Josef
Spindelböck
Bindungswunsch
und Bindungsangst
Aspekte
der theologischen und pastoralen Antwort der Kirche zur Situation unverheiratet
zusammenlebender Paare
in: Anthropotes 21 (2005) 133-151
Zusammenfassung / Abstract
/ Sommari
Wer
kennt nicht – sei es im eigenen Familien-, Verwandten- und Freundeskreis, sei
es aus der seelsorglichen Begegnung oder zumindest aus der Beobachtung
gesellschaftlicher Vorgänge – die Problematik junger Paare, die unverheiratet
zusammenleben und auf diese Weise entweder erst später eine Ehe eingehen oder
aber sich irgendwann wieder trennen oder schließlich dieses Zusammenleben
(Kohabitation) zu einem relativ stabilen Dauerzustand ihres Lebens machen, ohne
überhaupt an eine Heirat zu denken? Wenn die Kirche darauf eine Antwort sucht,
so schwingt sie nicht die „Moralkeule“, wie ihr das mitunter vorgeworfen wird,
sondern sucht die Situation jener Menschen zu verstehen, ohne dabei einfach
alles gutzuheißen. Es geht nicht nur um das Benennen von Defiziten der
interpersonalen Beziehung jener Paare – so notwendig und heilsam dies im Rahmen
pastoraler Klugheit ist –[1],
sondern auch um das Entdecken positiver Werthaltungen, wie sie sich faktisch
bei derartigen Beziehungen und Lebensgemeinschaften Unverheirateter oft vorfinden
und die einen Ansatz für eine mögliche Weiterführung bieten. Von daher ist zu
fragen, welche pastoralen Perspektiven sich für eine Überwindung bestimmter
Zustände in Richtung des von der Kirche verkündeten Ehe- und Familienideals
ergeben.
1. Die Situation
junger Menschen im Hinblick auf Ehe und Familie
Hilfreich
für eine Analyse der gegenwärtigen Situation sind statistische Erhebungen. Allerdings
sagen diese über den Einzelfall und das persönliche Schicksal nichts aus; sie
können nur generelle Orientierungsmarken für die Beschreibung bestimmter
gesellschaftlicher Gegebenheiten sein.
1.1. Shell Jugendstudien 2002 und 2000
Im
Hinblick auf den Themenbereich „Familie, Clique und Karriere“ hat die in der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführte Shell-Jugendstudie
2002 gezeigt, dass 75% der weiblichen und 65% der männlichen Jugendlichen davon
überzeugt sind, dass man eine Familie braucht, um glücklich zu sein. Neben
„Karriere machen“ (82%) steht „Treue“ mit 78% überraschenderweise ganz oben auf
der Skala jener Dinge und Werte, die von den Jugendlichen heute als „in“
bezeichnet werden. Hinsichtlich des vielfach vorhandenen Kinderwunsches (zwei
Drittel der jungen Menschen wollen später eigene Kinder) gilt freilich, dass
dieser oft nicht realisiert wird. In der zeitlichen Entwicklung betrachtet
steigt das Durchschnittalter, in welchem Frauen heute in Deutschland Kinder
bekommen, tendenziell weiter an, mit der Konsequenz, dass immer mehr Frauen in
ihrem Leben wahrscheinlich gar keine Kinder bekommen werden.[2]
Die Shell-Jugendstudie 2000 hatte
festgestellt, dass unabhängig vom Geschlecht voreheliche und eheliche
Partnerschaften für die übergroße Mehrheit der Jugendlichen die am meisten
angestrebten Partnerschaftsmodelle sind. Etwa drei Viertel der Jugendlichen
befürworten für sich ein Zusammenwohnen mit der Option einer Heirat, fast
jede/r Zweite befürwortet eine eheliche Lebensgemeinschaft. Die Familie wird in
einer Zeit des Wandels überwiegend als emotionaler Rückhalt und als Ort der
Verlässlichkeit verstanden.[3]
1.2. Österreichische
Jugendwertestudie 1990-2000
Eine
umfassende Untersuchung von Werthaltungen, wie sie bei jungen Menschen gegeben
sind, bietet die Österreichische
Jugendwertestudie 1990-2000. Das Projekt wurde vom Österreichischen
Institut für Jugendforschung (ÖIJ), dem Ludwig Boltzmann-Institut für
Werteforschung (LBI) und dem Institut für Pastoraltheologie der Universität
Wien (IPT) unter Mitarbeit des Instituts für Soziologie der Universität Graz (ISG)
im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen durchgeführt.[4]
Die
Thematik von Beziehung, Ehe und Familie stellt sich folgendermaßen dar: In den
Lebensperspektiven der österreichischen Jugendlichen hat die fixe
(Paar-)Beziehung einen großen Stellenwert. Als wichtiges Leitmotiv lässt sich
hier zunächst ein klares „Ja“ zu einer fixen Beziehung ausmachen, wobei Kinder jedoch
erst für später geplant sind. Das zweite Motiv identifiziert sich mit dem
Lebensmotto: „Genieße die Jugend und binde dich erst später!“ Die Perspektive,
möglichst bald eine Familie (mit Kindern) zu gründen, ist – unabhängig vom
Geschlecht – nur für eine Minderheit attraktiv. „Gern Zeit miteinander
verbringen“, „gemeinsam Spaß haben“, „Vertrauen“ und „sich auf den anderen
verlassen können“ wird von den Jugendlichen generell hoch bewertet. Einen Trend
zur Single-Gesellschaft spiegelt die Einstellung wider, wonach Jugendliche in
ihren Paarbeziehungen nach einem balancierten Verhältnis von Nähe und Autonomie
streben. „Zusammen wohnen“ ist ihnen vergleichsweise unwichtig. Paarbeziehungen
stehen in der Vorstellungswelt der Jugend einerseits im Zeichen von
Erlebniswert plus emotionaler Nähe und andererseits im Zeichen von persönlicher
Eigenständigkeit. Treue, Toleranz und eine erfüllte Sexualität sind aus der
Sicht der Jugendlichen die Top-Kriterien für eine gut funktionierende
Lebensgemeinschaft bzw. eine gut funktionierende Ehe. Kinder als Basis für eine
Lebensgemeinschaft und Ehe werden von den Jugendlichen heute als vergleichsweise
unwichtig eingeschätzt.
