Armut und der Not nicht ausruhen können. Der Sonntag wird in der christlichen Frömmigkeitstradition für gewöhnlich guten Werken und demütigem Dienst an Kranken, Behinderten und alten Menschen gewidmet. Die Christen sollen den Sonntag auch dadurch heiligen, dass sie ihren Angehörigen und Freunden die Zeit und Aufmerksamkeit schenken, die sie ihnen an den übrigen Tagen der Woche zu wenig widmen können. Der Sonntag ist ein Tag der Besinnung, der Stille, der Bildung und des Betrachtens, die das Wachstum des christlichen inneren Lebens fördern.“ (KKK 2186)
Eine Gefahr droht dem Sonntag nicht nur durch Sonntagarbeit, sondern auch durch die freizeitbezogene Aushöhlung des Sonntags und der vorangehenden Tage als bloßes „Weekend“. So gilt ganz grundsätzlich:
„Die Heiligung der Sonn- und Feiertage erfordert eine gemeinsame Anstrengung. Ein Christ soll sich hüten, einen anderen ohne Not zu etwas zu verpflichten, das ihn daran hindern würde, den Tag des Herrn zu feiern. Auch wenn Veranstaltungen (z.B. sportlicher oder geselliger Art) und gesellschaftliche Notwendigkeiten (wie öffentliche Dienste) von Einzelnen Sonntagsarbeit verlangen, soll sich doch jeder genügend Freizeit nehmen. Christen werden maßvoll und in Liebe darauf bedacht sein, die Auswüchse und Gewalttätigkeiten zu meiden, zu denen es manchmal bei Massenveranstaltungen kommt. Trotz aller wirtschaftlichen Zwänge sollen die Behörden für eine der Ruhe und dem Gottesdienst vorbehaltene Zeit ihrer Bürger sorgen. Die Arbeitgeber haben eine entsprechende Verpflichtung gegenüber ihren Angestellten.“ (KKK 2187)