1.3. Niederösterreichische Jugendstudie 2003
Die NÖ
Jugendstudie 2003, die im Juni 2003 bei 1971 niederösterreichischen Schülern
und Lehrlingen durchgeführt wurde, brachte folgendes Ergebnis im Hinblick auf
die Erwartungen junger Menschen an eine stabile Partnerschaft und ihre
Vorstellungen von Ehe und Familie: Festzustellen ist eine veränderte
Prioritätensetzung in der familiären Bedürfnispyramide junger Menschen. Höchste
Priorität hat heute, verlässliche Freunde zu haben. An zweiter Stelle rangiert,
besonders bei Mädchen, der Wunsch nach finanzieller und ideeller
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. So ist der größte Teil der Mädchen nicht
mehr bereit, für eine Partnerschaft die berufliche Eigenständigkeit zu opfern. Familie
und Kinder sind erwünscht, werden aber in ihrer Bedeutung hinter die
finanzielle und ideelle Eigenständigkeit gesetzt. So wird die Realisierung des
Wunsches nach einer eigenen Familie mit Kindern oft auf einen deutlich späteren
Zeitpunkt verschoben. 55% der Mädchen haben im Jahr 2003 den Wunsch nach einer
Familie als „sehr wichtig“ bezeichnet (bei den Burschen sind es 46%), während
15% der Mädchen und 17% der Burschen später keine eigene Familie haben wollen.
Im Jahr 1980 sahen es noch 83% der Jugendlichen als sehr wichtig an, später
eine eigene Familie zu gründen.[5]
Diese
statistisch erhobenen Fakten in ihrer Vielschichtigkeit und teilweisen
Widersprüchlichkeit zeigen eine gemeinsame Grundtendenz auf: Junge Menschen
sehnen sich nach stabilen Paarbeziehungen und sind vielfach offen für eine
spätere Ehe, sehen sich aber oft nicht in der Lage, ihren Bindungswunsch durch
Heirat und Familiengründung wirksam umzusetzen. Von daher fällt neues Licht auf
die verhältnismäßig große Zahl unverheiratet zusammenlebender Paare, deren
Status unter Umständen weniger als freie Wahl denn vielmehr als Ausdruck von
existentieller Unsicherheit und Unvermögen gedeutet werden kann.[6]
2. Anthropologische
Deutung der Mann-Frau-Beziehung
Da der
Mensch ein leibseelisches Wesen ist, das in Isolation nicht überleben und sich
entfalten kann, sondern auf Gemeinschaft mit seinesgleichen ausgerichtet ist,
lässt sich von da aus bereits die grundsätzliche Hinordnung der Geschlechter
aufeinander begreifen. Mann und Frau ergänzen sich, sie unterscheiden sich und
stehen zugleich in einem Verhältnis polarer Anziehung. Von daher sind die
statistisch erhobenen Daten über die Interessenslage junger Menschen, ihre
Sehnsüchte und Wertpräferenzen eingebunden in die allgemeine Wesensverfassung,
wie sie zum Menschen als „animal rationale“ und „animal sociale“ gehört.[7]
Diese
Ergänzungsbedürftigkeit des individuellen Menschen lässt sich nicht nur im
leiblichen Bereich feststellen, sondern gilt auch für die Entfaltung seiner
geistig-seelischen Fähigkeiten. Die eigentliche Berufung des Menschen liegt
nicht primär in einem Zuwachs an Erkenntnis und Handlungsvermögen, sondern in
der Verwirklichung seiner Befähigung zur Liebe. Liebes- und Hingabefähigkeit stellen
das Zentrum und den Gipfel menschlichen Potentials dar, das zu entfalten ist,
unabhängig davon, in welchem Lebensstand sich jemand befindet.
Jenes
menschliche Handeln, das sich im Gesetz der Hingabe und des Schenkens der
Personen ausdrückt, hat sein Fundament im Sein des Menschen. Das personale Sein als eine Struktur des Selbstbesitzes
und der Selbstmächtigkeit ist zur selbstlosen Hingabe fähig, um gerade so sich
selbst zu finden.[8] Echte
personale Communio geht über die allgemeine soziale Bezogenheit des Menschen
hinaus; sie ist gleichsam die Hochform ihrer Verwirklichung.
Wenn der
Mensch als Person sich als Gabe selbst verschenkt, dann
handelt er gleichsam interesselos und ist nicht auf Nutzen oder Gewinn bezogen.
In der personalen Hingabe seiner selbst verwirklicht sich Selbstlosigkeit und
Selbstfindung zugleich. Diese Hingabe kann geschehen, indem sie entweder nur
auf eine einzige, ganz bestimmte Person bezogen ist (z.B. das Du des
Ehepartners) oder aber sich als Hingabe für viele verwirklicht (z.B. die
elterliche Hingabe für die Kinder). Sie ist auch auf die Annahme durch den oder
die anderen in einer ebenso personalen Weise bezogen. Dabei ist die
Bereitschaft eingeschlossen, die personale Hingabe des oder der anderen
anzunehmen. Damit wird die Grundlage für den Vollzug personaler Liebe gelegt.
Wenn
junge Menschen daran denken, eine Partnerschaft mit einem Menschen des anderen
Geschlechts einzugehen, so stehen sie innerhalb dieses Gesetzes der Liebe und
Hingabe, das Mann und Frau leiblich und geistig zueinander zieht. Freilich
heißt das noch nicht, dass sie in allem den Vorgaben entsprechen, welche die
Berufung zur Liebe in sich schließt. Werte wie Aufrichtigkeit und Treue,
gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme, Verbundenheit in gemeinsamen Werten
und Überzeugungen sind gleichsam das Maß und Kriterium für eine Partnerschaft, welches
dieser nicht von außen her aufgezwungen wird und ihre Beziehung stört, sondern
ihrem tiefsten Wesen entspricht. Das Wesensgesetz der Liebe gilt es zu achten
und in der Freiheit gegenseitiger Hingabe zu erfüllen.
Abgesehen
von jenen flüchtigen Beziehungen, die nur auf den Genuss des Augenblicks
ausgerichtet sind und das erotische Abenteuer suchen, ohne nach echter Liebe
und Hingabe der Personen zu fragen, besteht bei vielen unverheiratet
zusammenlebenden Paaren doch die Sehnsucht und die Bereitschaft für eine
Beziehung, die eine gewisse Form der Treue und Annahme zu leben sucht. Was
solche Paare von einer kirchlichen Heirat vorerst oder gar für immer abhält,
sind verschiedene Gründe.
Möglicherweise
besteht die (auch ideologisch abgeleitete) Auffassung, das Ja-Wort vor dem
Standesamt reiche aus, um die Ehe unter katholischen Christen zu begründen.[9]
Die sakramentale Dimension wird hier ausgeblendet bzw. tritt von vornherein
nicht in den Blick. Vielleicht ist das Paar der Meinung, die Beziehung müsse
erst noch erprobt werden und könne dann, wenn man sich sicher sei, in eine Ehe
übergeführt werden, mit Einschluss der Offenheit für eine kirchliche Trauung. Nur
wenige unverheiratet zusammenlebende Paare haben von vornherein die Absicht, bloß
eine Beziehung auf Zeit einzugehen. Der Wunsch: „Es möge für immer gut gehen!“
ist vielfach vorhanden, wird aber meist nicht in einen festen Willensentschluss
umgesetzt, wie er sich im Ja-Wort der Ehe ausdrückt. Von daher kann man schließen,
jener Beziehung fehle noch das Moment der letzten Reife und Entschiedenheit bräutlich-ehelicher
Liebe, wo beide dann bereit sind, sich einander ganz, ausschließlich und ohne
Vorbehalt zu schenken, bis der Tod sie scheidet. Der Bindungswunsch ist zwar
vorhanden, die Bindungsangst lässt diesen aber nicht zur vollen Verwirklichung
kommen, wie sie dem Maßstab der gültigen sakramentalen Ehe entspricht.
Ursachen
für diese relative Bindungsunfähigkeit vieler junger Menschen sind in noch
fehlender individueller Reife, in problematischer Erziehung oder in Einflüssen
des Bekannten- und Freundeskreises oder aufgrund gesamtgesellschaftlicher
Faktoren zu suchen. Von daher scheint es möglich, dass die objektiv schwerwiegende
Verfehlung gegen das Sakrament der Ehe, wie sie bei unverheiratet
zusammenlebenden Paaren vorliegt, einzelnen nicht in voller Weise schuldhaft
anrechenbar ist.[10] Eine
generelle „Lossprechung“ ist freilich nicht angebracht, da dies zu einer
Verharmlosung führen würde. Meist wissen die Betroffenen nämlich doch oder
ahnen es zumindest (auch wenn sie das Gebot Gottes in der Verkündigung und
Auslegung durch die Kirche nicht kennen), dass in ihrer gegenseitigen Liebe
noch ein Rest an ungeklärtem Vorbehalt steckt, der die Beziehung als solche
belastet und sich mit den Vorstellungen einer idealen, auf Treue und
Beständigkeit gegründeten Paarbeziehung nicht vereinbaren lässt.[11]
Freilich
fehlt vielen dann der Mut und die Kraft, die Konsequenzen zu ziehen, die da wären:
Beendigung des Zusammenlebens und der damit fast immer verbundenen Akte
sexueller Hingabe oder aber der gemeinsame Entschluss, die Beziehung durch ein
beiderseitiges uneingeschränktes Ja zueinander auf eine neue Basis zu stellen
und sich auf die Schließung einer sakramentalen Ehe vorzubereiten.
3. Die sakramentale
Dimension von Ehe und Familie
Die
anthropologische Perspektive will weitergeführt und ergänzt werden durch den
Bezug auf die Ehe als Sakrament, d.h. als Zeichen und Werkzeug für die Vereinigung
mit Gott und untereinander.[12]
Im Neuen
Bund stellt Jesus selbst in authentischer Interpretation des ursprünglichen
Willens Gottes für die Ehe die ausnahmslos geltende Verpflichtung zur Treue und
zur Unauflöslichkeit heraus. In den Schriften des Neuen Testaments kommt überdies
zum Ausdruck, dass die christliche Gemeinde von Anfang an den Ort der
geschlechtlichen Begegnung und Hingabe ausschließlich in der Ehe sah. Darin
drückt sich die personale Würde beider Ehepartner aus; die sexuelle Hingabe
wird als Akt interpretiert, der die dauernde und ausschließliche Einheit von
Mann und Frau voraussetzt und leibhaft-konkret verwirklicht.[13]
Durch
Christi erlösende Liebe wird die Ehe zum Ort und Zeichen des Heiles für die
Verbundenen, weil hier die Gatten aufgerufen und befähigt werden, in Liebe ganz
und für immer füreinander da zu sein. So wird die allgemein menschliche und im
Schöpferwillen Gottes gründende Institution der Ehe in ihrem Wesen bewahrt, in
ihrer Ursprünglichkeit wiederhergestellt und zugleich von innen her umgewandelt
zum Raum lebendiger Gottesbegegnung. Der von Christus eingesetzte Neue Bund ist
zugleich die Vollendung der Schöpfungsordnung.
Nicht zuletzt gilt es zu betonen, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, in einer wirklichen Familie empfangen und geboren zu werden. Unbeschadet dessen, dass jeder Mensch als Person gleich viel wert ist, wie immer er ins Leben getreten ist, so verlangt doch die Würde eben dieser Person, „dass diese aus in der Ehe verbundenen Eltern, aus einer intimen, ganzheitlichen, gegenseitigen und dauerhaften – rechtlich verpflichtenden – Verbindung geboren wird, die sich aus dem Ehegatten-Sein ableitet.“ Die Ehe ist tatsächlich „das angemessenste menschliche und vermenschlichende Umfeld für die Annahme des Kindes: das geeignetste Milieu, wo affektive Geborgenheit, Einheit und Fortschritt im sozialen und pädagogischen Integrationsprozess am besten gewährleistet sind.“ [14]
Von daher sind Ehen und Familien in besonderer Weise zu fördern. Wirksame Hilfen für allein erziehende Mütter oder Väter werden damit nicht ausgeschlossen. Es darf jedoch keine institutionelle Förderung unverheiratet zusammenlebender Paare in deren spezifischem Miteinander geben. Die Unterstützung für die Erziehung vorhandener Kinder in solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist im Hinblick auf das Wohl dieser Kinder zu gewähren, nicht aber im Hinblick auf die einer Ehe nicht gleichkommende Verbindung.
Mit Recht wird daher in der vom Heiligen
Stuhl vorgelegten „Charta der Familienrechte“ die Forderung erhoben, dass „die
Gesellschaft und insbesondere der Staat und internationale Organisationen die
Familie durch politische, ökonomische, soziale und juristische Maßnahmen
schützen müssen, die dahin zielen, die Einheit und Festigkeit der Familie zu
stärken, damit sie ihre besondere Funktion erfüllen kann“.[15]
4. Die pastorale
Antwort der Kirche auf die spezifische Not der Zeit
Bei der
Suche nach einer pastoralen Antwort auf die Problematik unverheiratet
zusammenlebender Paare wird zu unterscheiden sein zwischen dem unmittelbaren
Umgang mit konkret Betroffenen, denen auch in irregulären Situationen stets mit
der Sensibilität des Guten Hirten zu begegnen ist, und der generell
durchzuführenden Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe. Es wäre zu wenig,
immer nur dort zu reagieren, wo sich bestimmte Probleme bereits stellen. Die
Schwerpunktsetzung bei der Ehevorbereitung als solcher setzt nicht erst bei
Symptomen an, sondern möchte gewisse Defizite gleichsam an der Wurzel kurieren
sowie alle vorhandenen positiven Werteinstellungen im Hinblick auf Ehe und
Familie stärken. Welche inhaltlichen Anliegen verbindet die Kirche mit der
entfernten Ehevorbereitung, die bereits im Kindesalter und in der eigenen
Familie beginnt, aber auch mit der näheren und unmittelbaren Ehevorbereitung
jener, die bereits entschlossen sind zu heiraten?
4.1. Die Erneuerung der Vorbereitung auf das
Sakrament der Ehe
Das Ziel
einer solchen Vorbereitung macht es nötig, sowohl auf anthropologische
Grundgegebenheiten wie auch auf die Sakramentalität der Ehe Bezug zu nehmen. Ehevorbereitung
ist vor allem die Einleitung eines Sensibilisierungsprozesses für grundlegende
Werte des Menschseins und der christlichen Ehe. So geht es ganz entscheidend um
eine „Erziehung zur Achtung vor dem
Leben und zum Schutz des Lebens“[16],
das gerade im Heiligtum der Familie geschützt werden muss.
Die Sexualerziehung, die ihren primären
Ort in der Familie hat, soll dem Profil der Menschenwürde entsprechen, die
durch das Gesetz des Evangeliums neu begründet und durch die Gnade der Gotteskindschaft
auf wunderbare Weise erhöht worden ist.[17]
Im Sakrament werden die Eheleute mit der sich verschenkenden Liebe Christi, des
Bräutigams der Kirche, verbunden, die sie durch ihren ehelichen Bund abbilden
und woran sie partizipieren.[18]
In der
Ehevorbereitung muss es auch darum gehen, dem offenen oder unterschwellig
wirksamen Prozess der Säkularisierung
entgegenzusteuern.[19] Gerade
Kinder und junge Menschen sind in einem geistigen Klima, in dem der Glaube an
Gott seine Bedeutung verliert, in Frage gestellt oder sogar bekämpft wird, der
Manipulation und dem Druck der Umwelt ausgesetzt. Auch jene Institutionen, die
in der Schöpfungsordnung gründen, wie Ehe und Familie, werden systematisch
infragegestellt und teilweise sogar in der Gesetzgebung diskriminiert, anstatt
Förderung und Hilfe zu erfahren. Der Wille des Menschen wird als einzige Quelle
von Werten anerkannt, was das Wertefundament der Gesellschaft insgesamt
erschüttert. Diese Wertekrise
erfasst auch viele Familien und „wird nicht gerade wenig von den sozialen
Kommunikationsmitteln geschürt, insofern diese entgegen gesetzte Modelle
vorgeben, als ob sie wahre Werte darstellten.“[20]
Die Folgen all dessen können sein: „sexuelle Freizügigkeit, Rückgang der
Eheschließungen oder das ständige Hinauszögern der Entscheidung, Anstieg der
Ehescheidungen, Empfängnisverhütung, Anstieg willentlicher Abtreibungen,
geistliche Leere und tiefe Unzufriedenheit, die zur Verbreitung von Drogen,
Alkoholmissbrauch, Gewalt und Selbstmord unter den Jugendlichen und jungen
Erwachsenen führen.“[21]
Die
Kirche nimmt die Herausforderungen an, die sich ihrer Verkündigung auch im
Hinblick auf die Ehe- und Familienpastoral heute stellen. Ziel der Vorbereitung
auf die Ehe ist es, die Identität der
christlichen Ehe und Familie herauszustellen, „damit die Familie wieder
zu einer Gemeinschaft von Personen im Dienst am menschlichen Leben und am
Glauben wird, zur ersten Lebenszelle der Gesellschaft, zu einer wirklich
glaubenden und evangelisierenden Gemeinschaft“[22],
zu einer echten „Hauskirche“, die das „Evangelium vom Leben“ verkündet, lebt
und feiert.
Wenn die
Verlobungszeit bewusst als
solche gestaltet und gelebt wird, liegt in ihr eine Chance und zugleich eine
sittliche Aufgabe. Die künftigen Ehepartner sollen in der gegenseitigen Liebe
und auch im Glaubensleben reifen, da diese Zeit mit einer besonderen Gnade
verbunden ist, was durch den Segen über die Verlobten deutlich wird.[23] Voreheliche
Enthaltsamkeit sollte als Chance begriffen werden, den künftigen Partner besser
kennen zu lernen und dabei die Reifungsgesetze der Liebe zu achten, denn:
„Geschlechtlichkeit kann man nicht ausprobieren, der Partner ist kein
Übungsfeld, das käme einer sublimen Verzweckung gleich.“[24]
Schwierigkeiten
und Belastungen können sich aus einer übermäßig langen Verlobungszeit ergeben,
sowie wenn die eheliche sexuelle Begegnung gleichsam vorweggenommen wird, was
auch bei subjektiv ehrlicher Motivation eine Verfälschung des objektiven Wesens
vorehelicher und ehelicher Liebe darstellt. Die jeweiligen Familien sowie die
ganze Kirche sind aufgerufen, für die Verlobten in besonderer Weise zu beten.
Zentrale
Bedeutung kommt der Vermittlung des Wertes
der ehelichen Treue zu, die bereits in der Verlobungszeit auf bräutliche
Weise gelebt werden soll. Vorbild dafür ist die Treue Christi zu seiner Kirche.
Kraft erhalten gläubige Braut- und Eheleute aus der geistlichen und
sakramentalen Verbundenheit mit dem Geheimnis Christi und seiner Kirche.
Hingabe der Person bedeutet aber auch Beständigkeit und Unwiderruflichkeit,
worin die Unauflöslichkeit der Ehe
gründet: „Die Unauflöslichkeit der Ehe entspringt hauptsächlich aus dem Wesen
solcher Hingabe: Hingabe der Person an
die Person. In diesem gegenseitigen Sich-Hingeben kommt der bräutliche Charakter der Liebe zum
Ausdruck.“[25]
Verlobungspastoral
steht in einem engen Zusammenhang mit der Jugendpastoral insgesamt, die immer in Verbindung mit der
Familienpastoral gesehen werden muss. Junge Menschen, die heiraten wollen, sind
noch in ihrer eigenen Familie beheimatet, richten ihre Hoffnung aber schon aus
auf jene Familie, die sie gründen werden. Ein besonderes Problem ergibt sich
aus der im heutigen soziokulturellen Kontext längeren Jugendzeit, wodurch man
länger in der Familie bleibt bzw. vom „Single-Dasein“ lange nicht wegkommt.
Jungen Menschen gegenüber, die heiraten wollen, wird sich die Kirche um
besondere Sensibilität für ihre spezifischen Nöte und Erfahrungen zu bemühen
haben. Vieles von dem, was Älteren noch selbstverständlich war, wird man bei
Jüngeren nicht einfach voraussetzen können. Es können trotz besten Willens
objektive Hindernisse bestehen, die es nicht leicht machen, das Wesen von Ehe
und Familie zu erfassen und als Ideal für die eigene Lebensberufung zu bejahen.
Stufen des Wachstums und der Reifung werden hier in Rechnung zu stellen sein.
Nur ein geduldiger, oft mühsamer Weg der pastoralen Begleitung auch in
schwierigen Situationen kann den jungen Menschen die Sicherheit vermitteln,
nicht allein zu stehen, sondern in christlicher Solidarität von der kirchlichen
Gemeinschaft und ihren Hirten mitgetragen zu werden. Gerade hier leisten
Gemeinschaften von Familien einen wichtigen Dienst, wenn sie katechisierend und
evangelisierend auf die Jugendlichen wirken.
4.2. Antworten auf besondere Situationen der
Irregularität
Wie immer die einzelnen Situationen jener Paare
sind, die unverheiratet zusammenleben, so stellt doch dies insgesamt „die
Kirche vor schwierige pastorale Probleme, und zwar wegen der ernsten Folgen,
die sich daraus ergeben sowohl in religiös-sittlicher Hinsicht (Verlust der religiösen
Bedeutung der Ehe im Licht des Bundes Gottes mit seinem Volk, Fehlen der
sakramentalen Gnade, schweres Ärgernis) als auch in sozialer Hinsicht
(Zerstörung des Familienbegriffs, Schwächung des Sinnes für Treue auch
gegenüber der Gesellschaft, mögliche seelische Schäden bei den Kindern,
zunehmender Egoismus).“ Die Kirche trägt den Seelsorgern und der kirchlichen
Gemeinschaft auf, „solche Situationen und deren konkrete Ursachen Fall für Fall
kennen zu lernen; diskret und taktvoll mit denen, die zusammenleben, Kontakt
aufzunehmen, mit geduldiger Aufklärung, liebevoller Ermahnung und dem Zeugnis
christlich gelebter Familie darauf hinzuwirken, dass ihnen der Weg gebahnt
werde, ihre Situation zu ordnen.“[26]
- Die Ehe auf
Probe
Nicht
wenige Paare meinen, ihre Beziehung gleichsam schon in Vorwegnahme all jenes
Künftigen, was an sich erst in der Ehe begründet wird, prüfen und erproben zu
müssen. Dahinter steht oft große Bindungssehnsucht und zugleich eine schwer zu
überwindende Bindungsangst; mitunter ist sogar echte Bindungsunfähigkeit
gegeben. Die Auffassung wird vertreten, nur wenn man wisse, dass man geistig
und auch körperlich-sexuell zusammenpasse und harmoniere, könne man das „Ja“
der Ehe wagen. Durchaus anzuerkennen ist, dass die wenigsten dieser Paare die
Ehe als solche ablehnen und diese Art der Bindung zu einem Zweck in sich
machen. Viele haben die Sehnsucht, eine „Ehe auf Probe“ nach einer gewissen
Zeit überzuführen in eine institutionell abgesicherte Beziehung, wenn auch
nicht immer mit dem Wunsch nach einer kirchlichen Trauung.
Dennoch
enthält eine derartige Lebensform ein Fehlverständnis der menschlichen Person
und der ganzheitlich-personalen ehelichen Liebe[27]:
Das Moment der Unbedingtheit, das im unauflöslichen Ja-Wort zum Ausdruck kommt,
wird ausgeklammert, obwohl man gewisse Rechte aus der Ehe in Anspruch nehmen
möchte. Insbesondere ist der Ausdruck sexueller Gemeinschaft ohne die
Voraussetzung einer vorbehaltlosen, unwiderruflichen Liebe ein Verkennen der
darin enthaltenen anthropologischen Bedeutung. Weder die Erfahrung tiefsten
ehelichen Glücks ist in solchen Gemeinschaften möglich, da dieses in der
Unbedingtheit gegenseitiger Liebe gründet, noch sind aus solchen Beziehungen
entstandene Kinder in einem Raum ausreichenden Schutzes und elterlicher Zuwendung
geborgen. Von daher ist auch eine gewisse Verhütungsmentalität verständlich,
die sich dann fortsetzen kann, wenn diese Paare vielleicht später einer
kirchlichen Eheschließung zustimmen. Kommt es hingegen zu Trennungen, so
bleiben oft tiefe Verwundungen zurück, da durch das eheähnliche Leben mehr
versprochen wurde, als gehalten werden konnte und die beiden im Herzen zu geben
bereit waren. Die Enttäuschungen bestimmter Erwartungen sind daher fast
unvermeidlich.[28]
Kirchliche
Pastoral wird sich der Menschen in derartigen Verbindungen in aller Liebe
anzunehmen haben, ohne den Status als solchen gutzuheißen, da er eindeutig dem
Gebot Gottes widerspricht. Ansetzen kann man bei der Sehnsucht nach dauerhafter
Liebe und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Ehe. So sehr man es begrüßen
wird, wenn derartige Paare heiraten, so ist auch vor einem „Ehezwang“ in der
Weise zu warnen, als dadurch das Moment der Freiwilligkeit der Bindung
gefährdet werden könnte, was im Extremfall zur Ungültigkeit einer derartigen
Ehe führen würde. Eine wirkliche Erziehung zur Liebe kann und soll dem
Aufkommen von „Ehen auf Probe“ vorbeugen. Darüber hinaus wird es hilfreich
sein, den Ursachen dieses Phänomens in psychologischer und soziologischer
Hinsicht nachzugehen.
- Freie
Verbindungen
In einer
bestimmten Form sexueller Gemeinschaft wird die Bindungslosigkeit als solche
zum Ideal erhoben. Dahinter steht vielfach der Wunsch des heutigen Menschen,
möglichst lange „frei“ und ungebunden zu leben, was auch durch die hohe Zahl an
Single-Existenzen belegt wird. Übersehen wird der Wert personaler Liebe, die zu
echter Hingabe fähig ist. Liebe wird reduziert auf den Reiz des sexuellen
Abenteuers, dessen man jedoch schnell überdrüssig wird, wenn nicht ständig neue
Partner auftauchen. Wenn es in dieser Mentalität überhaupt noch Bindungen gibt,
so wechseln diese sehr schnell: Vom „Lebenspartner“ ist man zum
„Lebensabschnittspartner“ übergegangen. Die Person des anderen wird in ihrer
bleibenden Bedeutung, geschweige denn in ihrer Ewigkeitsdimension nicht mehr
ernst genommen, sondern zu einer austauschbaren Ware. Auch gewisse Medien
tragen dazu bei, derartige Mentalitäten zu fördern. Man wird auch sagen müssen,
dass Menschen mit einer derartigen Haltung für die Tiefe echter Gottesbeziehung
nicht mehr zugänglich sind. Insofern ist „Unzucht“ eine Sünde, die das
Gottesverhältnis in schwerer Weise beeinträchtigt und zerstört. Eine Änderung
wird hier nur möglich sein durch grundlegende Bekehrung der Herzen, zuweilen
veranlasst durch gewisse Lebensereignisse positiver, aber auch negativer Natur.[29]
Jedenfalls sollte die Kirche in ihrer Pastoral dem Prinzip gerecht werden, dass
im Himmel mehr Freude ist über einen einzigen Sünder, der sich bekehrt, als
über neunundneunzig Gerechte, die der Bekehrung nicht bedürfen.[30]
Davon zu
unterscheiden sind Formen sog. „freier Verbindungen“, bei denen an sich ein
Ehewille gegeben ist, aber z.B. aufgrund äußerster Armut infolge ungerechter
oder unzureichender sozioökonomischer Strukturen die Möglichkeit zu einer
Heirat nicht besteht. Hier kann die Kirche ansetzen und diesen Menschen, sofern
der Ehewille vorhanden ist und eine ausreichende gemeinsame Lebensbasis
besteht, die sakramentale Ehe ermöglichen, auch wenn dies im gesellschaftlichen
und politischen Bereich keine offizielle Anerkennung findet. Freilich sollten
hier Gesellschaft und öffentliche Verantwortungsträger Sorge tragen dafür, dass
beispielsweise ein familiengerechter Lohn gesichert wird, Wohnmöglichkeiten
bereitgestellt werden und entsprechende Arbeits- und Lebensverhältnisse
geschaffen werden.[31]
Auch
andere Gründe spielen eine Rolle, warum Menschen sich weigern, institutionell
abgesicherte eheliche Verbindungen einzugehen, und dennoch ein mehr oder
weniger konstantes eheähnliches Zusammenleben pflegen. Hier ist pastorales
Unterscheidungsvermögen angesagt. „Vor allem sollte man sich jedoch darum
bemühen, solchen Erscheinungen vorzubeugen, indem man in der ganzen sittlichen
und religiösen Erziehung der Jugend den Sinn für Treue pflegt, ihr die
Bedingungen und Strukturen erklärt, welche einer solchen Treue förderlich sind,
ohne die es keine wahre Freiheit gibt, und sie im geistlichen Reifen fördert
sowie ihr die reiche menschliche und übernatürliche Wirklichkeit des
Ehesakramentes erschließt.“[32]
- Katholiken, die
nur zivil getraut sind
Nicht
selten geschieht es, dass katholische Christen – vor allem, wenn sie nicht
praktizierend sind – es mit der standesamtlichen Trauung bewenden lassen und
diese für ausreichend ansehen. Darin kann sich eine Distanz zu Glaube und Leben
der Kirche ausdrücken. Es kann jedoch auch eine gewisse Nachlässigkeit
vorhanden sein, eine ursprünglich geplante und dann verschobene kirchliche
Hochzeit doch noch vorzunehmen. Auch hier wird es Not tun, die Gründe zu
erheben, warum Paare in dieser Weise zusammenleben.
„Die
Pastoral wird die Notwendigkeit einer Übereinstimmung zwischen der Lebenswahl
und dem Glauben, den man bekennt, verständlich zu machen suchen und möglichst
bemüht sein, diese Menschen dahin zu bringen, ihre eigene Situation im Licht
christlicher Grundsätze in Ordnung zu bringen. Obwohl man ihnen mit viel Liebe
begegnen und sie zur Teilnahme am Leben ihrer Gemeinden einladen wird, können
sie von den Hirten der Kirche leider nicht zu den Sakramenten zugelassen
werden.“[33] Sofern
keine Hindernisse gegeben sind und der Ehewille vorhanden war und weiterhin ist[34], steht
einer kirchlichen Trauung nichts im Wege. In bestimmten Umständen ist bei
Vorhandensein eines schwerwiegenden Grundes auch eine „sanatio in radice“
möglich, die sich als unauffälliger Weg empfiehlt, eine derartige Ehe in der
Wurzel zu heilen.[35] Freilich
ist dies dann in geeigneter Weise bekannt zu machen, um Ärgernis zu vermeiden.
5. Das unüberbietbare Zeugnis gelungener
christlicher Ehen
Ein
direkter Ansatzpunkt der pastoralen Antwort der Kirche ist das gelebte Zeugnis
gelungener christlicher Ehen, die in der Weise des gemeinsamen Priestertums
aller Getauften und Gefirmten sowie kraft des Ehesakramentes am Zeugnis und an
der Sendung der Kirche Christi teilhaben. Mehr als alle noch so einleuchtende
Theorie kann das Lebensbeispiel geglückter ehelicher und familiärer
Gemeinschaften eine Antwort sein auf die Suche vieler einzelner und von Paaren
nach dauerhafter Liebe und Geborgenheit. Hier wird eine Dimension eröffnet, die
den Weg weist für die menschliche und christliche Vollendung in der Liebe
Gottes.
In
diesem Zusammenhang stellt der Päpstliche Rat für die Familien fest: „Den enttäuschten Männern und Frauen, die sich zynisch fragen: ‚Kann
denn aus dem Herzen des Menschen etwas Gutes kommen?’, muss man entgegnen
können: ‚Kommt und seht unsere Ehe und unsere Familie’. Das wirkliche Zeugnis,
durch das die christliche Gemeinschaft mit der Gnade Gottes zum Zeichen der
Barmherzigkeit Gottes mit den Menschen wird, kann ein entscheidender Ausgangspunkt
sein. Außerdem ist in allen Milieus festzustellen, wie wirksam und positiv der
Einfluss gläubiger Christen sein kann. Durch ihre bewussten Glaubens- und
Lebensentscheidungen sind sie mitten unter ihren Zeitgenossen wie der Sauerteig
im Teig, wie das Licht, das in der Finsternis leuchtet.“[36]
Hier mitzuhelfen, gute christliche Ehen vorzubereiten und bestehende zu begleiten und zu ermutigen, dürfte für jeden, der dazu befähigt und berufen ist, eine kaum überschätzbare Aufgabe darstellen. Auf diese Weise wird die Problematik unverheiratet zusammenlebender Paare zwar nicht gelöst, aber doch entscheidend entschärft und wenigstens ansatzweise immer auch ein Stück weit überwunden werden können in Richtung einer erfüllten ehelichen Gemeinschaft der Liebe.
Abschließend ist ein Hinweis nötig, der den pastoralen Aspekt überführt in den spirituellen: Die Kirche als ganze und insbesondere der verantwortliche Priester vor Ort und die jeweilige Gemeinde stehen in der Pflicht, eine „Solidarität des Gebetes“ mit all jenen zu pflegen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Das menschliche Bemühen um Lösung kann keinen Erfolg finden, wenn die Hilfe Gottes fehlt. Insofern ist hier verstärkt anzusetzen. Dies gilt gerade dann, wenn sich die direkt Betroffenen selber nicht in der Lage sehen, ihr Gebetsleben zu aktivieren. In diesem Fall tritt die Kirche als Heilsgemeinschaft stellvertretend für sie ein.
Dr. theol. habil. Josef Spindelböck ist Dozent für
Ethik an der Philosophisch-Theologischen
Hochschule der Diözese St. Pölten und Gastprofessor für Moraltheologie und
Ethik am International
Theological Institute (ITI) in Gaming.
Adresse: Kleinhain 6, A-3107 St. Pölten-Traisenpark,
e-mail: josef@spindelboeck.net .
[1] Die Klarheit in der Sache macht Aussagen wie folgende durchaus nötig und hilfreich: „Unzucht ist die körperliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde dieser Menschen und der menschlichen Geschlechtlichkeit selbst, die von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Zudem ist sie ein schweres Ärgernis, wenn dadurch junge Menschen sittlich verdorben werden.“ – Katechismus der Katholischen Kirche. Neuübersetzung aufgrund der Editio typica Latina, München u.a. 2003, Nr. 2353. Zu grundlegenden sittlichen und pastoralen Aspekten vgl. Hubert Windisch, Sexualität und Glaube. Hilfen zur Ehepastoral, Regensburg 1990; Andreas Laun, Zur sexuellen Enthaltsamkeit vor der Ehe, in: ders., Aktuelle Probleme der Moraltheologie, Wien 1991, 99-118; Klaus Demmer, Voreheliche Enthaltsamkeit. Erwägungen zu einem pastoralen Notstand, in: Theologie der Gegenwart 31 (1988) 237-246; Klaus Demmer, Das Geschenk ehelicher Liebe als Ermächtigung zur Familie, in: ders., Angewandte Theologie des Ethischen (Studien zur theologischen Ethik 100), Freiburg i.Ue. u.a. 2003, 149-194.
[2] Vgl. Deutsche Shell (Hg.), Jugend 2002. 14. Shell Jugendstudie, Frankfurt/Main 2002; Zusammenfassung der Ergebnisse unter http://www.shell-jugendstudie.de/download/hauptergebnisse_2002.pdf .
[3] Deutsche Shell (Hg.), Jugend 2000. 13. Shell Jugendstudie, Opladen 2000; Zusammenfassung der Ergebnisse unter http://ehe-familie.de/Familie/Kids/kids2/kids2.html .
[4] Vgl. die Zusammenfassung der Ergebnisse
der Untersuchung im Pressedossier vom
[5] Vgl. Kurzfassung „Die
besonnene Jugend“ (NÖ Jugendstudie 2003), Teil A: Familie. Wertewandel
(Netzwerkgeneration), Gesundheit, durchgeführt im Auftrag des NÖ
Landesjugendreferates bei 1971 NÖ Schülern und Lehrlingen im Juni 2003; siehe
auch Niederösterreichische Landeskorrespondenz,
[6] Eine generelle oder überwiegende Eheunfähigkeit junger Menschen als absolute oder moralische Unmöglichkeit zur Übernahme der ehelichen Mindestpflichten darf von daher freilich nicht postuliert werden.
[7] Vgl. Josef Spindelböck, Der Mensch als soziales Wesen. Ethisch-moraltheologische Überlegungen, in: Franz Breid (Hg.), Der Mensch als Gottes Ebenbild. Christliche Anthropologie. Referate der „Internationalen Theologischen Sommerakademie 2001“ des Linzer Priesterkreises, Buttenwiesen 2001, 73-97.
[8] Vgl. 2. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche
in der Welt von heute „Gaudium et spes“,
[9] In dieser Studie soll primär Bezug genommen werden auf jene Gläubigen, die der katholischen Kirche des lateinischen Ritus angehören. Diese schließen – unbeschadet der vom Recht vorgesehenen Ausnahmen – eine gültige und sakramentale Ehe nur dann, wenn die Eheschließung erfolgt „unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen“ (Codex Iuris Canonici, auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus, Libreria Editrice Vaticana MDCCCCLXXXIII [= CIC 1983], can. 1108). Für Ausgetretene und getaufte Nichtkatholiken gilt die kanonische Formpflicht nicht, sodass sich von daher andere Konsequenzen im Hinblick auf die Schließung einer gültigen sakramentalen Ehe ergeben. Diese Ehe kommt bei ihnen durch das freie Ja-Wort der Partner und bei gegebenem Nichtausschluss aller Wesenseigenschaften und -elemente der Ehe vor jedem öffentlich-rechtlichen Forum, d.h. auch vor dem Standesamt gültig zustande (vgl. CIC 1983, can. 1117).
[10] „Heute muss zweifellos mehr als zu anderen Zeiten der
Beeinträchtigung des Verstandes, der Lähmung des Willens, der Bestimmung durch
Leidenschaften, der verborgenen Wurzel der meisten Schwächefaktoren, die zur
aktuellen Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaften beigetragen haben,
Rechnung tragen.“ – Päpstlicher Rat für die Familie, Ehe, Familie und „Faktische Lebensgemeinschaften“ (abgekürzt mit EFLG),
[11] „Man schafft gefühlsmäßige Bindungen, die dem Grad der gegenseitigen vollen Annahme und ihrer öffentlich-rechtlichen Absicherung nicht entsprechen … Man teilt alles, aber ein innerer Vorbehalt bleibt. Dass gegenseitige körperliche Hingabe ganzheitliche Hingabe und unwiderrufliche Annahme repräsentiert – der Symbolcharakter ist unverkennbar –, wird verdrängt.“ – Demmer, Enthaltsamkeit, 244.
[12] Die Deutung der Kirche als Sakrament des Heils, wie sie in der Dogmatischen Konstitution des 2. Vatikanischen Konzils über die Kirche „Lumen gentium“, Nr. 1, vorgenommen wurde, verwirklicht sich in einzigartiger Weise in der Sakramentalität der Ehe.
[13] Vgl. dazu exemplarisch Mt 15,19; Joh 4,17 f; 1 Kor 5,9-11; 6,9.12-20; 2 Kor 12,20 f.
[14] EFLG 26.
[15] Charta der Familienrechte, vom Heiligen Stuhl allen Personen,
Institutionen und Autoritäten vorgelegt, die mit der Sendung der Familie in der
heutigen Welt befasst sind,
[16] Päpstlicher Rat für die Familie, Die Vorbereitung auf das Sakrament
der Ehe (abgekürzt mit VSE),
[17] Vgl. dazu das grundlegende Dokument des Päpstlichen Rats für die
Familie: Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung.
Orientierungshilfen zur Erziehung in der Familie,
[18] Eph 5,21-32.
[19] Vgl. VSE 11.
[20] VSE 12; vgl. auch VSE 13.
[21] VSE 12.
[22] VSE 14.
[23] Vgl. Benediktionale. Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Erarbeitet von der internationalen Arbeitsgemeinschaft der liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet. Freiburg-Basel-Wien 1989, Nr. 55. Einleitend dazu heißt es (S. 245): „Die Verlobung ist der Ausdruck des festen Willens zweier Menschen, miteinander die Ehe einzugehen. Die Bekundung dieser Absicht ist so bedeutsam, dass eine religiöse Gestaltung der Verlobungsfeier sinnvoll ist.“
[24] Demmer, Geschenk, 156.
[25] Johannes Paul II., Brief an die Familien “Gratissimam
sane” vom
[26] Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Familiaris
Consortio“ über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute
(abgekürzt mit FC) vom
[27] Die Würde der menschlichen Person verlangt, „dass sie für immer und ausschließlich das Ziel liebender Hingabe“ ist, „ohne jegliche zeitliche oder sonstige Begrenzung.“ – FC 80.
[28] Der Zusammenhang derartiger Lebensformen mit einer verbreiteten „Scheidungsmentalität“ wäre eigens zu untersuchen. Die Vermutung könnte sich erhärten, dass viele unverheiratete Paare gerade wegen der Häufigkeit von Scheidungen als Negativbeispielen davor zurückschrecken, selbst eine Ehe einzugehen. Umgekehrt könnte sich auch die relative Unverbindlichkeit vorehelichen Zusammenlebens auswirken auf eine spätere eheliche Beziehung und damit – sofern die vorehelichen Bindungsdefizite nicht aufgearbeitet und überwunden, ja auch durch Hineinnahme in eine sakramentale Beichte geheilt werden – die Gefahr für spätere Scheidungen erhöhen. Ähnlich beurteilt Demmer (Enthaltsamkeit, 240) das Experiment des vorehelichen Zusammenlebens: „Je mehr man vorwegnimmt, umso weniger engagiert man sich, wenn das Prüfen seiner selbst, des Partners und der anstehenden Wahl auf einen zukommt. Das bringt insofern einen erhöhten Risikofaktor in die Stabilität der Wahl ein, als die eigene Freiheit bereits konditioniert ist. Man besitzt schon nicht mehr die notwendige kritische Distanz, um einander in Frage stellen zu können.“
[29] Beispielsweise: Der Vater eines ungewollt gezeugten Kindes entdeckt plötzlich über den „Umweg“ des Kindes den Wert personaler Liebe und Bindung; Krankheiten und Schicksalsschläge lassen tiefere Dimensionen des Menschseins wieder hervortreten, und man lernt neu, was es heißt, von anderen beschenkt zu werden und dankbar zu sein. Oder: Jemand findet zum Gebet und spürt dann, dass er sein Leben nach Gottes Geboten neu ordnen und ausrichten muss.
[30] Vgl. Lk 15,7.
[31] Vgl. FC 81.
[32] FC 81.
[33] FC 82.
[34] Mitunter drückt sich jedoch gerade in der Wahl eines solchen Lebensstandes eine Haltung aus, die von vornherein mit einer Scheidung als realer Möglichkeit rechnet und auf diese Weise die eheliche Zustimmung relativiert.
[35] „Die sanatio in radice, also die Heilung in der Wurzel, ist eine Form der Konvalidation (Gültigmachung) der ungültig geschlossenen Ehe. Im Gegensatz zur einfachen Gültigmachung ist keine Erneuerung des Ehekonsenses erforderlich, die Gültigmachung erfolgt hier von außen durch die zuständige Autorität. Eine sanatio in radice ist nur möglich, wenn bei der Eheschließung ein Ehehindernis oder ein Formfehler vorgelegen hat und wenn auch zum Zeitpunkt der Gültigmachung ein einwandfreier Ehewille vorliegt, denn gemäß c. 1057 §1 kann der Ehekonsens durch keine menschliche Macht ersetzt werden. Zuständig für die Gewährung der Heilung in der Wurzel ist der Apostolische Stuhl, in Einzelfällen der Diözesanbischof (vgl. c. 1165). In der Praxis gewährt jedoch in der Regel der Diözesanbischof die sanatio in radice.“ – Kleines kirchenrechtliches Wörterbuch von Karl Neimes, durchgesehen von Alfred E. Hierold, online unter http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Theologie/kirrecht/woerterbuch.html . Vgl. dazu auch Karl-Theodor Geringer, Die Konvalidation der Ehe, in: Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, hg. v. Joseph Listl und Heribert Schmitz, Regensburg 1999, 981-987.
[36] EFLG 41.